Hallo an alle,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
ein Reihenmittelhaus ist vermietet bis 31.05. Die Mieter wohnen bereits nicht mehr drin, sind aber erst zur Schlüsselübergabe am letzten Tag bereit.
Am 19.05. wird VM von den Nachbarn veständigt, dass Wasser aus dem Haus läuft. Feuerwehr pumpt aus. Versicherung (Leitungswasser etc.) vom VM für dieses Objekt wird verständigt. VM soll alles tun, um größeren Schaden zu vermeiden, d.h. gleich eine Trockenlegungsfirma bauftragen. Es wird festgestellt, dass lt. Wasseruhr mind. 130 m3 ins Haus gelaufen sind. Es werden von der Trockenlegungsfirma die Böden (PVC), Laminat sowie Teppich) entsorgt, ebenso z.T. die Deckenverkleidungen (z.T. Holz, Panelen). Es werden jede Menge Trockungsgeräte sowie Schläuche in Boden zum Tocknen verlegt.
Auch die beiden Nachbarhäuser sind betroffen (eines mehr, das andere „nur“ im Keller).
Der Schaden ist im Bad entstanden, durch eine Zuleitung zum Waschbecken, welches der Mieter montiert hat. Es wurde sozusagen „gepfuscht“. Gibt der Mieter ja auch zu.
Regulierer soll erst nächste Woche kommen lt. Versicherung.
Die Trockenlegungsarbeiten beienträchtigen das Wohnen der einen Nachbarin extrem, da in sämtlichen „Aufenthaltsräumen“ die Trocknungsgeräte stehen und diese eine starke Lärmbelästigung darstellen. Hat der Nachbar, eine ältere Dame, Anspruch für diese Zeit irgendwo anders untergebracht zu werden, da ein „Wohnen“ derzeit wirklich auf Grund der Belästigung mehr als die Nerven strapaziert?
Ebenso frage ich, wie soll ich mit dem Nachmieter verfahren. Bis zu seinem Einzug ins Haus am 01.07. ist das Haus nicht wieder fertig. Sein bisheriger Mietvertrag ist gekündigt.
Er macht uns dafür natürlich haftbar (gültiger Mietvertrag).
Sind solche Folgen (Nachbar bzw. Nachfolgemieter) auch mitversichert?
Was muss man als VM überhaupt nun beachten?
Es grüßt und dankt für jeden Tipp
eine ganz traurige Vermieterin
