Liebe/-r Experte/-in,
die Gemeinde hat in meinem Auftrag eine überflüssige zweite Wasseruhr entfernt. Sie weigert sich jedoch das
fehlende Zwischenstück einzusetzen, so daß ich jetzt im 1. OG ohne Wasserversorgung bin. Die Gemeinde behauptet das wäre Sache eines von mir zu beauftragenden Geschäftsmannes. Ich hatte jedoch vorher im OG einen Wasseranschluß und wollte lediglich die überflüssige Wasseruhr entfernt haben.
In NRW setzt die Gemeinde am Hausanschluss üblicherweise einen Wasserzähler. Die Unterverteilung obliegt dem Hauseigentümer, der dann über die Nebenkosten mit den Mietern abrechnet.Wenn in Ihrem Fall zwei Wasserzähler vorhanden waren, aber nur einer genutzt wird,kann die Gemeinde auf Auftrag den zweiten Zähler kostenpflichtig entfernen.Wenn nun in der zweiten Wohnung ein Wasserverbrauch über Zähler 1 stattfinden soll, muß der Hauseigentümer einen Wasserinstallateur beauftragen um eine Verbindung der Leitungen herbeizuführen.Ein Ersatzrohr für die Wasseruhr würde illegale Wasserabnahme bedeuten.