Wasserschaden

da ist ein 2 familienhaus. unten wohnen die eltern der oben wohnenden eigentümer.
durch eine defekte toilette der eigentümer ist ein wasserschaden in dem bad der eltern entstanden.
frage : haftet da die hausratversicherung der eltern oder müssen die eigentümer bezahlen ?

vielen dank im vorraus

sonnenschein

da ist ein 2 familienhaus. unten wohnen die eltern der oben
wohnenden eigentümer.
durch eine defekte toilette der eigentümer ist ein
wasserschaden in dem bad der eltern entstanden.

Vermutlich ein Leitungswasserschaden ?

Was wurde beschädigt in der Wohnung der Eltern ?

Wenn ein Schaden am Gebäude vorliegt, zahlt die Wohngebäudeversicherung,
am Hausrat die Hausratversicherung

frage : haftet da die hausratversicherung der eltern oder
müssen die eigentümer bezahlen ?

Wenn es sich um einen Gebäudeschaden handelt und keine Wohngebäudeversicherung (Baustein Leitungswasser) besteht, dürfen die Hauseigentümer den Schaden selbst zahlen.

Gruß Merger

Je nachdem was beschädigt wurde (der Hausrat oder das Gebäude) wenden sich die Geschädigten an ihre jeweilige Versicherung. Diese holt sich das Geld dann vom Verursacher zurück, aber das ist nicht mehr das Problem des Versicherungsnehmers.

Falls es keine entsprechende Versicherung gibt dann müssten sich die Geschädigten direkt an den Verursacher wenden.

Tolle Antwort! Wer ist denn hier der Verursacher ?

Manchmal wäre es sinnvoll nichts zu schreiben !

Tolle Antwort! Wer ist denn hier der Verursacher ?

Danke für das Kompliment. Der Verursacher ist hier natürlich (im rechtlichen Sinne) der Eigentümer und Bewohner der oberen Wohnung. Das ist eigentlich nicht sehr schwer selbst darauf zu kommen.

Manchmal wäre es sinnvoll nichts zu schreiben !

Mannomann, Du bist bestimmt ganz besonders wichtig. Oder war dieser Satz ein Selbstgespräch?

1 Like

Deine Antworten werden immer sinnvoller !

Tolle Antwort! Wer ist denn hier der Verursacher ?

Danke für das Kompliment. Der Verursacher ist hier natürlich
(im rechtlichen Sinne) der Eigentümer und Bewohner der oberen
Wohnung. Das ist eigentlich nicht sehr schwer selbst darauf zu
kommen.

Der Eigentümer und Bewohner der oberen Wohnung ist hier der Hauseigentümer!

Also würde dann die Wohngebäudeversicherung den Verursacher, also den Versicherungsnehmer wieder in Regress nehmen.

Eine Frage noch zum besseren Verständnis:
Warum sollte dann überhaupt eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden ?

Zum Abschluss noch der Hinweis, wenn Du keine Ahnung hast ist es besser auch nichts zu schreiben.

3 Like

Hi,

die Hausrat zahlt die Schäden an Möbeln Technik ect. der Unteren Bewohner, falls diese eine Hauratversicherung haben.

Die Eigentümer sind nicht haftbar, ausser ihnen ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da es aber keine Pflicht/ Norm zur Wartung von Wasserleitungen gibt, dürfte es schwer sein ein Verursachen nachzuweisen.

In den meisten Fällen werden Wasserschäden daher als Lebensumstand angesehen.

Wurde eine vom Eigentümer eine Versicherung die Leitungswasserschäden mit Abdeckt abgeschlossen und wurden alles Verpflichtungen eingehalten, so wird zumindest der Schaden am Gebäude und installationen übernommen.

Hallo Naseweis,

Hi,

die Hausrat zahlt die Schäden an Möbeln Technik ect. der
Unteren Bewohner, falls diese eine Hauratversicherung haben.

Die Eigentümer sind nicht haftbar, ausser ihnen ist grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Allerdings gibt es auch Wohngebäude- und Hausratversicherung wo die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Hi gibt es, aber hat dann der Mieter auch Anspruch auf Schadensersatz?

Nach aktueller Rechtsprechung meist nicht.

Hi gibt es, aber hat dann der Mieter auch Anspruch auf
Schadensersatz?

Ein Versicherungsnehmer hat immer Anspruch auf Leistung, entsprechend seiner Vertragsbedingungen.

Nach aktueller Rechtsprechung meist nicht.

Würdest Du mir dazu eine Rechtsquelle aufzeigen, die eine vertragliche Regelung außer kraft setzt !