Durch zwei Lecks in den Wasserrohren in der Wohnung über uns haben wir jetzt tolle Wassermuster an den Wänden
Im Bad schimmelt es sogar schon. Desweiteren ist das Wohnzimmer in einer Ecke und die Küche an einer Wand fleckig. Der Schaden oben ist behoben.
Wer zahlt da jetzt unsere Renovierung?
Hausarat? Private Haftpflicht oder Gebäudeversicherung können wir anbieten
Wenn die was zahlen, was zahlen die denn? Ich kann ja schlecht im Wohnzimmer nur eine Ecke neu tapezieren - sieht dann ja noch blöder aus als jetzt.
Zahlen die nur nach Vorlage der Rechnung?
Hallo!
Die Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung - hier muß aber eine Leitungswasserversicherung enthalten sein.
Die Gebäudeversicherung läuft üblicherweise über den Eigentümer oder die WEG und die Hausverwaltung.
Schäden an Eurem Hausrat übernimmt die Hausratversicherung - hier ist automatisch die Leitungswasserversicherung enthalten.
Für die Regulierung der Schäden am besten
bei den Versicherungen einen Sachverständigen=Regulierer anfordern, der dann gleich vor Ort die Schadenhöhe feststellen wird - es kann dann schon das ganze Wohnzimmer tapeziert werden!
Viele Grüße
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Schäden am Gebäude zahlt die
Gebäudeversicherung - hier muß aber eine
Leitungswasserversicherung enthalten
sein.
Das sehe ich schon kommen - das haben die
sich hier bestimmt gespart
Wenn Du Mieter bist braucht Dich das nicht zu interessieren. Der Eigentümer muß für die Beseitigung der Schäden sorgen. Ob er die Kosten von der Versicherung ersetzt bekommt ist sein Problem.
Schäden an Eurem Hausrat übernimmt die
Hausratversicherung - hier ist
automatisch die
Leitungswasserversicherung enthalten.
Zählen die Tapeten auch schon zum
Hausrat?
Da bin ich im Moment überfragt. Einfach bei der Hausratversicherung nachfragen.
Entweder gehören sie zum Hausrat oder zum Gebaüde. Eine dritte Möglichkeit gibt es eigentlich nicht. Im ersteren Fall zahlt die Hausrat, im zweiten der Eigentümer (siehe oben).
Übrigens, falls der Eigentümer die Reperatur verschleppt besteht die Möglichkeit der Mietminderung. Vorher Frist setzen.
die Tapetenschäden sind ein klassischer Fall der Doppelversicherung.
Ist der Schaden höher als 500 DM, dann reguliert im Außenverhältnis dein Hausratversicherer den Schaden, im Innenverhältnis holt er sich die Hälfte des Schadens vom Vermieter/ oder dessen Wohngebäudeversicherung zurück. Sonst zahlt dein Hausratversicherer alleine den Schaden.
Das sind sog. Dekoschäden. Nachzulesen in §2.h. der Verbundenen Hausratbedingungen.
Dein Hausrat zahl deine Hausratversicherung. Und sonst hattest du ja keinen Schaden.
Wenn Du Mieter bist braucht Dich das
nicht zu interessieren. Der Eigentümer
muß für die Beseitigung der Schäden
sorgen. Ob er die Kosten von der
Versicherung ersetzt bekommt ist sein
Problem.
Jaaaa… der Eigentümer ist mein Vater
Übrigens, falls der Eigentümer die
Reperatur verschleppt besteht die
Möglichkeit der Mietminderung. Vorher
Frist setzen.
Durch zwei Lecks in den Wasserrohren in der Wohnung über uns
haben wir jetzt tolle Wassermuster an den Wänden
Im Bad schimmelt es sogar schon. Desweiteren ist das
Wohnzimmer in einer Ecke und die Küche an einer Wand fleckig.
Der Schaden oben ist behoben.
Wer zahlt da jetzt unsere Renovierung?
Hausrat? Private Haftpflicht oder Gebäudeversicherung können
wir anbieten
Hast Du eine eigene Wohnung im Haus, oder wohnst Du bei Deinen Eltern ?
eigene Wohnung im Haus der Eltern
Den Schaden an Deinem eigenen Hausrat zahlt die Haftpflicht Deines Vaters, vorausgesetzt er hat Deine Wohnung in der Haftpflicht mitversichert. Aber Vorsicht, die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert und nicht den Neuwert an Deinem Hausrat.
Du kannst aber auch den Schaden - nicht der Schaden am Gebäude - an Deinem Hausrat Deiner Hausratversicherung melden - die zahlt immer den Neuwert.
Du wohnst bei Deinen Eltern (nicht in der eigenen Wohnung)
Dann zahlt die Gebäudeleitungswasserversicherung den Schaden am Gebäude - auch Neuwert - und die Hausrat den Rest.
Wenn die was zahlen, was zahlen die denn? Ich kann ja schlecht
im Wohnzimmer nur eine Ecke neu tapezieren - sieht dann ja
noch blöder aus als jetzt.
Die müssen Euch so stellen, wie es vor dem Schaden war, also nicht nur die Ecke.
Zahlen die nur nach Vorlage der Rechnung?
Nein - Ihr könnt auch die Reparatur selbst ausführen und dann mit einem Stundenlohn von ca. 18-20 DM abrechnen.
Aber vorher den Schaden vor Reparatur dem Versicherer melden, damit dieser den Schaden noch ansehen kann - sofern dieser dies will. Dies erspart dann den Ärger hinterher - fehlender Nachweis - am besten den Schaden vorher fotografieren.