Wasserrohrrbruch 300m weg von Grunstücksgrenze

Unser Grundstück ist an die Wasserversorgung angeschlossen.der jährliche wasservedarf beträgt ca 5 m³ Die Wasseruhr befindet sich für uns unzugänglich in einem Straßen-Schacht mehrere 100 m vom Grundstück entfernt. Über den Winter wird die Leitung vom Versorger abgestellt; beim wieder freischalten wurde lapidar mitgeteilt es war ein Wasserschaden.
Die Satzung besagt eine Verantwortung ab dem Wasserzähler für den Kunde. Resultiert daraus, dass uns folgende Fragen erschöpfend beantwortet werden müssen da wir den Schaden letzt endlich bezahlen müssten, bei Rechtmäßigkeit.
Frage :

  1. Muss ein Wassermeister über seine täglichen
    Arbeiten einen Arbeitsnachweis führen ?
  2. Muss uns mitgeteilt was zu dem Wasserschaden führte?
  3. Müssen die defekten Teile aufbewahrt werden, es
    gibt ja viel Möglichkeiten zur Kasse zu bitten ohne
    Kontrollmöglichkeiten des Kunden : defekte Dichtungen
    Rohrbruch, Druckschwankungen, unzulässige Druckstöße,
    Pfusch am Handwerk, schlechtes Material, beim Zählerwechsel Dichtung z B.
    falsch montiert und vieles mehr ?
  4. Muss uns mitgeteilt werden von wann bis wann der
    Wasserschaden bestand?
  5. Muss uns mitgeteilt werden durch welchen Zufall der
    Schaden entdeckt wurde ?
  6. Muss uns mitgeteilt werden wie diese Stelle gewartet
    wird um Schäden zu verhindern ?
  7. Ist eine Verantwortungsübertragung überhaupt zu-
    lässig wenn die betreffende Zähler-Stelle
    nie im Zugangsbereich des Kunden liegt ?
  8. wenn das Wasserwerk vergessen hat die Leitung
    abzuschalten, müssten wir dann trotzdem zahlen, wenn in
    diesem Zeitraum das Wasser floss ?
  9. Gibt es eine „Informationsstelle“ bei der wir dies
    Vortragen können um unabhängige Hilfe zu bekommen,
    wenn das Wasserwerk und Gemeinde blockiert ?
  10. wir haben das Grundstück übernommen aber eine
    Wassersatzung wurde uns nicht ausgehändigt oder
    unterschrieben.

Sorry für die lange Einführung und DANKE für jede Antwort

Laut mienes wissens muss die wasseruhr auf deinem grundstück sein. der mieter einer wasseruhr muss erst haften, wenn der schaden auf seinem grundstück ist. wenn es gesetzlich zulässig währe die wasseruhren weit weg vom verbraucher zu montieren und dass er dann auch noch für einen schaden haftet muss, dann würde jedes wasserwerk das so machen, dann hätten die ja keine kosten mehr.
zu 1 : fast jeder handwerker schreibt einen Arbeitsbericht.
aber es muss jeder handwerker ein stundenbuch führen.
zu2 : jeder handwerker kann es eingrenzen aber nicht immer mit 100% sicherheit sagen was dazu geführt hat. aber wenn es ein frostschaden ist, dass sieht man sofort.
zu 3 : jedes defekte teil muss aufbewahrt werden oder zumindest fotografiert werden, weil viele versicherungen es gerne sehen möchten.
zu 4 :ja die müssen es euch sagen und wenn sie es nicht wissen, dann sollen sie auf dem arbeitsnachweiss gucken.
zu 5: die müssen es sagen, aber ich wette mit dir die werden sagen , dass es bei wartungsarbeiten aufgefallen ist.
zu6 :da bin ich mir nicht sicher aber wenn es jemand gewissen haft macht, dann sollte nichts dagegen sprechen.
zu 7 : der kunde haftet erst ab seinem grundstück
zu 8 : dann müsste man nachweisen können ob es wirklich abgestellt war oder nicht, denn es immer noch ein bischen wasser in den leitungen wenn es abgedreht wurde.
zu 9 : am besten einen gutachter oder einen anwalt
zu 10: kann ich leider nichts zu sagen, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne wann man eine wassersatzung macht

Es kann sich um keinen Wasserschaden, sondern allenfalls um einen Leitungsschaden gehandelt haben.

Ich glaube auch nicht dass ein Wasserversorger einen solch blödsinnigen Ausdruck benutzt hat.

Natürlich sindbezüglich der Reparatur beim Versorger UNterlagen vorhanden.

Diese sind mit Sicherheit auf Antrag bzw. Nachfrage zumindest einzusehen.

Insofern ist eine vorzeitige Zahlung angeblicher Reparaturkosten zumindest ungewöhnlich.

Was den - wie auch immer gearteten - Verantwortungsbereich betrifft, so empfiehlt sich ein Blick - bei einem öffentlichen Wasserversorger - in die Satzung, die sog. öffentliches Wissen ist und daher auch nicht übergeben oder ausgehändigt werden muss.

Bei einem privaten Wasserversorger hilft der Blick in die AGB.

Wenn sich der Wasserversorger weigert, die entsprechenden Auskünfte zu geben, genügt im Allgemeinen der Hinweis, den Anspruch verwaltungsgerichtlich durchzusetzen und die Öffentlichkeit von dem doch sonderbaren Verhalten zu unterrichten.

Hallo Searchforall,

will Deine Frage kurz beantworten (leider verspätet,war in Urlaub).
Es gibt da die AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), dies ist eine Rechtsverordnung und diese besagt in § 10, dass der Hausanschluss aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage besteht.Die Kundenanlage beginnt an der ersten Absperreinrichtung auf dem Grundstück vor dem Wasserzähler. dahinter befindet sich die Kundenanlage, für die der Anschlussnehmer verantwortlich ist. Sollte der Schaden also hinter dieser Absperreinrichtung aufgetreten sein, dann bist Du verantwortlich für die Behebung und darfst die Kosten tragen.
Dass der Versorger die Leitung im Winter absperrt, betrachte mal als Service, ist er nicht zu verpflichtet.
Sollte er den Schaden aber ohne Deine Zustimmung repariert haben, würde ich ihn erst einmal fragen warum er ohne Auftrag gehandelt hat (ist ja Deine Leitung),mir die Rechnung einfordern, genau ansehen und Vergleichsangebote von entsprechenden Installateuren einholen. Sollten diese Angebote günstiger sein, lohnt mit Sicherheit ein Gespräch mit den Versorger.

Gruß Dirk

Offensichtlich befindet sich die Wasseruhr im öffentlichen Bereich. Hier ist auch der Versorger verantwortlich. Der Wasserverbrauch ist sehr gering. Warum? Welche Nutzung?
weiterhin stellt der Versorger die Leitung im Winter ab - das allein ist sehr seltsam? auf welche Anweisung und vor allem wann? Gibt es hier Gestattungen? die Eigentümerverpflichtung beginnt immer an der Grundstücksgrenze. Es ist zu empfehlen hier einen Zwischenzähler zu installieren. Wie will der Versorger nachweisen, ob er rechtzeitig abgestellt hat. Ich würde den Versorger in der Verpflichtung sehen und das ist genau der Grund warum ein Versorger das meines Erachtens nicht machen würde.
MfG odiman

Hallo,
tut mir leid, zu den rechtlichen Fragen kann ich dir keine Antwort geben.
Die Satzung des Wasserversorgers gibt dieser aber in der Regel freiwillig her, bzw. sie ist im Internet abrufbar.

Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
Noch viel Erfolg.
Christian

Hallo,ert einmal danke für die Antwort. ich kann jedoch nicht erkennen, wo ich eine einzige rechtliche Frage gestellt hätte ?

mfg