Wasserrohrbruch vorm haus

hallo.
wir hatten einen wasserrohrbruch vor unserem haus. ca 3 meter vor dem haus gehören noch zu unserem grundstück, und genau da ist es passiert.
jetzt hat mir jemand erzählt, alle schäden vor der wasseruhr müßte der versorger tragen.
der schaden hat sich nur außerhalb des hauses abgespielt, drinnen haben wir kein wasser.
da wir davon ausgegangen waren, dass wir den schaden tragen müssen, haben wir den gemeindearbeitern die genehmigung gegeben, den schaden zu beheben.
jetzt wollten wir eigentlich schon zahlen, da kam uns dieses gerücht zu ohren…
gibt es überhaupt eine einheitliche regelung, oder ist das in der gemeindesatzung festgelegt?
vielleicht hat ja jemand ahnung?!

Hi,

bis zur Wasseruhr ist die Leitung Eigentum des Wasserversorgers. Der muß schäden beseitigen und dafür die Kosten tragen. Es sei denn, Ihr habt mit einem Bagger im Vorgarten rumgespielt und die Leitung selber zerstört.

Jetzt frage ich mich nur, wie die Gemeinde auf das schmale Brett kommt und die Kosten in Rechnung stellen will… So hört sich das zumindest in dem Beitrag an.

Also einfach keine Kostenannahmen unterschreiben und Rechnungen von der Gemeinde zurückweisen.

Gruß
Kuddenberg

Hallo,
habt ihr auch schon davon gehört, das es die >>Dichtheitsprüfung von Grundleitungen und Anschlusskanälen[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

bis zur Wasseruhr ist die Leitung Eigentum des
Wasserversorgers. Der muß schäden beseitigen und dafür die
Kosten tragen. Es sei denn, Ihr habt mit einem Bagger im
Vorgarten rumgespielt und die Leitung selber zerstört.

Jetzt frage ich mich nur, wie die Gemeinde auf das schmale
Brett kommt und die Kosten in Rechnung stellen will… So hört
sich das zumindest in dem Beitrag an.

Also einfach keine Kostenannahmen unterschreiben und
Rechnungen von der Gemeinde zurückweisen.

Hallo,
genau so sieht es aus!!!
Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger

Hallo,

dem kann ich nur wiedersprechen, bei uns ist es so das der Anschluß von der Straße bis ins Haus Sache des Eigentümers ist ( Sprich vom Schieber ab ) ebenso die Abwasserleitung.

Gruß Wulfman

Hallo,
wo ist denn dein Zuhause?
und welchen Schieber meinst du denn?Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger

Hallo,

wo ist denn dein Zuhause?
und welchen Schieber meinst du denn?Schönen Gruß aus

Ich denke den gleich hinter dem T-Stück von der Hauptleitung. WIR haben sowas auch, hat aber zugegeben nicht jeder bei uns im Dorf. Grob gesagt nur die, die zwar schon einen Wasseranschluß geplant hatten als die Hauptleitung verlegt wurde (war hier erst in den 70ern, vorher hatte jeder seinen Brunnen), aber noch nicht angeschlossen wurden.

Cu Rene

also vielen dank erstmal, ich bin jetzt natürlich etwas verwirrt.
wahrscheinlich wird das von kommune zu kommune anders geregelt.
ich kuck mal, ob ich diese gemeindesatzung einlesen kann.
vielleicht steht da drin, wie das hier in unserer gemeinde geregelt ist.
mfg der kleiber

Ja, das gilt aber nur für die Abwasserleitungen. Es geht darum, dass die Häuser keine undichten Abwasserleitungen haben, die das Erdreich verseuchen. Wobei ich mir die Frage stelle, was ich alles so umweltgefährliches durch die Toilette laufen lasse…

Bei Frischwasserleitungen, gilt auch für Strom und Gas, ist immer noch der Versorger verantwortlich. Diese Verantwortung gilt bis zur Übergabestelle (Zähler).

Gruß
Kuddenberg

Du kannst dem Rohrverleger ruhig glauben. Auch wenn er aus Düsseldorf kommt, vom Rohre verlegen hat der wirklich Ahnung.

Aber es kann wohl Ausnahmen geben. Ich habe mal bei unserem Wasserwerksheini befragt (praktisch, weil unser Nachbar). Normalerweise ist es wohl so, dass die Lasten ab dem Zähler auf den Eigentümer übergehen. Manche Wasserverbänder und Gemeinden haben die Regel dahingehend geändert, dass ab dem Abzweig (Schieber) die Leitung in der Verantwortung des eigentümers liegt. Interessant ist, dass man aber NIE die Leitung selber legen darf oder gar selber reparieren. Das darf dann nur der entsprechende Wasserverband.

Jeder Jeck ist anders. Also in den von mir bekannten Städten in NRW ist die Leitung erst ab dem Zähler die Sache des Eigentümers.

Gruß
Kuddenberg