Hallo,
wenn es um den Hauptwasserzähler geht und keine Wasseruhren den individuellen Verbrauch für alle Parteien im Haus ermitteln, erfolgt die Umlage nach der Wohnfläche - siehe auch weiter unten.
Ich gehe jetzt davon aus, dass es um eine Wasseruhr nur für Ihre Wohnung geht.
im Gesetz heißt es:
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Das heißt also im Klartext: gibt es für alle Wohnungen eine Wasseruhr, die den individuellen Verbrauch erfasst, muss nach dieser Messung abgerechnet werden.
Der Vermieter muss diese Werte erfassen und in der Nebenkostenabrechnung verwenden. Zieht jemand aus, sollten diese Werte gemeinsam - Vermieter und Mieter - in dem Abgabeprotokoll notiert und unterschrieben werden.
Ist nichts vereinbart und es wird weder der Verbrauch, noch die Verursachung vom Vermieter erfasst, gilt die Wohnfläche als Umlagemaßstab § 556 a Abs 1 BGB. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…) - allerdings eben dann für alle Miet- bzw. Hausparteien.
Das heißt wieder:
Sollten Sie einen Hauptmietvertrag haben, sollten Sie ein Übergabeprotokoll haben, in dem die Ausgangsdaten für die Nebenkostenabrechnung erfasst sind.
Sollten Sie einen Untermietvertrag haben, haben Sie ein Problem mit der Freundin oder sie mit Ihnen. Dann bekommt nämlich die Freundin die Nebenkostenabrechnung inkl. alle Wasserkosten für den Abrechnungszeitraum.
Sie schreiben aber, dass die Freundin eine Vormieterin ist, so gehe ich davon aus, dass Sie Hauptmieter sind.
Meine Frage: wo ist das Übergabeprotokoll?
Eine weitere Frage: hat der Vermieter Sie beauftragt die Wasseruhr abzulesen? Das wäre ein komischer Vermieter. Hat er wirklich nicht abgelesen?
Ich weiß nicht, was passiert, wenn die Ablesewerte fehlen, ob dann eine Schätzung durch den Vermieter vorgenommen werden darf. Eine Schätzung ist nur im Ausnahmefall möglich
(siehe dazu: http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…)
Eine Schätzung müsste meiner Meinung nach vorherige Verbrauchswerte der Freundin und die unterschiedliche Wohnzeit berücksichtigen.
In jedem Fall würde ich sofort die Wasseruhr ablesen und dann 2 Wochen oder einen Monat später die nochmals um Vergleichswerte zu erstellen.
Und fragen Sie Ihre Freundin, ob sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Auskunft geben
Gruß Elfriede