Wasserschaden

Hallo an alle,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

ein Reihenmittelhaus ist vermietet bis 31.05. Die Mieter wohnen bereits nicht mehr drin, sind aber erst zur Schlüsselübergabe am letzten Tag bereit.

Am 19.05. wird VM von den Nachbarn veständigt, dass Wasser aus dem Haus läuft. Feuerwehr pumpt aus. Versicherung (Leitungswasser etc.) vom VM für dieses Objekt wird verständigt. VM soll alles tun, um größeren Schaden zu vermeiden, d.h. gleich eine Trockenlegungsfirma bauftragen. Es wird festgestellt, dass lt. Wasseruhr mind. 130 m3 ins Haus gelaufen sind. Es werden von der Trockenlegungsfirma die Böden (PVC), Laminat sowie Teppich) entsorgt, ebenso z.T. die Deckenverkleidungen (z.T. Holz, Panelen). Es werden jede Menge Trockungsgeräte sowie Schläuche in Boden zum Tocknen verlegt.

Auch die beiden Nachbarhäuser sind betroffen (eines mehr, das andere „nur“ im Keller).

Der Schaden ist im Bad entstanden, durch eine Zuleitung zum Waschbecken, welches der Mieter montiert hat. Es wurde sozusagen „gepfuscht“. Gibt der Mieter ja auch zu.

Regulierer soll erst nächste Woche kommen lt. Versicherung.

Die Trockenlegungsarbeiten beienträchtigen das Wohnen der einen Nachbarin extrem, da in sämtlichen „Aufenthaltsräumen“ die Trocknungsgeräte stehen und diese eine starke Lärmbelästigung darstellen. Hat der Nachbar, eine ältere Dame, Anspruch für diese Zeit irgendwo anders untergebracht zu werden, da ein „Wohnen“ derzeit wirklich auf Grund der Belästigung mehr als die Nerven strapaziert?

Ebenso frage ich, wie soll ich mit dem Nachmieter verfahren. Bis zu seinem Einzug ins Haus am 01.07. ist das Haus nicht wieder fertig. Sein bisheriger Mietvertrag ist gekündigt.
Er macht uns dafür natürlich haftbar (gültiger Mietvertrag).

Sind solche Folgen (Nachbar bzw. Nachfolgemieter) auch mitversichert?

Was muss man als VM überhaupt nun beachten?

Es grüßt und dankt für jeden Tipp

eine ganz traurige Vermieterin

Hallo an alle,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

ein Reihenmittelhaus ist vermietet bis 31.05. Die Mieter
wohnen bereits nicht mehr drin, sind aber erst zur
Schlüsselübergabe am letzten Tag bereit.:
Am 19.05. wird VM von den Nachbarn veständigt, dass Wasser aus
dem Haus läuft. Feuerwehr pumpt aus. Versicherung
(Leitungswasser etc.) vom VM für dieses Objekt wird
verständigt. VM soll alles tun, um größeren Schaden zu
vermeiden, d.h. gleich eine Trockenlegungsfirma bauftragen. Es
wird festgestellt, dass lt. Wasseruhr mind. 130 m3 ins Haus
gelaufen sind. Es werden von der Trockenlegungsfirma die Böden
(PVC), Laminat sowie Teppich) entsorgt, ebenso z.T. die
Deckenverkleidungen (z.T. Holz, Panelen). Es werden jede Menge
Trockungsgeräte sowie Schläuche in Boden zum Tocknen verlegt.

Auch die beiden Nachbarhäuser sind betroffen (eines mehr, das
andere „nur“ im Keller).

Der Schaden ist im Bad entstanden, durch eine Zuleitung zum
Waschbecken, welches der Mieter montiert hat. Es wurde
sozusagen „gepfuscht“. Gibt der Mieter ja auch zu.

Regulierer soll erst nächste Woche kommen lt. Versicherung.

Die Trockenlegungsarbeiten beienträchtigen das Wohnen der
einen Nachbarin extrem, da in sämtlichen „Aufenthaltsräumen“
die Trocknungsgeräte stehen und diese eine starke
Lärmbelästigung darstellen. Hat der Nachbar, eine ältere Dame,
Anspruch für diese Zeit irgendwo anders untergebracht zu
werden, da ein „Wohnen“ derzeit wirklich auf Grund der
Belästigung mehr als die Nerven strapaziert?

Ebenso frage ich, wie soll ich mit dem Nachmieter verfahren.
Bis zu seinem Einzug ins Haus am 01.07. ist das Haus nicht
wieder fertig. Sein bisheriger Mietvertrag ist gekündigt.
Er macht uns dafür natürlich haftbar (gültiger Mietvertrag).

Sind solche Folgen (Nachbar bzw. Nachfolgemieter) auch
mitversichert?

Was muss man als VM überhaupt nun beachten?

Es grüßt und dankt für jeden Tipp

eine ganz traurige Vermieterin

Guten Tag lala,
Sie haben mein Verständnis für diese große Schieflage. Ich kann Ihnen
aber sagen, dass das keine Frage mehr für Versicherer hier im Brett ist, sondern - ganz in Ihrem Interesse - mehrere Fragen rein rechtlicher Natur.
Bevor Sie jetzt anfangen und Fehler machen indem Sie Formalien falsch angehen, sollten Sie zu einem erfahrenen Rechtsanwalt gehen, der Ihre
Interessen von Anfang an koordiniert und rechtssicher gegenüber
Vormieter, Nachmieter, Nachbarn und diversen Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherern wahrnimmt. Ich hoffe in Ihrem Interesse, dass
Sie eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter haben.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

vielen Dank für Ihre Info,

ja, Gott sei Dank habe ich eine Rechtsschutzversicherung für VM für dieses Objekt.
Werde Ihren Rat befolgen und die ganze Sache einem Anwalt übergeben.

Dennoch hätt ich gerne nur mal eine Meinung, wie ich mich am besten gegenüber dem Nachmieter verhalten soll? Eigentlich will ich ihn nicht verlieren, denke der wäre ansonsten in Ordnung.

Liebe Grüße
lala

Dennoch hätt ich gerne nur mal eine Meinung, wie ich mich am
besten gegenüber dem Nachmieter verhalten soll? Eigentlich

Dem die Lage schildern, und ihm anbieten für die Zeit der Reparaturen zu einer reduzierten Miete einzuziehen. Evt. sind bestimmte Räume nutzbar. Auf jeden Fall den ausziehenden Mieter für alle Schäden regreßpflichtig machen, einen Anwalt einzuschalten schadet sicherlich nicht.

Dem die Lage schildern,

ist mal klar

und ihm anbieten für die Zeit der
Reparaturen zu einer reduzierten Miete einzuziehen. Evt. sind
bestimmte Räume nutzbar.

leider unmöglich - kein einziger Raum benutzbar!!!

Auf jeden Fall den ausziehenden
Mieter für alle Schäden regreßpflichtig machen, einen Anwalt
einzuschalten schadet sicherlich nicht.

wird passieren, jawohl

vielen Dank

Einen schönen guten Tag die traurige Vermieterin,

ich hoffe ich kann Sie ein wenig beruhigen, denn den Weg zum Anwalt können Sie sich eigentlich vorerst sparen!!!

Sie müssten eigfentlich über Ihre notwendigen Versicherungen abgesichert sein, Sie bekommen auf jeden Fall die Hotelkosten für Ihren Nachmieter ersetzt, sofern das Haus vorher bewohnbar war, das heist alles fertig bis auf die beweglichen Sachen!?

Und die Schäden der Nachbarn bekommen Sie ebenfalls Ersetzt über Ihre Wohngebäudehaftpflicht, also es ist alles eine Frage Ihrer Versicherungen!!!

Falls Sie noch Fragen haben, dann immer her damit freut mich ja wenn ich hier auch endlich mal helfen kann!!!:wink:

Hallo!

Einen schönen guten Tag die traurige Vermieterin,

ich hoffe ich kann Sie ein wenig beruhigen, denn den Weg zum
Anwalt können Sie sich eigentlich vorerst sparen!!!

Ich würde zum Anwalt raten, immerhin wurde der Schaden mutmaßlich durch einen Dritten verursacht!

Sie müssten eigfentlich über Ihre notwendigen Versicherungen
abgesichert sein, Sie bekommen auf jeden Fall die Hotelkosten
für Ihren Nachmieter ersetzt, sofern das Haus vorher bewohnbar
war, das heist alles fertig bis auf die beweglichen Sachen!?

Nö, die Gebäudeversicherung zahlt dem Vermieter aber den Mietausfall!

Und die Schäden der Nachbarn bekommen Sie ebenfalls Ersetzt
über Ihre Wohngebäudehaftpflicht, also es ist alles eine Frage
Ihrer Versicherungen!!!

Auch wenn der Mieter der Schädiger war? Ich würde da eher die PHV des Mieters in die Haftung nehmen.

Gruß
CM

Hallo Georgios,

vielen lieben Dank, tut gut so eine Antwort. Bin sonst eigentlich immer „die starke“, doch diesmal hat es mich ganz schön platt gemacht.
Zudem warten wir nun schon eine Woche auf den sogenannten Regulierer (ich sag mal Gutachter)von der Versicherung.
Es wurden mittlerweiler schon 3 verschiedene Namen genannt, die sich angeblich bei mir melden sollten, bisher jedoch hat sich noch keiner gemeldet, scheinen irgendwie alle Urlaub zu haben.

Hab jetzt direkt schon Angst, dass ich auf etwas sitzen bleibe, da die Trochenlegungsfirma um richtig loszulegen schon sämtliche Böden und fast alle Decken (Holz bzw. Panelen) und div. Wandverkleidungen in den Container geschmissen hat.

Gott sei Dank habe ich, so denk ich zumindest, alles was ich an Versicherungen brauche für dieses Objekt:
Haftpflicht, Rechtsschutz und Wohngebäudeversicherung mit Leitungswasser etc.

Sie müssten eigfentlich über Ihre notwendigen Versicherungen
abgesichert sein, Sie bekommen auf jeden Fall die Hotelkosten
für Ihren Nachmieter ersetzt, sofern das Haus vorher bewohnbar
war, das heist alles fertig bis auf die beweglichen Sachen!?

Das Haus war selbstverständlich bewohnbar, wir hatten es erst vor einem Jahr komplett renoviert. Nur jetzt, nachdem der bisherige Mieter ausgezogen war und Schlüsselübergabe erst am 31.05 machen wollte, passierte der Schaden. Hätte er den Hauptwasserhahn abgedreht, wäre das auch nicht passiert, nein, er hätte zuvor schon nicht pfuschen dürfen bei der Montage des Waschbeckens und deren Zuleitungen.

Und die Schäden der Nachbarn bekommen Sie ebenfalls Ersetzt
über Ihre Wohngebäudehaftpflicht, also es ist alles eine Frage
Ihrer Versicherungen!!!

Falls Sie noch Fragen haben, dann immer her damit freut mich
ja wenn ich hier auch endlich mal helfen kann!!!:wink:

Also, Sie glauben, der Nachmieter, der definitiv nicht einziehen kann, aber aus seiner Wohnung raus muss, bekommt von der Versicherung evtl. Hotelzimmer bzw. Pension o.so bezahlt.
Wenn ich dem das zusichern könnte, träfe es diesen auch nicht so hart.
Die Schadensabteilung meiner Versicherung wollte mir am Freitag dazu keine Auskunft geben. Sie sagten, das mache dann alles der Regulierer.
Tolle Versicherung (ist ja nicht mal so ne 0815 Versicherung, sondern eigentlich eine, bei der ich dachte, sie sei ok.)

Über tröstende Worte … und natürlich jede Menge Infos, auch was man beachten sollte, damit da dann künftig nicht doch irgendwo der Schimmel kommt

… freut sich

eine traurige Vermieterin
lala

Hallo Georgios,

vielen lieben Dank, tut gut so eine Antwort. Bin sonst
eigentlich immer „die starke“, doch diesmal hat es mich ganz
schön platt gemacht.

Beachten Sie aber bitte, das die Vorherige Antwort in großen teilen falsch ist!!!

Hallo Cassiesmann

Beachten Sie aber bitte, das die Vorherige Antwort in großen
teilen falsch ist!!!

Danke für die Info - hab auch gerade alles für RA zusammengestellt!

Lieben Gruß
lala

Hi Cassis,

Auch wenn der Mieter der Schädiger war? Ich würde da eher die
PHV des Mieters in die Haftung nehmen.

Da darf ich mein Veto einlegen. Immer an die Gebäude gehen, nur hier wird Neuwert ersetzt. Die nimmt dann, wenn Rechtslage dies zulässt, vermutlich Regreß beim Mieter bzw. dessen PHV.

Gruß
CM

Grüße
Mike

Hallo!

Da darf ich mein Veto einlegen. Immer an die Gebäude gehen,
nur hier wird Neuwert ersetzt. Die nimmt dann, wenn Rechtslage
dies zulässt, vermutlich Regreß beim Mieter bzw. dessen PHV.

Und was zahlt die Gebäudeversicherung den Nachbarn für deren Schaden? Nix, weil es eine Haftpflichtfall ist :wink: Zur Klarstellung, es ging nicht um den Schaden am Wohngebäude sondern den der Dritten.

Gruß
CM

Hallo!

Da darf ich mein Veto einlegen. Immer an die Gebäude gehen,
nur hier wird Neuwert ersetzt. Die nimmt dann, wenn Rechtslage
dies zulässt, vermutlich Regreß beim Mieter bzw. dessen PHV.

Und was zahlt die Gebäudeversicherung den Nachbarn für deren
Schaden? Nix, weil es eine Haftpflichtfall ist :wink: Zur
Klarstellung, es ging nicht um den Schaden am Wohngebäude
sondern den der Dritten.

O.K., war noch bei dem Eigenschaden des Vermieters aber warum sollten die Dritten nicht auch an die eigene Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung gehen? Auch bei Ihnen wurde der Schaden durch bestimmungswirdrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht.

Gruß
CM

Wünsche Dir noch einen schönen Nachmittag
Mike

Hallo!

O.K., war noch bei dem Eigenschaden des Vermieters aber warum
sollten die Dritten nicht auch an die eigene Wohngebäude-
und/oder Hausratversicherung gehen? Auch bei Ihnen wurde der
Schaden durch bestimmungswirdrig ausgetretenes Leitungswasser
verursacht.

Das ist okay, die Nachbarn sollten über die Gebäude- und/oder Hausratversicherung regulieren!

Wünsche Dir noch einen schönen Nachmittag

Zu spät, musst aber eh arbeiten :wink:

Gruß
CM