Wasserrohrbruch im heimischen Garten

Da ist doch meiner lieben Freundin Susi wieder sowas passiert…

In - also eigentlich unter - ihrem wundervollen Garten hinterm schicken Einfamilienhaus ist ein Wasserrohr kaputt gegangen. Nun musste natürlich eilig der Bagger anrücken, das Rohr musste geflickt werden und die Tomaten- und Rosenernte für 2018 ist auch im Eimer.

Die Frage, die sich die liebe Susi nun stellt ist: Wer zahlt denn das?

Das Haus gehört ihr, der Garten ebenfalls und das Wasserrohr führt auch zu ihrem Haus. Gibt’s dafür ne Versicherung? Gehört das Rohr dem Wassermann und der muss für den Schaden (am Rohr und auch am Garten) aufkommen? Oder ist das Susis Pech?

Hi.

Ich bin Wassermann und kann dir versichern, das ich für nichts aufkomme.

P.S. Welche Versicherungen bestehen denn und was steht in den Unterlagen zum Thema „Rohrbruch“?

Hast Du auch ein Rohr? Also ähm… :blush: Ich meine, also so eines für Wasser. Und so.

Ich habe keine Ahnung, was die für Versicherungen hat und was in den Unterlagen drin steht. Es ging mir jetzt mehr so drum, zu erfahren, ob es Sinn macht, in der Autohaftpflicht-Police nachzulesen, oder ob man da vor 100 Jahren ne Wasserrohrbruch-im-Garten-Versicherung hätte abschließen müssen oder (was ich ja so heimlich vermute) ob nicht der zuständige Wassermann* zuständig ist.

*keine Ahhnung, wem gehören denn diese Wasserleitungen unter privatem Grund? Der Stadt? Dem Wasserwerk?

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Ich kann dir nur sagen, wie der Sachverhalt hier in der Region ist: Die Leitungen im Garten sind/gehören dem Eigentümer des Gartens. Stadt und Versorger sind da raus. Frage nach der Versicherung ging in Richtung Gebäudeversicherung. Und ja, bei einem ähnlichen Fall hat diese bei mir den Schaden übernommen.
Ob hier die Tatsache, das der Versicherungsmann ein ehemaliger Klassenkamerad ist, eine Rolle spielt entzieht sich meiner Kenntnis.

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Bei uns gehört die Leitung bis zur Uhr dem Versorger.
Und damit obliegt ihm auch das Haftungsrisiko.

vnA

Selbst wenn die Leitung im Besitz des Versorgers ist, bedeutet das noch lange nicht, das er auch zwingend in der Haftung liegt.

Susi sollte den/die Wassermann/frau anschreiben und Schadensersatz fordern. Das kostet erst mal nur das Papier und eine Briefmarke.
Wahrscheinlich wird sie eine Ablehnung bekommen. Im günstigsten Fall bietet der/die Wassermann/frau ihr eine Kulanzlösung an. Dann könnte sich Susi überlegen ob es ihr wert ist, einen Anwalt zu konsultieren.

Susi hat immerhin das Glück, dass die Leitung bis zum Zähler dem/der Wassermann/frau gehört, und sie nicht die Kosten für die Reparatur des Rohrbruchs übernehmen muss. Das sollte sie wieder etwas zufriedener stimmen.

Das ist nicht überall so, es ist m.E. sogar überwiegend anders.
es wäre Kundensache, sich zu kümmern und zu bezahlen. Üblich trägt das die Gebäudeversicherung.
Der Versorger wird ggf. das Wasser absperren helfen (auch die Feuerwehr macht es), aber dann wird man dem (meist überraschten) Kunden sagen, er möge einen Installateur mit der Reparatur beauftragen.

MfG
duck313

Meine Haftung zu begründen für etwas das im Eigentum eines anderen steht, ist auch nicht wirklich einfach.
Zumal dieser Andere im vorliegenden Fall auch noch Besitzer der Sache ist, da das Wasser (das in der Leitung fließt) vor der Uhr ihm gehört.

vnA