Wasserkosten

Liebe Experten,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus wohnen 4 Personen und zum EG, in dem der Vermieter wohnt, gehört ein Garten, der nur von diesem genutzt wird bzw. den anderen Mietern nicht zugänglich ist.

Wenn nun die Wasserkosten nicht mittels Wasseruhr abgerechnet werden, sondern nach Personenzahlen - für die Bewässerung des Gartens jedoch immense Liter gebraucht werden. Dürften dann die GESAMTEN Wasserkosten des Hauses nur auf 4 Personen umgelegt werden? Oder müsste man den Garten nicht zumindest als fiktive 5. Person anrechnen?

Viele Grüße,
Traveller

Liebe Experten,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus wohnen 4 Personen und zum
EG, in dem der Vermieter wohnt, gehört ein Garten, der nur von
diesem genutzt wird bzw. den anderen Mietern nicht zugänglich
ist.

Wenn nun die Wasserkosten nicht mittels Wasseruhr abgerechnet
werden, sondern nach Personenzahlen - für die Bewässerung des
Gartens jedoch immense Liter gebraucht werden. Dürften dann
die GESAMTEN Wasserkosten des Hauses nur auf 4 Personen
umgelegt werden? Oder müsste man den Garten nicht zumindest
als fiktive 5. Person anrechnen?

Hi,

der Garten kann natürlich nicht als Person gerechnet werden. Jedoch muss der VM die Kosten für die Gartenbewässerung herausrechnen und darf nur die Restkosten umlegen. Dem VM ist es durchaus zumutbar, dass er den Wasserverbrauich für seinen Garten mit einem Zwischenzähler erfasst. Jede Form der Schätzung des Wasserverbrauches für den Garten wird angreifbar sein.

Grüsse Günter