Wasserrechnung

Hallo!

In einem Altbau, bei dem sich noch Toiletten auf dem Hausflur in einer Zwischenetage befinden, die aber nicht genutzt werden, (sind nicht benutzbar), ist durch das Verschulden einer Mieterin die Toilettenspülung monatelang gedrückt worden (weil der Raum als Abstellkammer genutzt wurde und irgendwas auf die Spülung gedrückt hat).
Nun ist also monatelang Wasser gelaufen und zufällig von einem anderen Mieter bemerkt worden.
Der Vermieter meint, der dadurch entstandene Wasserverbrauch ist von beiden Mietern (nach Personenzahl) zu begleichen.
Muß der Mieter, zu dessen Wohnung diese Toilette NICHT gehört denn mit für den Schaden aufkommen?
Zudem würde er den größten Anteil zahlen müssen, da er mit vier Personen im Haushalt lebt und die Nachbarin nur mit zwei Personen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

da fürchte ich ist die Frage zu vielschichtig um bei diesem erdachten Szenario eine Prognose abgeben zu können.
Auf der einen Seite muß der VM nach vereinbartem Verteilerschlüssel abrechnen (hier Personen richtig?) da offenbar keine Zähler vorhanden sind. Dementsprechend kann er gar nicht den realen Verbrauch dieses Wcs in besagtem Zeitraum feststellen.
Andererseits wurden die nichtbenutzbaren Anlagen nicht stillgelegt…und drittens kommt hinzu, dass der Nachbar das Wc zweckentfremdet genutzt hat (Zustimmung des VM vorhanden?)
Alles in allem ist der Mieter gut beraten, wenn er einen Termin beim Mieterschutz vereinbart oder sich anderweitig rechtlich beraten lässt…je nach Höhe angefallener Kosten…

Was den Verteilerschlüssel angeht, so gibt es bei jeder Methode Vor- und Nachteile. Vielleicht ist für den erdachten Fall hier zukünftig etwas dabei.

Verteilerschlüssel:
http://www.bmgev.de/betriebskosten/info/2-4-verteile…
Kombinationen möglich:
http://www.mieterbund.de/pm23012008.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…
http://books.google.de/books?id=KvmtEMjLXFoC&pg=PA92…

Gruß
Maja

Hi,

Nun ist also monatelang Wasser gelaufen und zufällig von einem
anderen Mieter bemerkt worden.
Der Vermieter meint, der dadurch entstandene Wasserverbrauch
ist von beiden Mietern (nach Personenzahl) zu begleichen.
Muß der Mieter, zu dessen Wohnung diese Toilette NICHT gehört
denn mit für den Schaden aufkommen?
Zudem würde er den größten Anteil zahlen müssen, da er mit
vier Personen im Haushalt lebt und die Nachbarin nur mit zwei
Personen.

Hier ist wohl ein Schaden entstanden. Das Wasser muss bezahlt werden, hier nach dem Verteilerschlüssel. Der Geschädigte kann aber die über der Norm liegende Wasserrechnung vom Schadensverursacher einfordern. Eine eindeutige Beweislage wäre da sehr hilfreich, weil sonst noch zur Wasserrechnung noch die Prozesskosten dazukommen.

Vielleicht regelt so was die Haftpflichtversicherung.

vlg MC