Hallo!
Wir haben am 31. August 2005 ein Viertelhaus erworben. Ab diesem Datum hat die Vermieter-Gesellschaft (möchte sie nicht nennen, aber soviel sei gesagt: es ist schön dort zu wohnen…
) für uns die Wasserkosten fleißig weiter gezahlt.
Am 24. Dezember 2009 erhielten wir dann eine Rechnung um uns an den Wasserkosten für das Jahr 2008 zu beteiligen.
Mittlerweile haben wir aber einen Vertrag mit dem Wasserwerk geschlossen, der seid dem 19.09.2008 läuft und für den wir natürlich auch zahlen. Vor diesem Hintergrund habe ich darum gebeten eine detailierte Aufstellung der entstandenen Kosten an uns zu übersenden, worauf uns eine Abschlagszahlung für den Zeitraum des Vertrages ab dem 19.09.2008 erlassen wurde.
Soweit bin ich ja zufrieden.
Allerdings ist meiner Frau auch aufgefallen, dass in der Aufstellung der Zeitraum vom 27.09.2007 bis 17.09.2008 in Rechnung gestellt wurde, laut anschreiben aber sollen wir ja für das Jahr 2008 zahlen.
Wir haben schon überlegt, ob wir nicht eine Kopie der Originalen Rechnung, die vom Wasserwerk an die Vermieter-Gesellschaft gestellt wurde, von dieser Gesellschaft fordern, um zu vergleichen, ob die Kosten überhaupt korrekt an uns weitergeleitet wurden.
Insgesamt kommt mir diese Forderungsgeschichte vor als wurde sie nochmal ebend schnell aus dem Boden gestampft, da sich schon bei oberflächlicher Betrachtung für einen Nicht-Juristen Fehler auftun.
Meine Frage ist nun, ob wir diese Rechnung begleichen sollten, wenn ein falscher Zeitraum berechnet wird.
Zusätzlich weiß ich von Mietverhältnissen, dass Abrechnungen dieser Art spätestens 1 Jahr im Anschluss zugestellt werden müssen, sonst sind diese verjährt. Ist es hier ähnlich?
Hallo,
ich bin überrascht, daß diese ( komplizierte ) Fragestellung mich erreicht.
Ich habe mich nämlich NIE als Experte für derartige Sachverhalte eingetragen!
Grundsätzlich:
Ich würde niemals eine Rechnung bezahlen, deren Zustandekommen oder deren Forderung(shöhe) ich nicht vollständig nachvollziehen kann.
Eine Ablehnung der Zahlung sollte natürlich auch irgendwie begründet sein. Aus juristischen Gründen würde ich da nur die Schriftform wählen.
So nebenbei:
Die Formulierung: " … hat die Vermieter-Gesellschaft … für uns die Wasserkosten fleißig weiter gezahlt … " kann ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen! Soll das etwa heißen, daß Ihr etwa wohlwollend „hingenommen“ habt, jemand anderer hätte zumindest zeitweise an Eurer Stelle das von Euch verbrauchte Wasser bezahlt?
( Und was hat die erwähnte „Vermietergesellschaft“ überhaupt mit Eurem Eigentumserwerb zu tun? Wenn Ihr schon 2005 Hausbesitzer geworden seid, werdet Ihr auch zu diesem Zeitpunkt Wasser gebraucht haben. Wie und in welcher Art und Weise ist das jährlich berechnet worden? Um welchen Forderungsbetrag geht es überhaupt insgesamt?)
mfG
#############
moin,moin, kann leider keine auskunft geben,nur soweit,dass nach spätester abrechnung nach 1 jahr diese verjährt ist.
Viel Glück !!
Hallo Grauer28
Eine Kopie der Original-Rechnung würde ich in jedem Fall zum Vergleich anfordern.
Nun bin auch ich mit meinem Latein am Ende,tut mir leid.Ich hoffe,für Dich, dass sich der Vorgang aufklärt.
Lg Simone
Hallo Grauer28,
leider kann ich hier auch nicht dezidiert weiterhelfen. Ich würde aber die Wasserrrechnung erstmal auf keinen Fall bezahlen und tatsächlich die Unterlagen von der Gesellschaft anfordern, falls da etwas komisch erscheint. Sorry, ob die gleichen Verjährungsfristen wie für Betriebskostenabrechnungen gelten, weiß ich leider auch nicht genau. Da lieber einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Anna
Hallo Grauer28,
leider kann ich hier auch nicht dezidiert weiterhelfen. Ich würde aber die Wasserrrechnung erstmal auf keinen Fall bezahlen und tatsächlich die Unterlagen von der Gesellschaft anfordern, falls da etwas komisch erscheint. Sorry, ob die gleichen Verjährungsfristen wie für Betriebskostenabrechnungen gelten, weiß ich leider auch nicht genau. Da lieber einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Anna
.
Hallo Grauer28,
leider kann ich auch nicht dezidiert weiterhelfen. Ich würde aber die Wasserrrechnung erstmal auf keinen Fall bezahlen und tatsächlich die Unterlagen von der Gesellschaft anfordern, falls da etwas komisch erscheint. Sorry, ob die gleichen Verjährungsfristen wie für Betriebskostenabrechnungen gelten, weiß ich leider auch nicht genau. Da lieber einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Anna
Hallo Grauer28,
leider kann ich auch nicht dezidiert weiterhelfen. Ich würde aber die Wasserrrechnung erstmal auf keinen Fall bezahlen und tatsächlich die Unterlagen von der Gesellschaft anfordern, falls da etwas komisch erscheint. Sorry, ob die gleichen Verjährungsfristen wie für Betriebskostenabrechnungen gelten, weiß ich leider auch nicht genau. Da lieber einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Anna.
Hallo Grauer28,
leider kann ich auch nicht dezidiert weiterhelfen. Ich würde aber die Wasserrrechnung erstmal auf keinen Fall bezahlen und tatsächlich die Unterlagen von der Gesellschaft anfordern, falls da etwas komisch erscheint. Sorry, ob die gleichen Verjährungsfristen wie für Betriebskostenabrechnungen gelten, weiß ich leider auch nicht genau. Da lieber einen Juristen fragen.
Viel Erfolg!
Anna…
Hallo,
leider bin ich kein Experte, wenns um solche Gesellschaften geht. Bei Vermietung wäre die Rechnung auf jeden Fall verjährt. Bei Eigentum bin ich mir da nicht so sicher. Ich bin zwar auch Eigentümer eines Hauses, aber zahle meine Wasserrechnung natürlich direkt an den den Versorgungsträger bzw an die Gemeinde, da ich der einzige Eigentümer bin.
Auf jeden Fall würde ich nicht zahlen, sondern eine genaue Aufstellung verlangen, wie der Betrag sich zusammensetzt und für welchen Zeitraum der Verbrauch war. Dazu ist die Gesellschaft verpflichtet.
Erkundigt Euch auf jeden Fall, ob die Forderung nicht doch schon verjährt ist, das geht nämlich recht schnell.
Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.
Viel Glück
Isabel K.
hab erst jetzt die fragew gelesen und leider kann ich da keine antwort drauf geben
mfg susanne