Wasserschaden

ich habe ein Frage, wenn sich der Schlauch von der
Waschmaschine während des Waschvorgangs von der Wand gelöst,wobei das
Wasser also nicht ablaufen konnte,darauf hin die Wohnung unter Wasser stand, das Wasser auch in die untere Wohnung eingelaufen ist,dabei kleine Wasserflecken an der Decke entstanden sind und die Tapete sich etwas löste und es außerdem
einen langen Wasserstrich der von oben bis nach unten zum Boden gelaufen
ist und die Waschmaschine eine WG-Waschmaschine ist und die Wäsche von Mr. X drin war, muss dann Mr. X für alles aufkommen, wenn er erst seit kurzem
eingezogen ist und laut Mitvertrag steht dass die Mieter sich selbst
um diese Versicherung kümmern müssen und er diese noch nicht hat ???
Was könnte MR. X tun? UNd was würde da auf Mr. X zukommen?

Wenn X sich noch nicht gekümmert hat wird es schwierig.

Der Schaden an der eigenen Mietwohnung und auch an der Wohnung darunter fällt in den Bereich der Privathaftpflicht. Wenn X diese also selber noch nicht hat, ist er vielleicht noch über die Eltern versichert (z.B. bei Studenten). Diese ersetzt jedoch nur den Zeitwert einer Sache. Da müsste der Mieter der unteren Wohnung eine eigene Hausrat haben, welche dann die Differenz zu einem Neuwert ersetzt oder halt die Gebäudeversicherung des Vermieters (für Mauerwerk…)
In der eigenen Wohnung ersetzt die Hausrat den Schaden (neues Bedingungswerk vorausgesetzt - es gibt noch einige alte Möhrchen bei denen ist es nicht drin)

Letztendlich ist die Frage wie das ganze zu formulieren ist.
Möchte X und Y (im Innenverhältnis als WG) und auch mit Z in der unteren Wohnung des lieben Friedens wegen keine Krach ist es eine Sache der Formulierung.

Schöne Grüsse
Alfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wäsche von Mr. X drin war, muss dann Mr. X für alles aufkommen,

Grundsätzlich ja.

wenn er erst seit kurzem eingezogen ist

Was hat das damit zu tun ?

Was könnte MR. X tun?

Den Schaden seiner Versicherung melden, wenn er keine hat, selber zahlen.

UNd was würde da auf Mr. X zukommen?

Das kann man kaum sagen, wenn man den Schaden nicht gesehen hat.

Hallo Zusammen,

was bei diesem Aspekt gänzlich ausser Acht gelassen wird,

„Wer hat die Waschmaschine angeschaft und trägt dafür die Gefahr!“

Es ist nicht das Neue WG Mitglied!!! Auch nicht, wenn er mit dieser gewaschen hat!

Nur als Anregung!

lg rene

Seit wann gibt es bei einer Waschmaschine eine Gefährdenshaftung?

Seit wann gibt es bei einer Waschmaschine eine
Gefährdenshaftung?

Gefährdungshaftung liegt bei einer Waschmaschine nicht vor! War auch nicht die Aussage. Sondern es war der Verantwortliche für die Waschmaschine gemeint!!!
ERGO>>>Wer kann den Schaden seiner VS melden!

LG rene