Wasserrrohre Kombination Stahl/Kupfer

Liebe Wissens- und Erfahrungsträger,

bei einem älteren Haus, für das ich mich interessiere, macht mir die Wasserinstallation Kopfzerbrechen.
EG und OG haben noch Stahlrohre, im Keller ist die später nachgerüstete Installation in Kupfer ausgeführt. Nun ist klar, daß Stahlrohre und Kupferrohre nicht direkt zusammenstoßen dürfen, sonst gibt der Schwächere nach und kann das Wasser nicht halten.

Wie weit müssen Stahl- und Kupferinstallationen voneinander getrennt sein, damit es keine Probleme gibt? Anders gefragt, wie sollten Keller- und Wohnungsinstallation voneinander getrennt sein, damit es kein Problem mit der Spannungsreihe gibt?
Zur Risikoabschätzung des jetzigen Zustandes auf zu erwartende Leckbildung: Bei dem sonstigen guten Zustand des Objektes wäre die Notwendigkeit, die Stahlrohre generell durch Kupferrohr zu ersetzen, ein k.o.-Kriterium.
Anschlußfrage:
Wenn beim Ausbau des Dachgeschosses auch Wasseranschluß gelegt werden soll, wird der wohl in Kupfer ausgeführt. Kann man dazu die Stahlrohrinstallation aus dem OG „verlängern“ und wenn ja, wie müßte eine Trennung der Materialien ausgeführt werden?

Vielen Dank vorweg jedem Experten, der sich die Mühe macht zu antworten.

Gruß
Cassius

Hallo,

bei einem älteren Haus, für das ich mich interessiere, macht
mir die Wasserinstallation Kopfzerbrechen.
EG und OG haben noch Stahlrohre, im Keller ist die später
nachgerüstete Installation in Kupfer ausgeführt. Nun ist klar,
daß Stahlrohre und Kupferrohre nicht direkt zusammenstoßen
dürfen, sonst gibt der Schwächere nach und kann das Wasser
nicht halten.

bei Trinkwasserinstallationen gibt es die sogenannte Fließregel. Diese besagt, dass zuerst das unedlere Metall und in Fließrichtung das edlere Metall kommen muss. Bei Dir ist es genau umgekehrt, zuerst Kupfer, dann Stahl. Abhängig von der genauen Wasserzusammensetzung ist hier auf mittlere bis lange Sicht mit Lochfraß in den Leitungen mit entsprechenden Wasserschäden im Haus zu rechnen. Wurde eine solche Installation von einer zugelassenen Fachfirma ausgeführt, dann wäre zu prüfen, ob hier die 30-jährige Haftung wegen versteckter Mängel greift.

Gruß
schubtil

Hallo,

Installation von einer zugelassenen Fachfirma ausgeführt, dann
wäre zu prüfen, ob hier die 30-jährige Haftung wegen
versteckter Mängel greift.

Seit wann gibt es denn eine Haftung für „versteckte“ Mängel von 30 Jahren?
Ein Mangel ist offensichtlich?
Dann muß er IMHO sofort gerügt werden.
Ein Mangel ist nicht erkennbar? Dann gilt IMHO eine gesetzliche Gewährleistungszeit.
IANAL

Gruß:
Manni

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Fließregel (merke ich mir!) ist hier wahrscheinlich nicht verletzt, da die Installation der Versorgung der Kellerräume dient (Waschmaschine) und damit zur Installation für den Wohnbereich parallel geschaltet ist. Werde dem aber noch genau nachgehen.

Bei der Verlängerung ins Dachgeschoß ist demnach nicht mit Problemen zu rechnen, da käme Kupfer nach Eisen. Oder sollte man vielleicht doch ein „neutrales“ Stück (Plastikrohr) dazwischenbauen?

Gruß
Cassius

Hallo,

grundsätzlich sollten die beiden unterschiedlichen Metalle nicht leitend miteinander verbunden sein (sich also auch nicht berühren). Mit Kunststoffrohr kannst du sie gegeneinander Isolieren. Du weißt dann aber immer noch nit, ob es nicht doch eine leitende Verbindung gibt.
Ich persönlich würde vom Kauf eines Hauses Abstand nehmen, wenn bereits der Zustand der Wasserleitungen zum k.o.-Kriterium werden könnten.

Gruß, Niels

Hallo
Schubtil hat schon alles erklärt.
Als Übergabe kannst du ein Rotgußstück einsetzten das reicht.Also wenn du auf Kupfer weiter gehst wird der Gewindeübergang ( Absatzstück oder Absatzmuffe) aus Rotguß sein.Schönen Gruß aus Düsseldorf der Rohrverleger

Danke euch allen! owT
.

Hallo,

bei Trinkwasserinstallationen gibt es die sogenannte
Fließregel. Diese besagt, dass zuerst das unedlere Metall und
in Fließrichtung das edlere Metall kommen muss.

Ist diese Regel nicht nur bei CU und verzinktem Stahl gültig?
Und wurden die Leitungen seinerzeit in verzinktem Stahl ausgeführt?

Gruß
Der Franke

Hallo Franke,

Danke für diesen Hinweis.
Werde mir die Sache nochmal genau ansehen.

Gruß
Cassius

Hallo Manni,

wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt bzw. arglistig darüber täuscht, d.h. den Mangel kannte, darüber hätte aufklären müssen, dies aber nicht getan hat oder etwas Falsches erzählt hat, haftet er drei Jahre erst ab Kenntniserlangung durch den Käufer. Hierfür gibt es dann nach meiner Kenntnis eine endültige Verjährung von 30 Jahren. Da eine DVGW-zugelassene Fachfirma aber über das notwendige Wissen verfügen muß, welche Installationsmaterialien in welcher Reihenfolge und bei welcher Trinkwasserqualität verwendet werden dürfen, gehe ich davon aus, dass sie den Mangel kannte und arglistig darüber täuscht oder was Falsches erzählt hat.
Im Übrigen stimmt das mit den 30 jahren nicht mehr ganz, denn seit dem 01.01.2002 gilt der Satz, arglistige Täuschung > 30-jährige Verjährung nicht mehr. Es gilt vielmehr die abgestufte Verjährungsregel in den §§ 634a Abs. 3 Satz 2, 199 BGB und zwar auch für Verträge vor dem genannten Stichtag.

Für genauere Informationen oder Beratung in einem konkreten Rechtsfall empfehle ich aber einen Anwalt.

Gruß
schubtil

Hallo Franke,

wie soll eine Trinkwasserinstallation mit Stahlrohren den sonst ausgeführt sein, wenn nicht in verzinktem Stahl???
Mir ist zumindest noch nichts anderes untergekommen.

Gruß
schubtil