Wassergrundversorgung im Mietvertrag

Hallo!

Angenommen, jemand wäre seit kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Der Verwalter wäre ein bisschen schlampig und inkompetent und würde z.T. auch Falschinformationen verteilen.

Dieser jemand hat nun einen Mietvertrag unterschrieben, in welchem die Betriebskosten für die Wasserversorgung umgelegt werden sollen.

So weit so gut,

nach der Anmeldung für den Strom (das sollte seine einzige Anmeldung sein; laut Verwalter) bei den zuständigen Stadtwerken, erhielt er gleichzeitig noch Post für die Anmeldung von Wasser.

Eine weitere Nachfrage beim Verwalter hätte ergeben, dass er das natürlich auch noch anmelden müsse, da die Wasserversorgung im Mietvertrag nur das allgemeine Wasser und Abwasser betreffen würde.

Ist sowas denn üblich?

Von einer Versorgung zu sprechen und dann zu sagen, ja, um deinen Verbrauch musst du dich selbst kümmern?

Hallo,
es wäre davon auszugehen, dass der Vertrag falsch ausgefüllt ist und dementsprechend der Mieter falsch informiert wurde. „Allgemeines Wasser/ABwasser“ ist natürlich Quatsch!
Letztlich hätte ein Mieter aber kaum eine Wahl, als die Lage zu akzeptieren, denn das verlangen, das Wasser abgerechnet zu bekommen im Rahmen der Betriebkosten würde zu Streit - aber im Grunde zu ähnlichen, wenn nicht sogar gleichen - Kosten führen.
Tschau!

klar, dass man sich um solche Kosten nicht herumdrücken kann steht außer Frage.

Trotzdem, sowas könnte ja auch durchaus eine Masche sein.

Ein paar Euro da verschwiegen, bzw. entgegen des Mietvertrages, ein paar mehr Euro da… Das ganze macht eben einen sehr unseriösen Eindruck.

Leider bleibt dem Mieter, wenn ich das richtig verstehe, in solchen Fällen nur ein (Sondern)kündigungsrecht?!

Leider bleibt dem Mieter, wenn ich das richtig verstehe, in
solchen Fällen nur ein (Sondern)kündigungsrecht?!

ich denke, es gibt zwei fälle:

  1. es steht im mietvertrag drin. dann muss der mieter sich nicht noch zusätzlich anmelden. dann ist das vermietersache.

  2. es steht nicht drin und die mündliche auskunft war falsch. dann hat der mieter wohl den vertrag vor unterzeichnung nicht wirklich gelesen. dann muss der mieter sich wohl doch noch anmelden.

ein sonderkündigungsrecht? sehe ich nicht wirklich. im ersten fall wäre es blödsinn, denn dann kann man ja belegen, was man für seine miete bekommen soll. und im zweiten fall ja eher eigenes verschulden vom mieter.

zwar können verträge auch mündlich geschlossen werden, aber beweis das mal, dass das so gesagt wurde. und auch das würde im zweifelsfall eher den vermieter in die pflicht bringen, die wasserkosten aus den mieteinnahmen zu bezahlen, als ein sonderkündigungsrecht einräumen.

Naja, es geht ja um Fall (1). Die telefonische Zusage war nur vor Einsicht des Vertrages schon zusätzlich erfolgt. Im Vertrag ist, wie gesagt, „Wasserversorgung“ festgehalten.

Dass man Wasserversorgungskosten zu bezahlen hat ist klar. Dass sie nicht wie vereinbart in den nebenkosten enthalten sind, ist zwar blöd, aber erstmal ncht zu ändenr.

Die Mieter kann sich doch immer damit behelfen, die Miete einfach zu erhöhen.

Du meinst also, in solch einem Fall, wo das klar vertraglich geregelt ist, sollte man auch darauf bestehen? Bliebe noch die Frage offen, inwieferen das ganze klar geregtl, also „Wasserversorgung“ auch meint, dass der durschnittlich zu erwartende Verbrauch an Wasser mit einberechnet ist. Ansonsten hätte man eben Wasser-Versorgung, die einen Verbrauch von Null Euro voraussieht und müsste dann dementsprechend nachzahlen.

Weiterhin bliebe offen, wie man einen Verwalter davon überzeugt, dass diese Kosten lt. Vertrag klar (!) mit einbez

Hallo,

Dass man Wasserversorgungskosten zu bezahlen hat ist klar.
Dass sie nicht wie vereinbart in den nebenkosten enthalten
sind, ist zwar blöd, aber erstmal ncht zu ändenr.

es ist doch völlig Banane, ob man das getrennt oder gemeinsam bezahlt. Die zu zahlende Summe ist doch völlig gleich. Ich erkenne das ganze Problem nicht. Was an Nebenkosten verbraucht wird (und im Mietvertrag verabredet ist), ist zu zahlen. Egal, ob als Abschlag oder am Jahresende. Der Vermieter hat davon doch genau gar nichts, er reicht das Geld doch nur durch.
Gruß
loderunner (ianal)

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Naja, vllt. bin ich da ja auch falsch informiert, aber soweit ich das verstanden, dient ein Nebenkostenvoranschlag ja dazu, alle monatlich erwartenden Kosten abzudecken. Wenn jemand darüber hinaus verbraucht, muss er selbstverständlich auch darüber hinaus bezahlen.

Nun ist ja in der Regel ein bestimmter Betrag x als Nebenkostenvoranschlag festgelgt. Vorher sind bestimte Leistungen genannt, die unter diese Regelung fallen.

Wenn nun plötzlich irgendwelche Kosten aus dem Himmel fallen und zusätzlich vom Mieter zu tragen sind, dann sind diese Kosten ja nicht mehr in diesem Betrag x enthalten, was sie lt. Miet vertrag ja müssten.

Oder etwa nicht?

Hallo Daniel,

vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen:

Man unterscheidet zwischen einer Nebenkostenpauschale und einer Nebenkostenvorauszahlung. Bei der Nebenkostenpauschale wird mit einem Pauschalbetrag die entstehenden Nebenkosten abgegolten.

Die Nebenkostenvorauszahlung ist ein festgesetzter Betrag, welcher aber in der Höhe keine Aussage über die tatsächlich zu erwartenden Nebenkosten tätigt (es sei denn, dies wurde explizit zugesichert). Prinzpiell wäre es auch möglich keine Nebenkostenvorauszahlung zu vereinbaren und die Nebenkosten komplett mit der Nebenkostenabrechnung einzufordern.

Kurz gesagt, die Höhe der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung ist kein Voranschlag für die Höhe der zu erwartenden Nebenkosten.

Gruß

Joschi

So ganz passt das aber immer noch nicht.

Zum einen. Wieso? Was hat das ganze dann überhaupt noch für einen Sinn? Einen willkürlichen Betrag monatlich zu bezahlen um dann letztendlich komplett was anderes zu bezahlen.
Bei der Festlegung der Höhe dieser Vorauszahlung muss ja irgendeine Verhaltensweise zugrunde gelegt werden.

Auf der anderen Seite. Wenn schon ein Betrag festgelegt wurde, und dieser Betrag eben bestimmte Leistungen umfassen sollte, warum muss man dann eine Leistung seperat bezahlen, die lt. Mietvertrag schon mit in jenem Betrag x ist?
Klar, bleibt es am Ende dasselbe, ob der Vermieter das Ganze dann in Rechnung stellt…
Man sollte noch beachten, dass der Verwalter zugesichert hat, dass eben jene Wasserversorgung selbst zu tragen sei, da sie ja gerade nicht Bestandteil dieser Pauschale ist.

Wie dem auch sei, den logischen Sinn hinter dieser Pauschale habe ich so jedenfalls noch nicht verstanden. Mir scheint es immer noch so, als dass man, so wie ihr das jedenfalls darstellt, in gewisser Weise der Willkür des Vermieters ausgeliefert ist. Das ist schließlich auch ein Faktor, den man vor Mietbeginn überhaupt nicht oder nur schwer berechnen kann.

Zum einen. Wieso? Was hat das ganze dann überhaupt noch für
einen Sinn? Einen willkürlichen Betrag monatlich zu bezahlen
um dann letztendlich komplett was anderes zu bezahlen.
Bei der Festlegung der Höhe dieser Vorauszahlung muss ja
irgendeine Verhaltensweise zugrunde gelegt werden.

das sind halt unsere lieben juristen. nennt man das „pauschale“, ist damit alles abgegolten - egal, wieviel der mieter verbraucht. die „vorauszahlung“ ist eine abschätzung, basierend auf erfahrungswerten, den bisherigen verbrauch (des letzten mieters), erwarteter kostensteigerung etc. eben einigermaßen realistisch, damit es keine allzu bösen überraschungen gibt, aber trotzdem nicht genau genug, dass damit alle ansprüche als abgegolten gelten können.

Auf der anderen Seite. Wenn schon ein Betrag festgelegt wurde,
und dieser Betrag eben bestimmte Leistungen umfassen sollte,
warum muss man dann eine Leistung seperat bezahlen, die lt.
Mietvertrag schon mit in jenem Betrag x ist?

tja, das ist eine gute frage. aber wenn man es selbst machen muss, darf der betrag ja letztendlich nicht in der abrechnung auftauchen.

wäre jetzt die frage, ob man wegen sowas einen (rechts-) streit anfangen will. klar, im recht ist man, aber ansonsten…

Man sollte noch beachten, dass der Verwalter zugesichert hat,
dass eben jene Wasserversorgung selbst zu tragen sei, da sie
ja gerade nicht Bestandteil dieser Pauschale ist.

keine pauschale! vorrauszahlung. um dem zu entgehen fragt man bei unterzeichnung nach einer alten nebenkostenabrechnung. spätestens da sieht man ja, was alles drauf steht, und was nicht.

Wie dem auch sei, den logischen Sinn hinter dieser Pauschale
habe ich so jedenfalls noch nicht verstanden. Mir scheint es
immer noch so, als dass man, so wie ihr das jedenfalls
darstellt, in gewisser Weise der Willkür des Vermieters
ausgeliefert ist.

der sinn ist, dass man schon monatlich einen teil davon bezahlt, obwohl endgültig erst nach 12 monaten abgerechnet wird. sonst kommt am ende die große rechnung, der mieter kann’s nicht bezahlen und der vermieter ist plötzlich pleite, weil er ja die gesamte summe wem anderes schuldet.

natürlich kommt es recht „willkürlich“ rüber, aber letztendlich muss der vermieter ja darüber abrechnen. und es gibt sehr präzise vorschriften, was alles in der rechnung auftauchen darf. und der vermieter hat ja auch ein interesse daran, dass die nebenkosten möglichst präzise ist. sonst zieht der mieter wieder aus und er muss sich einen neuen suchen.

Das ist schließlich auch ein Faktor, den man
vor Mietbeginn überhaupt nicht oder nur schwer berechnen kann.

richtig. ist aber so. man kann nur versuchen, die letzte rechnung einzusehen und zu schätzen, ob die werte realistisch sind.

Nochmal hallo,

Zum einen. Wieso? Was hat das ganze dann überhaupt noch für
einen Sinn? Einen willkürlichen Betrag monatlich zu bezahlen
um dann letztendlich komplett was anderes zu bezahlen.

naja, ganz willkürlich darf er nicht sein. Es ist zum Beispiel dem Vermieter nicht erlaubt, eine unangemessen hohe Vorauszahlung zu verlangen : § 556 Abs.2 Satz 2 BGB

Eine niedrigere Vorauszahlung darf jedoch vereinbart werden, so die Rechtssprechung: BGH-Urteil vom 11.2.2004 VIII ZR 195/03

Aber nochmal eine Nachfrage:

Wurde eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart?

Gruß

Joschi

Hallo,

das sind halt unsere lieben juristen. nennt man das
„pauschale“, ist damit alles abgegolten - egal, wieviel der
mieter verbraucht. die „vorauszahlung“ ist eine abschätzung,
basierend auf erfahrungswerten, den bisherigen verbrauch (des
letzten mieters), erwarteter kostensteigerung etc. eben
einigermaßen realistisch, damit es keine allzu bösen
überraschungen gibt, aber trotzdem nicht genau genug, dass
damit alle ansprüche als abgegolten gelten können.

die Juristen sind so schlau, dass sie im Zweifel den Text im Mietvertrag so auslegen, wie ihn ein Außenstehender verstehen würde. Egal, welches Wort da genau verwendet wurde.

So sind sie halt, die Juristen - sie haben oft das Ohr näher am Volke, als einige glauben und behaupten…
Gruß
loderunner (ianal)

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gut. also hatte ich das doch eher richtig verstanden und die Beiträge vorher hatten mich etwas verwirrt.

Tut mir leid, dass ich im vorangegangenen Post Pauschale und Vorauszahlung verwechselt habe.

Es handelt sich bei diesem Beispiel um eine Vorauszahlung.

Ich fasse also nochmals zusammen. Auch eine Vorauszahlung muss sich nach tatsächlichen Gegebenheiten richten, wobei natürlich ein gewisser Spielraum vorhanden ist.
Ein Wasserverbrauch von „voraussichtlich 0 Euro im Monat“ wäre allerdings eine unangemessene Abschätzung und damit für den Mieter nicht zu erwarten.
Solange also eine Wasserversorgung in den umzulegenden Betriebskosten genannt ist, sollte vom mieter keine seperate Anmeldung + Bezahlung nötig sein (im zu erwartenden Rahmen).
Im gegebenen Fall möchte sich die Verwaltung damit behelfen, dass mit Wasserversorgung natürlich nicht der persönliche Gebrauch eingeschlossen sei.

Wenn die Zusammenfassung bis hierhin richtig sein sollte, bliebe noch zu klären, inwiefern man sich so behelfen darf, wie es nunmal gerade die Hausverwaltung macht.

Klar, ein Rechtsstreit wäre unsinnig, solange man im Recht ist, könnte natürlich auch ein klärendes Gespräch helfen.

eine möglichkeit ist mir gerade noch eingefallen: gibt es evt. eine waschmaschine im keller? oder einen garten? mal angenommen, der gärtner gießt im sommer die pflanzen. da fällt ja auch ein gewisser verbrauch an (zumindest durch die waschmaschine, wenn die alle nutzen). kann es sein, dass sowas mit „allgemeiner wasserversorgung“, oder wie es genau genannt wurde, gemeint war? dann würde das nämlich genauso aufgeteilt, wie der „allgemein-strom“, also der strom, der z.b. zur beleuchtung des treppenhauses benötigt wird (der wird wirklich so genannt!).

Das könnte (!) natürlich sein.

Aber. Zum einen kostet die Waschmaschine Geld und zum anderen steht beim Allgmeinstrom auch Allgeminstrom:wink: Bei der Wasserversorgung eben nicht!

…es gibt zwei Arten von Wasserversorgung…einmal die Wasserversorgung für die Toiletten…das ist gesammeltes Regenwasser und wird mit einer Pumpe in die Toiletten Wasserbehälter gepumpt. Die Kosten hierfür (Strom,Reparaturen usw werden umgelegt). Zum anderen gibt es die Trinkwasserversorgung durch das Wasserwerk…da muß der Mieter auch das Wasser bezahlen. Ich habe das in allen meinen Wohnungen.

Ähm, was möchtest du genau damit sagen? In dem beschriebenen Fall ist ja von „Wasserversorgung“ die Rede, ohne irgendwelche Einschränkungen.