Wasserschaden

Hallo
Tatort - Einer Souterrainwohnung in Bochum. Bei den letzten Unwettern im November 2010 lief die Wohnung über die Terrasse voll Wasser.
Die ganze Wohnung und der angrenzende Keller standen ca. 10 cm unter Wasser.
Der Grund dieser Überschwemmung ist die direkt an der Terrasse angrenzende Sickergrube die das komplette Oberflächenwasser des Hauses aufnehmen soll ( incl. 6 Stellplätze plus Garage ) es wohl nicht geschafft hat. Dadurch stand die Terrasse ca. 50 cm Unterwasser und eben dieses Wasser suchte sich den Weg in die Wohnung.

Es entstand ein Schaden von ca. 8000-10000 Euro, den nun niemand zahlen will.
Hausratversicherung beruft sich auf Elementarschaden mitversichert ist aber nur Leitungswasserschaden.
Gebäudeversicherung zahlt nur die Schäden vom Vermieter ( Austrocknung tapezieren Streichen neuer Laminat ).
Vermieter beruft sich auf beide Versicherungen und zahlt auch nichts.

Ein beauftragter Gutachter bescheinigte, dass die Sickergrube zu nah an der Terrasse gebaut wurde und mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu klein für das ganze Oberflächenwasser ist. Ebenso darf in einer Rohrversickerung kein Wasser abgeleitet werden das durch Pkws belastet seien könnte da hier keine Filterung stattfindet.
Nun soll man auf dem Schaden sitzen bleiben.

Lg
Roland

Auch wenn ich sie mir schon fast denken kann:

Du hast keine Frage gestellt.

Es entstand ein Schaden von ca. 8000-10000 Euro, den nun
niemand zahlen will.
Hausratversicherung beruft sich auf Elementarschaden

Hi,
das ist korrekt. Für nicht mitversicherte Gefahren muss der Versicherer nicht leisten.

Gebäudeversicherung zahlt nur die Schäden vom Vermieter (
Austrocknung tapezieren Streichen neuer Laminat ).

Auch das ist korrekt, die Gebäudeversicherung zahlt lediglich die Schäden am Gebäude.

Gruß Keki