Hallo zusammen,
in meiner vermieteten Eigentumswohnung ist, durch eine gekippte Terrassentür während eines Unwetters, ein Wasserschaden am Parkett-Fußboden entstanden.
Meine Frage:
Wird dieser Schaden durch die normale, private Haftpflichtversicherung meiner Mieter abgedeckt?
In meinen eigenen Versicherungsunterlagen, konnte ich keine Antwort auf diese Frage finden.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß Fritz
Hallo Friedrich,
die Frage ist: Sind hier solche Art von Schäden abgesichert? Grundsätzlich ist ja die Haftpflicht in aller Regel gegen das Faktum „Allmählichkeit“ nicht im Bereich der Mietsachschäden abgesichert. Klärung, ob dies als plötzlich oder als allmählich zu werten ist, dürfte wohl nur ein Gespräch mit dem betreffenden Versicherer bringen.
Würde ich mir ehrlich gesagt aber nicht zwingend drum kümmern: Schäden, die der Mieter fahrlässig verursacht sind doch seine Angelegenheit, oder irre ich?
Gruß
Marco
Hallo Friedrich,
es könnte sein, dass die Privathaftpflichtversicherung Deines Mieters Mietsachschäden deckt. Das hängt sehr von seinem Tarif und dessen Bedingungen ab. Aber: In jedem Falle muß sich der Mieter von seiner Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, da er bei einem Unwetter die Fenster schließen muß. Die Deckung durch die Versicherung ist also fraglich.
Im Endeffekt kann es Dir egal sein, ob Dein Mieter Versicherungsschutz hat. Rein rechtlich ist er Dir Schadensersatzpflichtig.
Gruß
Nordlicht
Ich stimme Nordlicht zu.
Es könnte durchaus sein, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Anders vielleicht wenn nachweislich kein Gewitter angekündigt war und es nicht danach aussah. Aber trotzdem fraglich, da man auch aufgrund Einbrüchen die Fenster bei Abwesenheit immer verschliessen sollte.
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Hallo Marco, hallo Nordlicht, hallo Frank,
besten Dank für eure rasche Antwort.
Habe mir schon sowas gedacht.
Gruß Fritz
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