Wasserrechnung vom Vormieter übernehmen?

Hi,

ich hab die Wohnung von einer Freundin übernommen und es hiess ich solle das mit den Wasseruhren übernehmen… Hab ich natürlich vergesssen. Ich wohn jetzt 3 Monate da (seit september) und jetzt kam ein Schreiben das in ein paar Tagen der Wasserstand überprüft wird.

Kann es jetzt sein, das ich das Wasser von einem ganzen Jahr (also von der Vormieterin auch) übrernehmen muss? Oder ist Sie in der Pflicht das Wasser abzumelden?

Normalerweise sollte der Vormieter das Wasser ablesen und den Stadtwerken melden. Da Sie aber gebeten wurden, das zu erledigen und dann vergessen haben, ist das auch ein bisschen Ihr Pech. Ich würde vorschlagen, Sie Zwölfteln den Wasserverbrauch des ganzen Jahres und teilen dann die kw-Stunden mit der Freundin, 9 Monate die Freundin, u. 3 Monate zahlen dann Sie.
Herta Bassauer

normalerweise werden bei einer wohnungsübernahme alle zähler abgelesen, strom heizung wasser
die kosten gehen dann ab zählerstand für den neuen mieter
ist eigentlich ein neuer mietvertrag gemacht worden.
da müsste der vermieter doch die zähler abgelesen haben
oder ist die wohnung einfach übernommen worden ohne den vermieter zu informieren?
die möglichkeit das der gesamte jahresverbrauch dann auf mietzeit aufgeteilt wird geht natürlich auch
bei weiteren unklarheiten einfach nochmal schreiben
viele grüsse

Hallo,

da ist noch eine Frage.Was heißt übernommen?
Hast du mit dem Vermieter einen Mietvertrag?
Hast du mit der Freundin einen Mietvertrag zur untermiete?
Was steht ggf. im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll?
Ist ein mündlicher Vertrag oder ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. An wen wird das Wassergeld gezahlt?
Bitte melde dich noch mal, damit ich dir eine korrekte
Antwort auf deine Frage geben kann.
Viele Grüße
Llissy

In der Regel wird beim Mieterwechsel der Stand der Wasseruhr und auch der Stand der Heizungsmessgeräte abgelesen. Wenn das versäumt wurde, sollte man sich mit der Vormieterin zusammen setzen und die Kosten aufteilen.

Die Freundin hat doch bereits gezahlt(Nebenkosten). Es kann höchstens noch eine Nachzahlung kommen.

Gruß
Bukatcho

Hi,

also Sie ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter Vorgestellt. Ich hab mit dem Vermieter dann einen Mietvertrag abgeschlossen der seit dem 01.09.11 läuft.
Das Wassergeld geht an die Hausverwaltung (immogesellschaft) die das Haus sozusagen Verwaltet. Meine Vermietern gehört nur diese eine Wohnung

Im Rahmen der NK-Abrechnung ist der Vermieter zur Aufteilung verpflichtet

Also wart ich jetzz einfach mal ab was dabei rauskommt oder?

Im Rahmen der NK-Abrechnung ist der Vermieter zur Aufteilung
verpflichtet

Ja, ich würde die NK-Abrechnung abwarten und die Aufteilung zwischen dir und dem Vormieter genau prüfen

Läßt sich sicher mit der Freundin regeln dass diese den Anteil von Jan bis August übernimmt. Da Zahlen nicht mehr zur Verfügung stehen, den Verbrauch 8:4 umrechnen.
Gruss
Hardy

Hallo!
Zunächst: ich bin kein Anwalt.
Ich würde den Wasserversorgungsbetrieb anrufen und es genau so schildern wie es genau war. Die haben Erfahrungswerte und wissen, wieviel man in 3 Monaten verbraucht. Dann erstellen die für die Vormieterin eine Schlussrechnung für 9 Monate und machen für dich ein neues Konto auf.
Viel Erfolg!

Hallo,
normalerweise lesen Vermieter und Mieter die Wasseruhr bei der Übergabe gemeinsam ab. Wenn Sie mit der Freundin übereingekommen sind, daß Sie die Uhren ablesen und das nicht getan haben, sollten Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und das klären.
Gruß
Melodie

hallo … ja das ist schwierig. Bei einer Übergabe sollten alle Zählerstände aufgenommen werden. Dies passiert üblicherweise immer. Ist dies bei euch nicht der Fall gewesen, bzw. deine Freundin stellt sich quer, kann sein daß du alles zahlen musst. Wer weiß schon, wer wann was verbraucht hat. Bei Heizung und Strom das gleiche. MFG

hallo,

wenn die Absprache war, dass Sie das übernehmen, müssen Sie dies auch. Ich würde die Wasserrechnung entsprechend der Monate aufteilen (Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung mit gleich vielen Mieter belegt war) und der Vormieterin ihren Teil in REchnung stellen. An wen sie die Wasserkosten bezahlt, dürfte ihr egal sein.

VG

Hallo,

da müsste mit der Vormieterin ein Übergabeprotokoll
gemacht worden sein. Falls nicht kann der Verbrauch für die letzten drei Monate hochgerechnet werden.
Für diesen Fall kann so eine Einigung erzielt werden.
Auf keinen Fall kann man dir die Kosten für das vergangene Jahr angerechnet werden.
Frag bei der Hausverwaltung nach dem Zählerstand im Übergabeprotokoll.

Falls noch Fragen oder Probleme auftauchen, melde dich einfach.
Viele Grüße
Llissy

Hallo zx6-ninja,
du musst die aufgelaufene Wasserrechnung keinesfalls allein bezahlen, sondern nur den von dir faktisch verbrauchten Anteil. Anders als für den von dir verbrauchten Strom, für den du vom E-Versorger eine Rechnung bekommst, erhältst du u.a.für deinen Wasserverbrauch in deiner Mietwohnung eine jährliche Betriebs- und Nebenkostenrechnung von deinem Vermieter.
Solltest du den Zählerstand für Wasser nicht mehr wissen,
so wird der Verbrauch der Vormieterin geschätzt.
Der Zählerstand der Wasseruhr ist zum Zeitpunkt deines Einzuges bzw. mit dem vereinbarten Einzugstermin im Mietvertrag verbindlich. Viel Erfolg, bustobaer::

hallo Ninja,

einer von ihnen beiden hätte schon eine Meldung des Zählerstandes übernehmen sollen.
Setzen Sie sich mit der Hausverwaltung in Verbindung und schildern den Sachverhalt. In der Regel findet dann eine anteilige Schätzung und die entsprechende Aufteilung der Kosten statt.

Schönes Wochende

hubu

Hallo,

wenn es um den Hauptwasserzähler geht und keine Wasseruhren den individuellen Verbrauch für alle Parteien im Haus ermitteln, erfolgt die Umlage nach der Wohnfläche - siehe auch weiter unten.
Ich gehe jetzt davon aus, dass es um eine Wasseruhr nur für Ihre Wohnung geht.
im Gesetz heißt es:
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Das heißt also im Klartext: gibt es für alle Wohnungen eine Wasseruhr, die den individuellen Verbrauch erfasst, muss nach dieser Messung abgerechnet werden.
Der Vermieter muss diese Werte erfassen und in der Nebenkostenabrechnung verwenden. Zieht jemand aus, sollten diese Werte gemeinsam - Vermieter und Mieter - in dem Abgabeprotokoll notiert und unterschrieben werden.

Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…) - allerdings eben dann für alle Miet- bzw. Hausparteien.

Das heißt wieder:
Sollten Sie einen Hauptmietvertrag haben, sollten Sie ein Übergabeprotokoll haben, in dem die Ausgangsdaten für die Nebenkostenabrechnung erfasst sind.
Sollten Sie einen Untermietvertrag haben, haben Sie ein Problem mit der Freundin oder sie mit Ihnen. Dann bekommt nämlich die Freundin die Nebenkostenabrechnung inkl. alle Wasserkosten für den Abrechnungszeitraum.
Sie schreiben aber, dass die Freundin eine Vormieterin ist, so gehe ich davon aus, dass Sie Hauptmieter sind.

Meine Frage: wo ist das Übergabeprotokoll?
Eine weitere Frage: hat der Vermieter Sie beauftragt die Wasseruhr abzulesen? Das wäre ein komischer Vermieter. Hat er wirklich nicht abgelesen?

Ich weiß nicht, was passiert, wenn die Ablesewerte fehlen, ob dann eine Schätzung durch den Vermieter vorgenommen werden darf. Eine Schätzung ist nur im Ausnahmefall möglich
(siehe dazu: http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…)
Eine Schätzung müsste meiner Meinung nach vorherige Verbrauchswerte der Freundin und die unterschiedliche Wohnzeit berücksichtigen.

In jedem Fall würde ich sofort die Wasseruhr ablesen und dann 2 Wochen oder einen Monat später die nochmals um Vergleichswerte zu erstellen.
Und fragen Sie Ihre Freundin, ob sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat.

Leider kann ich Ihnen keine bessere Auskunft geben

Gruß Elfriede

Hallo,

der Vermieter und/oder deine Freundin oder die beauftragte Firma hätten wegen der
Nebenkostenabrechnung die Wasseruhren ablesen müssen

Das hatten Sie wohl auf Dich abwälzen wollen, da Du
die Uhren wohl nicht abgelesen hast, müsste jetzt
geschätzt werden. Klär das mit Deinem Vermieter.

Gruß S.