Ich wohne als Untermieter in Wien. Über die Weihnachtsferien verließ ich die Wohnung und habe dabei ein Fenster offen gelassen, weil ich dachte das sei gut für die Durchlüftung und die Pflanzen in der Wohnung.
Heute bekomme ich einen Anruf von meiner Vermieterin, dass der Hausverwalter davon erfahren hat und dass evtl. die Röhren und Wasserleitungen eingefroren sein könnten.
Sie meinte, ich müsse jetzt für einen Schaden haften!
Noch funktioniert alles einwandfrei. Das Wasser fließt und auch die Heizung funktioniert auch.
Müsste ein etwaiger Schaden schon bemerkt worden sein? Und falls es doch noch zu einem Schaden kommt, muss ich dafür haften?
Im Untermietvertrag stand nix davon drin, dass ich die Fenster im Winter schließen muss.
Im deutschen Recht ist derjenige für den Schaden haftbar zu machen, welcher ihn verursacht hat. Davor schützt einen im allgemeinen auch das Unwissen nicht.
Jeder hat die Aufgabe, Schaden an was oder wem auch immer, zu verhindern.
Wie es in Wien aussieht, kann ich Dir nicht sagen.
Erkundige Dich einfach im Schadensfalle bei deinem Versicherungsagenten, ob Du für solch eine Situation abgesichert bist.
Hallo,
wenn alles noh einwandfrei funktioniert, kannst Du auch nicht haftbar gemacht werden. Sollte irgendetwas durch Frost zu Schaden gekommen, hättest Du es sicherlich schon gemerkt, weil dann Wasser ausgetreten wäre oder ähnliches.
Generell versteht es sich aber von selbst, dass wenn man über längere Zeit verreist das Fenster nicht offenläßt. Wer haftet denn zum Beispiel für Wertgegenstände die bei einem Einbruch durch dieses offene Fenster entwendet werden…
Liebe Melanie,
vielen Dank für deine rasche Antwort!
Weißt du vllt. auch wie das ist, falls ein Schaden erst in ein paar Wochen auftritt? z.B. wenn durch das Auftauen der Rohren Risse in den Rohren entstehen?
Lg
Zunächst muß ich bemerken, daß ich die vorliegende Schadensschilderung nicht als Österreicher, sondern als deutscher Staatsbürger beurteile, d.h. daß ich nicht die österreichische Rechtsprechung im Speziellen kenne und deshalb entsprechend auch nicht kommentieren kann.
Eine gewisse Fahrlässigkeit ist Ihnen jedoch bei dem geschilderten Sachverhalt vorzuwerfen: Sie haben im wahrsten Sinne den Witterungseinflüssen in der kalten Jahreszeit ‚Tür und Tor geöffnet‘ und haben es nur dem Umstand der relativ milden Witterung zu verdanken, daß keine Frostschäden an Wasserleitung und Heizung entstanden sind. Da auch bisher keine weiteren Einschränkungen zu erkennen sind, sind Sie wohl noch einmal mit einem ‚blauen Auge‘ davongekommen.
Für Schäden an Wasserleitung und Heizung, die viel später auftreten und zweifelsfrei nicht mit ihrem ungewöhnlichen Lüftungsvorgang in Zusammenhang stehen, kann man sie nicht verantwortlich machen.
Jedoch werden Sie in einem deutschen Untermietvertrag wohl kaum die Klausel finden: DIE FENSTER SIND IM WINTER ZU SCHLIESSEN - das versteht sich von selbst, wobei während des ganzen Jahres für eine ausreichende Lüftung (ca.2 - 3 mal pro Tag für jeweils max.10 Minuten)gesorgt werden soll.
Hallo,
sollte ein Rohr gerissen sein, würde man das jetzt schon merken.
Meine beste Freundin hat Ihre Wohnung auch schon tiefgefroren. Das heißt: Wasser in der Kloschüssel geforen, Eiszapfen am Wasserhahn und Therme.
Die Therme hat durch den Frost einen Schaden erhalten und war nach dem auftauen undicht. Wenn Du also jetzt noch nichts festgestellt hast, sollte da auch nichts mehr passieren. Gab es denn größere Frostschäden?
Wenn jetzt noch kein Schaden entstanden ist und alles einwandfrei funktioniert und Sie demnächst bei Frost Ihre Fenster schließen, für wea sollen Sie denn da haften. Allerdings würde ich Ihnen empfehlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das müssen bei mir alle meine Mieter, steht im Mietvertrag.
Herta Bassauer
Hallo,
ich weiß nun im Recht von Österreich nicht Bescheid, gehe aber davon aus es lehnt sich eng an Deutsches Recht an.
Hier bist Du in Deinen Rechten und Pflichten dem Hauptmieter gleichgestellt. (Ausnahme Kündigung)
Du haftest nach dem BGB $ 837 auch für die Sachen.
Andererseits wäre bei eingefrorenen Rohren schon bemerkt worden, dass kein Wasser fliesst. Ich denke Du bist aus „dem Schneider“. Noch mal gut gegangen.Falls wirklich so ein Schaden entsteht, könnte sich evtl. auch Deine Haftpflicht weigern. Wg. grober Fahrlässigkeit z B.
Gutes Neues Jahr.
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen; ich kann sie sehr gut gebrauchen!
Gottseidank funktioniert jetzt alles wieder und Schäden sind nicht entstanden. Alles Gute!
Ich hab gottseidank auch nix bemerkt, und auch der Hausverwalter meinte, sobald noch alles funktioniere, ist nichts passiert. Gottseidank! Das war mir eine Lehre!
Vielen Dank für die Antworten!
Hallo
Bin leider kein Rechtsexperte, aber wenn es denn zufällig zu einem Rohrbruch in Verbindung mit einem geöffneten Fenster kommen sollte, wäre ich auch der Ansicht das man persönlich mit der Haftpflichtversicherung haften müsste, immerhin ist der Schaden ja durch jemanden verursacht worden wenn auch ungewollt.
Weigern könnte sich die Versicherung natürlich wenn´s als grob fahrlässig ausgelegt werden würde.
Aber verstehe nicht warum so viel Wind gemacht wird wenn überhaupt nichts passiert ist?!
Erst wenn nachweisslich durch das eigene/falsche Handeln etwas passiert ist müßte man die Schuld- und Haftungsfrage bzw. Sachlage klären; aber wie gesagt das sind eher Rechtfragen für nen Anwalt.
Sollte die Heizung in dieser Zeit nicht komplett abgestellt worden sein kann ich mir zudem auch nicht vorstellen das es zu einem Frostschaden gekommen ist, dann müßte im gleiche Zuge auch noch die Heizung ausgefallen sein.
MfG
Nelsont
Der Vermieter muß Ihnen nachweisen, daß Sie ein Fenster offen stehen haben lassen. Selbst dann, muss er nachweisen, ob von der Witterung ein Schaden entstanden ist.
Gruß
Ulrike