Wasserschaden

Wenn es durch eine übergelaufene Badewanne in einem Haus zu einem Wasserschaden kommt, da das Wasser durch die Decke tropft, übernimmt die Hausrat oder Gebäudeversicherung den Schaden bzw die Kosten, da das Wasser nicht bestimmungsgemäß ausgetreten ist?

Wenn es durch eine übergelaufene Badewanne in einem Haus zu
einem Wasserschaden kommt, da das Wasser durch die Decke
tropft, übernimmt die Hausrat oder Gebäudeversicherung den
Schaden bzw die Kosten, da das Wasser nicht bestimmungsgemäß
ausgetreten ist?

Ja. Hoffentlich hat der, der die Badewanne hat überlaufen lassen eine Haftpflichtversicherung, denn es könnte zu Regreßforderungen der anderen Versicherer kommen.

und was, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handeln würde? dann gäbe es ja keinen eigentlichen Verursacher bzw Geschädigten.

und was, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handeln würde?
dann gäbe es ja keinen eigentlichen Verursacher bzw Geschädigten.

Natürlich gibt es dann einen Geschädigten, nämlich den Besitzer bzw. Bewohner. In diesem Fall kommen Hausrat- und Gebäudeversicherung für den Schaden auf.

Hallo,

Wenn es durch eine übergelaufene Badewanne in einem Haus zu
einem Wasserschaden kommt, da das Wasser durch die Decke
tropft, übernimmt die Hausrat oder Gebäudeversicherung den
Schaden bzw die Kosten, da das Wasser nicht bestimmungsgemäß
ausgetreten ist?

also grundsätzlich ist es so, dass die Hausratversicherung des Geschädigten (also dem es durch die Decke tropft) den Schaden übernehmen sollte. Die Schäden des Verursachers an dessen Hausrat übernimmt dessen Schäden. Sollte der Geschädigte keine Hausratversicherung haben, bzw. für Regressforderungen der Hausratversicherung des Geschädigten sollte der Verursacher eine Haftpflichtversicherung haben. Die Gebäudeversicherung des geschädigten Gebäudebesitzers sollte die Schäden am Gebäude zahlen, wo vermutlich auch die Haftpflicht des Verursachers in Regress genommen wird.

Wichtig zu wissen, die Hausrat zahlt den Neuwertwert, die Haftpflicht den Zeitwert.

Viele Grüße

Andreas