Hallo zusammen,
ich habe einen Rückstauschaden. Der Schaden beläuft sich nach Gutachten auf 20000 €.
Ich habe eine Hausrad die diesen Schaden bis zu eine Klappgrenze von 10.000 € übernimmt. Für den restliche Schaden möchte ich die Haftpflicht des Hauseigentümer in Anspruch nehmen, da eine Rückstauklappe die vorgeschrieben ist nicht verbaut ist.
Bei der Haftpflicht kommt nun der Wiederbeschaffungswert von 12000 € ins „Spiel“.
Die Versicherung schreibt nun das sie die Differenz von 2000€ übernehmen wird.?
Jetzt meine Frage ist diese aufschlüsseln so vorgeschrieben, oder das erste Angebot um seine Versicherung (Arbeitgeber) vor höheren Summen zu schützen.
Danke schon mal
Anja