Wasserrechnung prüfen lassen

Hallo! Wie ich jetzt erfahren habe, messen Wasseruhren mit Flügelradzähler ungenau, weil sie nachlaufen und weiterzählen. Das kann in einem Drei-Personen-Haushalt mit relativ hohem Verbrauch schon ins Geld gehen - wenn ich den Zähler schon nicht austauschen lassen kann, kann ich wenigstens überprüfen lassen, ob unser Zähler ungenau misst und wie viel wir zu viel abgrechnet bekommen? Das könnte man dann ja bei der nächsten Rechnung als Vergleichswert nehmen. An wen muss ich mich da wenden (Hauseigentümer, Versorgungsunternehmen, abrechnendes Unternehmen) und wie sind die Chancen, dass die Bitte jemand ernst nimmt?

Nur, wenn der Messbereich z.B. für ein Mehrfamilienhaus (6…20 Wohnungen) eingebaut ist und nicht für nur eine Wohnung.
Man kann jedoch auch z.B. den Durchfluss vom WC so klein einstellen, das viel weniger gezählt wird, also bei 60 Liter werden nur 45 Liter gezählt! Den Absperrhahn so zudrehen, das gerade noch der WC Behälter gefüllt wird (das dauert dann natürlich viel länger und wenn morgens alle aufs WC wollen, ist noch keine Wasser da).
Sie können selber Messungen machen und ggf. ein Mehrverbrauch festellen, dokumentieren und auf Abhilfe dingen.
Wenn Sie den Zähler direkt beim Wasserwerk bezahlen, dann Brief schreiben und wenn Vermieter den verwaltet, dann diesem einem Brief schreiben.
Sie werden immer nur Ernst genommen, wenn Sie vorher Beweise haben! Die Zähler dürfen gemäss Messtoleranz auch mehr oder weniger anzeigen, als entnommen (steht im Eichgesetzt!). Nur wenn diese Grenze überschritten wird, dann können Sie auf Abhilfe dingen.

Hallo, guten Tag
Bei uns werden die Wasseruhren alle paar Jahre ausgewechselt. Wenn Sie Beschwerden haben, wenden Sie sich an den Lieferanten wie Stadt ,Wasserverband usw.
mit freundlichenGrüßen a.g.

Hallo Pascavella,

diese Zähler werden im allgemeinen in Haushalten verwendet und müssen bei Mietwohnungen grundsätzlich geeicht sein.
Ich verweise auf den Artikel „Wasserzähler“ bei Wikipedia. Dort gibt es auch Aussagen zu Ungenauigkeiten und Toleranzen.
Ich denke, daß es sich nicht lohnt, große Nachforschungen anzustellen und Sachverständige zuzuziehen, wenn Ihre Zähler geeicht sind und kein besonderer Verdacht des unkontrollierten Wasserverlustes besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
es tut mir leid, hierzu bin ich kein Experte.
Wenden Sie sich doch einfahc mal an das Versorgungsunternehmen.
Gruß, Zita

Hallo,

Wasserzähler unterliegen, sowie jedes physikalisch messende Gerät, mit dessen Hilfe Kosten ermittelt oder verteilt werden, dem Eichgesetz.
Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer Wasserzähler nachgeeicht, bzw. in Flügelradzählerbereich, ausgetauscht werden müssen. Man nennt diese Frist „Eichfrist“. Sie liegt für WWZ bei 5 und bei KWZ bei 6 Jahren, wobei das Eichjahr, erkenntlich auf der Eichplombe, das Jahr 0 darstellt.
Beispiel: KWZ Eichjahr 2012 > Austauschjahr 2017, spätestens 31.12.
Jedes geeichte Messgerät hat Toleranzen. Man nennt diese den Eichfehlergrenzen, innerhalb derer sie messen müssen.
Weil diese Grenzen alle Nutzer einer Wohnanlage gleichermaßen betreffen, sind sie kein Grund, eine damit erstellte Abrechnung anzuzweifeln.
Einzige Möglichkeit ist zu prüfen, ob die Wasserzähler noch innerhalb der Eichfristen liegen. Sollte das nicht der Fall sein, allerdings besteht berechtigter Anlass zur Beschwerde.
Diese ist dann beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer vorzubringen.

Gruß
Weschdl