Wasserschaden

Hi eine Frage an das Forum.

Mr. X wohnt in einer Mietswohnung seit 9 Jahren.
Nun möchte er ausziehen.
Er hat seinen Vertrag rechtzeitig gekündigt und alles abgebaut.
Der Auszug fand am 30.11.11 statt und die Schlüsselübergabe am 1.12.11
Am letzten Tag also dem 30.11.11 wahr er um sagen wir mal 16.00Uhr
in der Wohnung und hat sie durchgefegt und nochmal überall nachgeschaut ob alles OK ist.
Es war alles OK.
Als man dann am 1.12.11 um 12.00 Uhr zur Schlüsselübergabe in die Wohnung kam war der Vermieter schon da.
In der Küche und im Flur war überall der Boden und die Wände naß.
Der Vermieter meinte man hätte das Eckventil von der Spüle nicht richtig zugedreht und dadurch Wasser ausgelaufen sei.
Wie kann es sein das Mr. X die Küche schon einen Woche vorher abgebaut und am 30.11.11 nochmal in der Wohnung war und es war alles OK?
Der Vermieter hat nun ein Gutachten erstellen lassen und der Schaden würde sich auf ca.12000 Euro belaufen.
Nun kam der Vermieter an und möchte von Mr.X denn Schaden bezahlt bekommen.
Er meinte das die Versicherung nicht bezahlt da es grob fahrlässig
ist und er ja denn Schaden selbst beheben muß

Was Kann Mr. X dafür das ein Eckventil def. geht?
Muß nun Mr.X denn Schaden bezahlen?

Mfg Dominik

Hallo,

hat der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung ???

Es widerspricht der Lebenserfahrung, das erst nach einer Woche nach Abbau der Küche nun ein Wasserschaden auftreten soll…

Mr.x meint das er einen hat aber er meint nein er habe keine
Schlüssel von dem Vorbesitzer bekommen.
Der Vermieter hat das Haus erst vor 4 Monaten übernommen.
Der alte Vermieter hatte zu 100% einen Schlüssel,da als
Mr.X im Urlaub war und das Licht brennen ließ
hat er nämlich angerufen und gefragt ob er in die Wohnung
darf um das Licht auszuschalten.

Mfg Dominik

Der VM übernimmt zum Zeitpunkt x die Wohnung. Hat die Wohnung Schäden, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, liegt dies in der Verantwortung des M. Verdächtigt M einen Dritten den Schaden verursacht zu haben, hat er dies zu beweisen. Dies entlässt ihn jedoch nicht von der Haftung gegenüber seines VM. Bei erbrachtem Beweis hat M einen Anspruch an den Dritten, hat dem VM gegenüber aber auf jeden Fall zu haften (außer es war VM selbst).

vnA

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Hi von-nix-Ahnung

Du schreibst: Hat die Wohnung Schäden, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, liegt dies in der Verantwortung des M.
Aber was kann der Mieter dazu wenn ein Eckventil in der Wohnung
def. ist bzw. geht?

Wenn M einen Schaden feststellt, hat er dies umgehend VM zu melden. Tut er das nicht, ist er schadenersatzpflichtig auch für daraus entstandene Folgeschäden. Wenn in der Wohnung ein Teil kaputt geht, hat M zu beweisen, dass er dafür nichts kann. Wobei mir nicht ganz klar ist, wie ein Eckventil so kaputt gehen kann, dass es nach dem ordnungsgemäßen Schließen, ohne Einwirkung plötzlich nicht mehr nicht dicht sein soll. Es liegt die Vermutung nahe, dass es schon beim Schließen undicht war und dies nicht bemerkt wurde (wie kann man das nicht merken?) oder einfach so hingenommen wurde.
Dies ist auf jeden Fall etwas für die Haftpflichtversicherung des M.

vnA