Hallo*,
ich vermiete ein kleines Häuschen. Vor wenigen Tagen ist die Spülmaschine der Mieterin ausgelaufen. Der entstandene Schaden wird wahrscheinlich durch meine Einfamilienhausversicherung beglichen werden, die sich einen Teil von der Haftpflichtversicherung der Mieterin zurückholen wird.
Als Handwerker würde ich den Schaden gerne selber beheben. Ist dies möglich, was muß ich dabei beachten?
Kann die Versicherung dies verweigern?
Ein Kostenvoranschlag für die Verlegung eines neuen Laminatbodens wurde bereits eingeholt (darin enthalten ist auch der Auf- und Abbau der Küche und des Wohnzimmers). Wie sieht es mit evt. weiteren Kosten aus, die entstehen können, z.B. Mahlzeiten für die Mieterin? Wie sieht es aus, wenn ich nun Fliesen statt Laminatboden verlegen möchte? - Evt. müßte dann auch neu tapeziert und gestrichen werden.
Habe ich an alle möglichen Kosten, die entstehen können gedacht?
Sollte ich lieber ein Gutachten erstellen lassen?
Kann ich mir den Gutachter aussuchen?
Muß die Versicherung die Kosten für einen Gutachter übernehmen?
Hoffe, dass ich von Euch viele nützliche Tips erhalte.
Einen schönen Tag wünscht
Sascha
Hallo*,
ich vermiete ein kleines Häuschen. Vor wenigen Tagen ist die
Spülmaschine der Mieterin ausgelaufen. Der entstandene Schaden
wird wahrscheinlich durch meine Einfamilienhausversicherung
beglichen werden, die sich einen Teil von der
Haftpflichtversicherung der Mieterin zurückholen wird.
Wahrscheinlich sogar alles.
Als Handwerker würde ich den Schaden gerne selber beheben. Ist
dies möglich, was muß ich dabei beachten?
Kann die Versicherung dies verweigern?
Nein aber die werden sich freuen denn die haben einen Vorteil.
Geringeren Schaden.
Ein Kostenvoranschlag für die Verlegung eines neuen
Laminatbodens wurde bereits eingeholt (darin enthalten ist
auch der Auf- und Abbau der Küche und des Wohnzimmers). Wie
sieht es mit evt. weiteren Kosten aus, die entstehen können,
z.B. Mahlzeiten für die Mieterin? Wie sieht es aus, wenn ich
nun Fliesen statt Laminatboden verlegen möchte? - Evt. müßte
dann auch neu tapeziert und gestrichen werden.
Habe ich an alle möglichen Kosten, die entstehen können
gedacht?
Folgeschäden???
Sollte ich lieber ein Gutachten erstellen lassen?
Auf jeden Fall
Kann ich mir den Gutachter aussuchen?
Ja nur zugelassen muss er sein
Muß die Versicherung die Kosten für einen Gutachter
übernehmen?
Ja.
Hoffe, dass ich von Euch viele nützliche Tips erhalte.
Einen schönen Tag wünscht
Sascha
Hallo Sascha,
wenn die Versicherung bereits eingeschaltet ist, müssen Fragen zu Gutachten und/oder der Reparaturen mit der Versicherung abgesprochen werden.
Gruss Günter
ich vermiete ein kleines Häuschen. Vor wenigen Tagen ist die
Spülmaschine der Mieterin ausgelaufen. Der entstandene Schaden
wird wahrscheinlich durch meine Einfamilienhausversicherung
beglichen werden, die sich einen Teil von der
Haftpflichtversicherung der Mieterin zurückholen wird.
Als Handwerker würde ich den Schaden gerne selber beheben. Ist
dies möglich, was muß ich dabei beachten?
Kann die Versicherung dies verweigern?
Ein Kostenvoranschlag für die Verlegung eines neuen
Laminatbodens wurde bereits eingeholt (darin enthalten ist
auch der Auf- und Abbau der Küche und des Wohnzimmers). Wie
sieht es mit evt. weiteren Kosten aus, die entstehen können,
z.B. Mahlzeiten für die Mieterin? Wie sieht es aus, wenn ich
nun Fliesen statt Laminatboden verlegen möchte? - Evt. müßte
dann auch neu tapeziert und gestrichen werden.
Habe ich an alle möglichen Kosten, die entstehen können
gedacht?
Ich verstehe diese Fragen nun nicht ganz. Oben erwähnst Du, dass Deien Versicherung sich einen Teil des Schadens bei der Versicherung der Mieterin holt. Ist die Mieterin verantwortlich für den Schaden, trägt sie bzw. ihre Versicherung die Kosten.
Sollte ich lieber ein Gutachten erstellen lassen?
Kann ich mir den Gutachter aussuchen?
Muß die Versicherung die Kosten für einen Gutachter
übernehmen?
Solche Fragen werden doch bei einem solchen Versicherungsfall mit der Versicherung abgesprochen. Die Versicherung stellt den Gutachter, die Versicherung übernimmt ( notfalls in Vorleistung) auch die Kosten für einen Gutachter.
Gruss Günter
Hallo*,
vielen Dank für eure Antworten.
Einen Kostenvoranschlag habe ich ja schon eingeholt.
Dieser berücksichtigt halt nur die Kosten für die
Wiederherstellung des Bodens. Allerdings ist die
Summe am Ende ganz gut ausgefallen. Dafür könnte ich
auf jeden Fall einen neuen Boden verlegen und wahrscheinlich
würde noch was über bleiben.
Mir ist es wichtig, vorher informiert zu sein, bevor ich
mit der Versicherung in Verhandlung trete.
Könnte natürlich auch sein, dass das Gutachten am Ende
niedriger ausfällt und ich mir ein Eigentor schieße.
Wenn ich den Schaden selber beheben würde, bekämme ich denn
die Kosten nicht nach dem eingereichten Kostenvoranschlag
bzw. nach dem Gutachten erstattet?
Gruß
Sascha
Hallo Sascha,
Einen Kostenvoranschlag habe ich ja schon eingeholt.
Dieser berücksichtigt halt nur die Kosten für die
Wiederherstellung des Bodens. Allerdings ist die
Summe am Ende ganz gut ausgefallen. Dafür könnte ich
auf jeden Fall einen neuen Boden verlegen und wahrscheinlich
würde noch was über bleiben.
Mir ist es wichtig, vorher informiert zu sein, bevor ich
mit der Versicherung in Verhandlung trete.
Könnte natürlich auch sein, dass das Gutachten am Ende
niedriger ausfällt und ich mir ein Eigentor schieße.
Wenn ich den Schaden selber beheben würde, bekämme ich denn
die Kosten nicht nach dem eingereichten Kostenvoranschlag
bzw. nach dem Gutachten erstattet?
Mir sind zwar ähnliche Fälle bekannt, jedoch hat die Versicherung dann nicht die im Gutachten aufgeführten Kosten voll übernommen, jedoch die Schäden erstattet und für die Selbstvornahme den Stundenaufwand bezahlt. Es wird Dein Verhandlungsgeschick, was Du direkt erreichen kannst. Viel Glück dabei und - eine gute Versicherung -
Gruss Günter