Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Zimmer in einer Zwei-Zimmer-Wohnung gemietet. Seit einiger Zeit habe ich eine Freundin, die öfter bei mir übernachtet.
Nun verlangt meine Vermieterin pro Duschen meiner Freundin 2 Euro.
Mir erscheint diese Lösung unglücklich, daher meine Fragen:
In welcher Höhe kann die Vermieterin Zusatzkosten zum Wasserverbrauch verlangen (Ist der geforderte Preis realistisch?)?
Wie könnte man sich sonst preislich einigen, wenn durch häufige Anwesenheit (derzeit 2-3 mal pro Woche) der Freundin tatsächlich ein höherer Energieverbrauch etc. entsteht?
Danke im Voraus für Deine Einschätzung.
Bernd
Hallo,
das ist leider so gar nicht mein Gebiet… 
Es ist nun mal Fakt, dass einiges an Energie mehr verbraucht wird, die Kosten gehen oft unter, oder werde für zu hoch geschätzt.
Kann nur den Rat geben, mal mit der Vermieterin zu sprechen, um den Betrag etwas herunter zu setzen.
Wünsche viel Erfolg und alles Gute, LG
Hallo Bernd,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike
Hallo Bernd,
der Ansatz liegt gar nicht so daneben. Wer sich traut zu googeln, bekommt bei den Stichworten „Kosten Duschen Baden“ gleich zu Anfang den Link auf http://presently.de/80/alltaegliche-dinge-kosten präsentiert, wo man unter anderem die Rechnung für die (Versorgungs-!)Kosten einer Dusche nachvollziehen kann: € 1,50 (hier noch ohne Rekapitalisierung von Raum und Gerät, Heizbedarf wegen zusätzlichem Lüften!). Wäre interessant, was heute (der Beitrag ist von 2008) herauskommt, wenn man mit aktuellen Preisen nachrechnet.
Nachdem ein Vermieter ja Recht haben kann, wenn er zusätzlichen (Ab-)Nutzern der Wohnung eher ablehnend gegenüber steht, würde ich es für legitim halten, aufzurunden.
Manchmal trügt einen eben das Gefühl, was die Sachen wert sind (hätte es auch nicht ganz so hoch geschätzt).
Und jetzt noch der unernste, hier unvermeidliche Tipp: gemeinsam Duschen! 
Schöne Grüße
T.Witter
Hallo,
sorry - kann ich nicht weiterhelfen.
Alles Gute.
Hallo Bernd,
die Antwort dürfte sich aus den Regelungen in Deinem Untermietvertrag ergeben.
Wenn dort keine Regelungen zur Höhe der Wasser- oder der anderen Betriebskosten in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch enthalten sind, dürfte ein Zuschlag ausscheiden.
Hinzu kommt folgendes: Deine Vermieterin ist ja zugleich Mieterin gegenüber dem Wohnungsvermieter. Wie erfolgt denn in diesem Mietvertragsverhältnis die Wasserabrechnung? Sind überhaupt Wasserzähler vorhanden? Wenn nicht, werden ja die gesamten Wasserkosten wohl auf die gesamte Wohnfläche des gesamten Hauses umgelegt. Ein Mehrverbrauch durch die Freundin wird dann von allen Wohnungsmieterin getragen.
Abschließend ist natürlich eine andere, einvernehmliche Lösung mit deiner Vermieterin möglich, wobei ich einen Betrag von 2 € für völlig überhöht halte. Die Kosten wären anhand der Wasserpreise in deiner Gemeinde zu schätzen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruß
Sebastian
Hallo,
ich war ein paar Tage unterwegs und kann Dir heute erst antworten.
Die Frage ist erst mal, wie wird der Wasserverbrauch - kalt und warm – bei den Nebenkosten abgerechnet?
Wird der tatsächliche gesamte Verbrauch durch Uhren pro Mietpartei abgerechnet, ist es egal wieviel Personen in der Wohnung leben.
Wird nur Warmwasser durch Uhren gezählt, bleibt der Kaltwasserverbrauch zwar übrig, diese Kosten sind aber sehr gering. Sie liegen für Frischwasser und Abwasser normal unter 5,00 Euro pro 1.000 Liter.
Wenn aber die gesamten Wasserkosten durch eine Pauschale mit Grundkosten nach qm und Personenzahl abgerechnet werden, könnte der Preis annähernd gerechtfertigt sein. Die genauen Kosten lassen sich aus der Pauschale anteilmäßig berechnen. Die Pauschale weiß ich aber nicht, daher dazu auch keine genaue Angabe möglich.
Viele Grüße,
Helmut