Wasserhahn vor Auszug defekt

Hallo,

man stelle sich Mieter X vor. Dieser zieht nach einem Jahr und 2 Monaten aus einem Haus aus. Nun ist der Wasserhahn im Bad kaputt gegangen. Dies war jedoch ein Designerstück für etwa 250€. In seinem Mietvertrag ist festgelegt das Schönheitsreparaturen bis zu 120€ im Jahr von Mieter X getragen werden müssen.

Fällt der Wasserhahn nun auch darunter oder ist dies Vermietersache?

Des weiteren hat Vermieter Y eine Klausel in den Vertrag aufgenommen, die besagt das bei Auszug auch die Heizung gestrichen werden muss. Gilt dies auch nach 14 Monaten?

Genauer Wortlaut: „Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht in mittlerer Art und Güte zu leisten. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen der Wände und Decken mit weißer Farbe, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von Innen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. Auszug sind die obigen Schönheitsreparaturen ebenfalls durchzuführen und die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zu übergeben“

Die letzte Renovierung der Wohnräume: streichen von Fenstern & Türen, kompletter Weißanstrich in allen Räumen etc. wurde vor Einzug des Mieter X vorgenommen.

Hi,

zum Wasserhan, wie ist er denn kaputt gegangen? hat der Mieter ein Verschulden daran?

Genauer Wortlaut: "Die Schönheitsreparaturen sind, soweit
erforderlich
, fachgerecht . . .

und sind die Schöhnheitsreperaturen erforderlich?

Ergänzung:

Hi,

zum Wasserhan, wie ist er denn kaputt gegangen? hat der Mieter
ein Verschulden daran?

Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat, sollte er dies seiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Wasserhahn sollte angestellt werden, dieses Modell hat an der Seite einen Hebel, der zum „Wasser anschalten“ nach unten gedrückt werden muss und somit zum ausschalten wieder nach oben.

Nach Andrücken lies er sich jedoch nicht mehr nach oben bringen, scheint zu blockieren. Es wurde also nicht mutwillig daran hantiert. Sonst wäre es selbstverständlich das dies auf Kosten von Mieter X geht.

Genauer Wortlaut: "Die Schönheitsreparaturen sind, soweit
erforderlich
, fachgerecht . . .

und sind die Schöhnheitsreperaturen erforderlich?

Mieter X hat die Räume, die farblich verändert worden sind, wieder weiß gestrichen. Ansonsten sind jedoch keine Mängel ersichtlich nach der kurzen Wohnzeit.