wenn man dafür haften muss, dass man jemand anderem einen Schaden zugefügt hat, ist es ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Den Schaden, den man sich dabei evtl. selber zugefügt hat , muss man aber selber begleichen.
Meines Wissens gibt es seit dem 19. Jahrhunder Haftpflichtversicherungen. Wenn ich mir deine Anwort durchlese, frage ich mich allerdings: Wozu eigentlich?
Zuerst einmal muss geklärt werden, was passiert ist, erst dann kann die Schuldfrage geklärt werden.
Der Schuldige ist dann für den von ihm verursachten Schaden haftbar, bzw. dessen Versicherung muss zahlen.
So auf die Schnelle kommen mir zwei Varianten in den Sinn:
Der Nachbar hat die Leitung angebohrt, dann ist er der Verursacher und haftbar.
Die Leitung war schon z.B. verrostet. Der Nachbar hat weit neben de Leitung gebohrt, aber durch die Erschütterungen des Schlagbohrers, ist dann die Leitung gebrochen. Hier wäre der Eigentümer der Leitung, also wohl die Eigentümer-Gemeinschaft, haftbar.
Melden musst du den Wasserschaden sofort deinem Vermieter oder der Verwaltung. Die müssen bei einem Wasserschaden dann sofort alles nötige veranlassen.
Zusätzlich solltest du den Schaden auch deiner für Wasserschäden zuständigen Versicherung melden, dies wäre meist deine Hausratversicherung. Diese klärt dann schon ab, wo sie sich das Geld holen kann.
Dann klär mich mal auf, was ich falsch geschrieben habe?
Als Mieter bin ich kein Vertragspartner der Gebäudeversicherung, meinen Schaden kann ich nur der Verwaltung und meiner Hausratversicherung melden. Die Verwaltung ist dann verpflichtet dem Problem sofort nachzugehen und geeignete Massnahmen zu treffen.
Versicherungen zahlen nicht gerne, also nehmen sie, wenn möglich, Regress. Meine Hausratversicherung wird sich also mit ihren Ansprüchen an die Gebäudeversicherung wenden. Bei einer fahrlässigen Ursache wendet sich diese wiederum an den Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden.
Eine ganz andere Frage ist dann, wie die Versicherungen das alles untereinander verrechnen und wer dir dann schlussendlich das Geld für den Schaden auf dein Konto überweist.
das Problem bei Ihrer Antwort beginnt schon damit, dass Sie sich Szenarien ausdenken, von denen der UP nie geschrieben hat! (z.B. war im UP von Eigentümer und nicht von Mieter die Rede)
zu 1.) Ihre Hausratversicherung wird einen Wasserfleck an der Wand nie bezahlen, völlig egal, wie oft Sie den melden.
zu2.) Ihre Hausratversicherung wird auch keinen Regress nehmen, weil sie eben gar nichts bezahlt.
zu3.) es zahlt immer die Versicherung, die in Anspruch genommen wird (wenn das Risiko denn da versichert ist). Danach können die intern verrechnen, was sie wollen.
Zur Abrechnung dieses Schadens habe ich ansonsten schon alles geschrieben.
In den links ist (natürlich) nicht die Rede davon, dass eine Hausratversicherung einen Gebäudeschaden (nasse Wand) ersetzt.
Wie ich schon geschrieben habe, können Sie den Schaden beliebig oft an Ihre Hausratversicherung melden. Sie können hier auch beliebig oft schreiben, dass die Hausratversicherung zuständig ist. Sie ändern aber damit nichts an den Fakten!
Der Schaden wird von der Gebäudeversicherung bezahlt, völlig egal ob Sie Eigentümer, Mieter, Hausbesetzer oder sonstwas sind.
In meiner Eigentumswohnung gab es einen analogen Schaden. Bei der Anbringung der mitgekauften Einbauküche war irgendwann ein wasserleitendes Keramikrohr angebohrt worden, ich hatte erst Schimmel an den Unterbauten und dann kleine Pfützen. Der Schaden wurde teils (Rohrsanierung) aus dem Reparaturposten der Eigentümergemeinschaft gezahlt, die Neuanschaffung einer neuen Küche mit 400,- € als Restwert für die alte verschimmelte aus dem gleichen Posten bezuschusst.
Eine Versicherung war da nicht im Spiel.