Unser Grundstück ist an die Wasserversorgung angeschlossen.der jährliche wasservedarf beträgt ca 5 m³ Die Wasseruhr befindet sich für uns unzugänglich in einem Straßen-Schacht mehrere 100 m vom Grundstück entfernt. Über den Winter wird die Leitung vom Versorger abgestellt; beim wieder freischalten wurde lapidar mitgeteilt es war ein Wasserschaden.
Die Satzung besagt eine Verantwortung ab dem Wasserzähler für den Kunde. Resultiert daraus, dass uns folgende Fragen erschöpfend beantwortet werden müssen da wir den Schaden letzt endlich bezahlen müssten, bei Rechtmäßigkeit.
Frage :
- Muss ein Wassermeister über seine täglichen
Arbeiten einen Arbeitsnachweis führen ? - Muss uns mitgeteilt was zu dem Wasserschaden führte?
- Müssen die defekten Teile aufbewahrt werden, es
gibt ja viel Möglichkeiten zur Kasse zu bitten ohne
Kontrollmöglichkeiten des Kunden : defekte Dichtungen
Rohrbruch, Druckschwankungen, unzulässige Druckstöße,
Pfusch am Handwerk, schlechtes Material, beim Zählerwechsel Dichtung z B.
falsch montiert und vieles mehr ? - Muss uns mitgeteilt werden von wann bis wann der
Wasserschaden bestand? - Muss uns mitgeteilt werden durch welchen Zufall der
Schaden entdeckt wurde ? - Muss uns mitgeteilt werden wie diese Stelle gewartet
wird um Schäden zu verhindern ? - Ist eine Verantwortungsübertragung überhaupt zu-
lässig wenn die betreffende Zähler-Stelle
nie im Zugangsbereich des Kunden liegt ? - wenn das Wasserwerk vergessen hat die Leitung
abzuschalten, müssten wir dann trotzdem zahlen, wenn in
diesem Zeitraum das Wasser floss ? - Gibt es eine „Informationsstelle“ bei der wir dies
Vortragen können um unabhängige Hilfe zu bekommen,
wenn das Wasserwerk und Gemeinde blockiert ? - wir haben das Grundstück übernommen aber eine
Wassersatzung wurde uns nicht ausgehändigt oder
unterschrieben.
Sorry für die lange Einführung und DANKE für jede Antwort