Nach einer Sanierung von Loggiaplatten aus Beton stellt sich heraus, dass die erneuerten Bodeneinläufe etwas zu hoch eingebaut worden sind - evtl. auch bedingt durch die Abdichtungs-Flansche bzw. das Längsgefälle zu gering ist. Das Quergefälle zum Rand verhindert absichtlich ein Überlaufen über den Plattenrand, so dass sich im Winter Eisflächen bilden.
Stellt diese Situation ein wesentlichen Baumangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt z.B. wg. Unfallgefahr bei Begehung im Winter? Wer weiß hier Rat - wo kann man dazu Etwas nachlesen?
Hi,
wie sollen wir aus der Ferne anhand der Beschreibung einen Baumangel feststellen.
Für Schnee und Eisbeseitigung auf den Balkon haftet der Mieter, Ebenso für die Reinigung des Ablaufes. Sollte dieser Vereist sein und Tauwasser dringt in die Wohnung ein kommt der Mieter ebenfalls bei unterelassener Reinigung für die Schäden auf.
Bei einen Baumanlagel diesen unbedingt den Vermieter mitteilen, sonst haftet der Mieter wegen nerletzung der Vertraglichen pflichten.
cu Naseweis
Hallo.
Das Bilden einer Eisfläche auf dem Balkon stellt für den Mieter eine nur sehr geringe Gebrauchsbeeinträchtigung dar. Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Balkon im Winter nicht bis kaum genutzt wird, zum anderen dürfte eine Eisschicht auch ohne Weiteres mit geringem Aufwand behebbar sein. Die mögliche Mietminderung ist verglichen mit dem Aufwand sehr gering. Hochgerechnet auf die Tage, in denen der Balkon nicht betretbar/nutzbar ist und bei einer möglichen Mietminderung von beispielsweise 3 % dürfte sich kaum ein finanzieller Vorteil für den Mieter ergeben.
Der Balkon könnte allerdings dauerhaft Schaden nehmen wegen der nicht ablaufenden Wassermenge. Wichtig ist daher, dass der Mieter den Vermieter über diesen möglichen Mangel informiert, da der Vermieter evtl. Regressansprüche gegenüber den Handwerkern hat. Die Pflicht des Mieters zur Meldung des Schadens ergibt sich daraus, dass der Vermieter ansonsten Ersatzansprüche für mögliche Folgeschäden geltend machen kann gegenüber dem Mieter.