Wasserkostenabrechnung ohne Zäler bei 2 Mieter

Hallo,
Wir haben eine Wasserabrechnung des Vermieters bekommen.
Dieser bewohnt 148 Quadratmeter und wir 109. Wasseruhren existieren nicht, bis auf dem Haupthahn.
Da im Mietvertrag steht, dass Nebenkosten durch die bewohnbare Fläche aufgeteilt werden, habe ich vorausgesetzt, dass wir weniger bezahlen. Meine Rechnung sagte mir, dass wir ca. 80% der Wasserkosten bezahlen.
Nun das Hauptproblem.
Der Vermieter berechnet uns mehr, da wir 5 Personen im Haushalt sind. Die andere Wohnung bewohnen nur 3 Mieter
Was ist also richtig??
Wenn der Mieter recht hat darf er die gesamten Wasserkostenabrechnung so aufteilen, oder nur den Verbrauch an Wasser und Abwasser. Was ist mit dem Niederschlagwasser und die allgemeinen festen Gebühren??
Ihr würdet mir sehr Helfen.
Danke

Hallo Sakos,

für die Abrechnung ist allein entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde !!!
Da ihr vereinbart habt, die Kosten nach qm aufzuteilen, kann der Vermieter jetzt nicht mit der Personenzahl in den Wohnungen kommen. Die Abrechnungsart ist zwar auch zulässig, aber sie muß vertraglich vereinbart sein. Die gestzlichen Bestimmungen finden Sie in § 556a BGB (Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten).

Was die Wasseruhren angeht, gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen. In Hamburg ist der Einbau von Wasseruhren in Mietwohnungen seit Jahren vorgeschrieben, nur in Ausnahmefällen ist ein Abweichen von dieser Bestimmung zulässig.

Was Niederschlagswasser und Gebühren angeht, kann ich ohne nähere Kenntnis nichts sagen, gehe aber davon aus, daß auch dafür die Vereinbarung im Mietvertrag gilt.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Danke für deine Antwort.
Der die größere Wohnnung bewohnt ist der Vermieter selbst. Habe mich auch vorhin mit den 80% falsch ausgedrückt. Das könnt ihr vergessen.
Jedenfalls gibt mir diese Gesetzeslage ja recht, dass der Vermieter nicht einfach auf Personenanzahl umverteilen kann.
Zu den Niederschlagwasser steht nichts im Vertag. Lediglich, dass die Betriebskosten durch die Quadratmeteranzahl aufgeteilt werden.
Danke für diesen Abschnitt aus den BGB
SAkos

Hallo,
wonach die einzelnen Posten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden, sollte im Mietvertrag festgelegt sein. Wenn keine Wasserzähler installiert sind, kann der Vermieter sowohl nach Quadratmeter als auch nach Personen umlegen. Hierfür gibt es keine Vorschriften.

Gruß
hausblick

Kurz und bündig:
Das was im Mietvertrag steht, zählt und zwar für die gesamte Wasserrechnung.
Zisternenwasser wird, wenn überhaupt, nur im Bereich Abwasser berechnet. Auch hier gilt die Vereinbarung im Mietvertrag.
Gruß Weschdl

Hallo guten Tag
Was im Mietvertrag steht muss auch so Durchgeführt werden.Bestehen Sie darauf.Das Niederschlagwasser muss dann auch so berechnet werden.Auch die anderen Nebenkosten sind nach qm zu berechnen.Halten Sie sich nach dem Mietvertrag und Reklamieren Sie.
mit freundlichen grüßen a.g.

Es gilt, was im Mietvertrag vereinbart ist. Also müssen die Wasserkosten nach m² verteilt werden (solange keine Verbrauchszähler eingebaut werden), auch wenn der Personenschlüssel da vielleicht geeigneter ist.
Da kann also auch für das Abwasser, die sonstigen Kosten und das Niederschlagsentgelt (welches sich im Übrigen nicht nach Verbrauch sondern Grundstücksfläche berechnet) gelten, hängt jedoch von den einzelnen Vereinbarungen im MV ab.

erstmal wichtig: was steht im Mietvertrag: Quadratmeter?? dann ist Wasser (und Abwasser!!! das ist 4 bis 5 mal teurer als Wasser!!!) NUR nach qm abzurechnen und nicht nach Personen. dann hat der Vermieter halt einen Fehler gemacht. das ist aber nicht Ihr Problem.
Dann NIE den Betrag der falschen NK Abrechnung zahlen (natürlich müssen Sie den richtigen bezahlen: Zahlen Sie ermal alles OHNE den Wasser + Abwasser-Posten und schreiben dem Vermieter, nach Zugang der RICHTIGEN Abrechung (wie im Mietvertrag vereinbart) zahlen Sie auch den offenen Posten für Wasser und Abwasser. Oder zahlen Sie separat vorab ca. 30 % vom verlangten als Abschlag, vergessen si aber nicht, das Sie wahrscheinlich ja schon jeden Monat einen Abschlag bezahlt haben und jetzt geht es in der Abrechung nur noch um den zuwenig bezahlten (bzw. zuviel bezahlten) Betrag.

Alle NK Posten müssen im Mietvertrag genannt sein und auch der Verteilerschlüssel!!!
Die anderen Posten, wie Grundsteuer, Regenwasser etc. sollten üblicher Weise nach qm abgerechnt werden, aber der Mietvertrag ist das Evangelium. Steht dort nichts, zahlen sie auch nichts!! Nur nicht durch Zahlung anerkennen!! Wenn der Verteilerschlüssel fehlt, den für Sie günstigsten annehmen, wahrscheinlich qm.
Ich rechne nach Personen ab (ausser Verbrauch wie Strom + Heizung etc).

Hallo Sakos,
Wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass die Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden, dann sollte das auch so sein. Allerdings finde ich, dass beim Wasserverbrauch eine andere Regelung besser wäre. ZB. könnte der Vermieter Zwischenzähler für die einzelnen Mietparteien anbringen lassen, das wäre eine gerechte Sache und würde jedem Streit vorbeugen. Die cbm die du verbrauchst, würden auch beim Abwasser geltend gemacht werden.
Die Oberflächenentwässerung kann ganz normal über die Wohnfläche abgerechnet werden.
Was Du mit allgemeinen festen Gebühren meinst weiss ich leider nicht.

Viel Glück und LG minna44

Hallo,
die allgemeinen festen Gebühren, also die Grundkosten, sind nach Wohnfläche aufzuteilen, der Verbrauch kann nach Personen oder nach Quadratmeter aufgeteilt werden, je nach dem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Gerechter wäre natürlich, wenn der Verbrauch mit Verbrauchszählern gemessen würde!
Grüße, Zita