Durch einen Wasserrohrbruch (Rohre verrostet) sind in meinem Keller Schäden entstanden. Wer kommt dafür auf? Der Vermieter, die Hausratversicherung oder ich selbst?
Elke
Durch einen Wasserrohrbruch (Rohre verrostet) sind in meinem Keller Schäden entstanden. Wer kommt dafür auf? Der Vermieter, die Hausratversicherung oder ich selbst?
Elke
Durch einen Wasserrohrbruch (Rohre verrostet) sind in meinem
Keller Schäden entstanden. Wer kommt dafür auf? Der Vermieter,
die Hausratversicherung oder ich selbst?Elke
Hallo Elke,
für Schäden eines Wasserrohrbruches hat der Vermieter oder dessen Versicherung einzustehen. Voraussetzung ist, dass Dein Vermieter gegen Leitungswasserschäden versichert ist. Schaden feststellen und gegenüber dem Eigentümer beziffern bzw. diesen zum Schadenersatz auffordern.
Du solltest jedoch den Schaen auch vorsorglich Deiner Hausratversicherung anmelden.
Gruss Günter