In einer Mietwohnung ist an einer Gastherme, die zum Heizen dient, ein Leck aufgetreten und Wasser ausgetreten. Dies wurde vom Mieter aber erst nach zwei Wochen bemerkt, nachdem Schimmel an der Wand aufgetreten war und Schäden am Laminatboden aufgetreten sind.
An der Therme wurden neben dem Leck noch mehrere weitere Schäden festgestellt, so dass diese nicht repariert, sondern entsorgt wurde.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt die Schäden an der Wand, verweist bei dem Laminatboden jedoch auf die Hausratversicherung des Mieters, da das Laminat vom Vormieter übernommen wurde.
Nun die Frage: Wer muss hier haften? Wirklich die Hausratversicherung des Mieters? Oder ist die Gebäudeversicherung haftbar? Oder ist die Firma zu belangen, die die Wartung der Therme durchgeführt hat, weil diese eher mangelhaft war (zu sehen an der großen Zahl Schäden an der Therme)?
ich denke, die Gebäudeversicherung, da der alimantbopden fest verlegt ist. In den Bereich der Hausratversicherung gehört m. W. nur Auslegeware, also nicht festverlegte Teppiche.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt die Schäden an
der Wand, verweist bei dem Laminatboden jedoch auf die
Hausratversicherung des Mieters, da das Laminat vom Vormieter
übernommen wurde.
Nun die Frage: Wer muss hier haften?
Die Hausratversicherung ist zuständig für Eigentum ihres Versicherungnehmers.
Die Gebäudeversicherung ist zuständig für Eigentum ihres Versicherungnehmers.
Wer keine Hausratversicherung hat, kann Schadenersatz für sein Eigentum von dem verlangen den er als Verursacher des Schadens nachweisen kann.
ich denke, die Gebäudeversicherung, da der alimantbopden fest
verlegt ist. In den Bereich der Hausratversicherung gehört m.
W. nur Auslegeware, also nicht festverlegte Teppiche.
Die Versicherung hat der Vermieter doch bei einem bestimmten Zustand des Gebäudes abgeschlossen. Ich hab keine Ahnung vom Versicherungswesen, kann sein, dass ich hier ziemlich Blödsinn rede. Aber umfasst die Gebäudeversicherung denn automatisch sämtliche nachträglichen Einbauten; insbesondere auch solche, die nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten veranlasst wurden?
Aber umfasst die Gebäudeversicherung denn automatisch
sämtliche nachträglichen Einbauten; insbesondere auch solche,
die nicht vom Vertragspartner, sondern von einem Dritten
veranlasst wurden?
Ein festverlegter Boden ist kein ungewöhnlicher Einbau für eine Wohnung.
Insofern muss die Vers. auch damit rechnen.
Wichtiger hier sind Versicherungssume und Untreversicherungsverzicht.
Bei der Hausratversicherung muss man auch nicht jedes neu gekaufte Gerät angeben, obwohl das im Schadensfall Einfluss auf die Zahlung hat.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt die Schäden an der Wand, verweist bei dem Laminatboden jedoch auf die Hausratversicherung des Mieters, da das Laminat vom Vormieter übernommen wurde.
1.Frage:
Was ist unter dem Laminat?
2.Frage:
Hat der Nachmieter VOM Vormieter das Laminat übernommen?
Nun die Frage: Wer muss hier haften?
Keine Ahnung! Kann fast jeder sein, der mit der Gastherme zu tun hatte. Also auch der Mieter…!
Wirklich die Hausratversicherung des Mieters? Oder ist die Gebäudeversicherung haftbar?
Du meinst, ob einer von beiden den Schaden reguliert? Ja das muß wohl einer tun.
Sind ja aber noch zwei fiktive Fragen offen!
Wenn das Laminat dem Mieter gehört („vom Vormieter übernommen“), ja.
Oder ist die Gebäudeversicherung haftbar?
Wenn das Laminat dem Mieter gehört („vom Vormieter übernommen“), nein. Übrigens haftet die Versicherung nicht, sondern deckt einen Schaden.
Oder ist die Firma zu belangen,
die die Wartung der Therme durchgeführt hat, weil diese eher
mangelhaft war (zu sehen an der großen Zahl Schäden an der Therme)?