Hallo,
man stelle sich Mieter X vor. Dieser zieht nach einem Jahr und 2 Monaten aus einem Haus aus. Nun ist der Wasserhahn im Bad kaputt gegangen. Dies war jedoch ein Designerstück für etwa 250€. In seinem Mietvertrag ist festgelegt das Schönheitsreparaturen bis zu 120€ im Jahr von Mieter X getragen werden müssen.
Fällt der Wasserhahn nun auch darunter oder ist dies Vermietersache?
Des weiteren hat Vermieter Y eine Klausel in den Vertrag aufgenommen, die besagt das bei Auszug auch die Heizung gestrichen werden muss. Gilt dies auch nach 14 Monaten?
Genauer Wortlaut: „Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht in mittlerer Art und Güte zu leisten. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen der Wände und Decken mit weißer Farbe, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von Innen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. Auszug sind die obigen Schönheitsreparaturen ebenfalls durchzuführen und die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zu übergeben“
Die letzte Renovierung der Wohnräume: streichen von Fenstern & Türen, kompletter Weißanstrich in allen Räumen etc. wurde vor Einzug des Mieter X vorgenommen.