Wasserrohrbruch im Laden , Mietminderung?

Guten Abend,

angenommen würden Schäden durch einen Wasserrohrbruch am 12.03.10 in einer Massage-Praxis entstanden.

Ein von zwei Arbeitsräumen total nass,
Laminat unter Wasser,
Drei Deckeplatten sogar runtergefallen sodass ein großes Loch zu sehen wäre(Wassserrohr über die Decke).
Seitdem könnte man seine Kunden nicht ordentlich dienen und d.h. für ihn eine Umsatzverlust.

Der Vermieter hat zwar jemandem beauftragt, die Decke zu reparieren und neu Laminat zu verlegen. Das alles abeerst am 29.03.10 fertig.

Nun die Fragen,

Könnte man eine Mietminderung wegen der Störung des
Wasserrohrbruch und der folgenden Renovierungsarbeit geltend machen. Wenn ja wieviel %?

Vielen vielen Dank.

Lg
klum

Hallo!
Leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
MfG.:

Hallo Klum,
eine Mietminderung ist wohl kaum möglich, denn der Vermieter hat ja innerhalb von 14 Tagen den Schaden behoben. Er hat den Schaden ja nicht ignoriert.
Zur Minderung müsstest Du nachweisen, daß die erforderlichen Arbeiten die Nutzung der Räume beeinträchtigt haben.
Huftier

Hallo,
leider bin ich hier nicht Experte genug und kann Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

L.G.

Hallo, ich bin auch Vermieter, keinen Rechtsanwalt, aber ich würde keine Mitminderung zustimmen. Die Schäden wurden beseitigt,/ hoffe durch die Gebäude Versicherung auch bezahlt/. So etwas kommt vor und kann vorkommen. Weiter habe ich persönlich Haftpflicht Versicherung für Vermieter und diese Versicherung deckt Umsatzverlust vom Mieter./ bei mir noch nicht vorgekommen/
Was bedeutet - Störung des Wasserrohrbruch und der folgenden Renovierungsarbeit? So wie ich verstehe der Wasserrohrbuch ist beseitigt, die Folgerenovierungs- Arbeiten gemacht. Oder sind weitere Arbeiten zu machen?
In Fall, dass weitere Renovierungsarbeiten zu tätigen sind, verbunden mit Lärm, Dreck…würde ich persönlich 10% Mietminderung nur für die renovierungs Zeit gewehren.

Hallo

Sorry aber wenn sich dein Vermieter Direkt darum gekümmert hat sehe ich da gar keinen Grund zur Minderung. Wenn er erst nach Aufforderung und dann erst nach 14 Tage mit den Arbeiten beginnt würde sähe ich da einen Grund zur Minderung. Aber er hat sich doch darum gekümmert und das sehr bald OK das es nun etwas länger gedauert hat aber da würde es auch ausreichen Ihm zu sagen das , dass ganze ja länger gedauert hat als gedacht aber man mus sich ja nicht alle zu Feinden machen.

Gruß Martin