der Mieter befindet sich auf der Arbeit und erhält von dem Vermieter einen Anruf, dass inder Wohnung unter ihm Wasser von der decke tropft.
Nach Rücksprache mit dem Mieter öffnet der Vermieter die Wohnung und sucht nach der Ursache. Es stellt isch heraus, dass eine Undichte Leitung unter der Spüle für den Schaden verantwortlich ist. Resultat: Parkett in der Küche quellt auf, Boden durchnässt.
Der Mieter hat keine Haftpflichtvesicherung abgeschlossen.
Wie ist der generelle Ablauf,wer hat „Schuld“ an diesem Vorfall ? Hätte der Mieter dieses bemerken müssen ? Interresant wäre auchder Punkt Kostenübernahme, etc.
Hallo, ich denke, daß du das Pech hast, dafür haften zu müssen, da du ja auch den Abfluß installiert hast. Sollte dieser Abdfluß allerdings Bestandteil der Mietsache sein, dann ist der Vermieter in der Pflicht.
(Denke ich.
Bin auch nur jemand der sich gezwungenermaßen mit Mietrecht beschäftigen muß.)
Gruß
Nikite
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Der Meiter bewohnt die Wohnung seit dem 01.04.2005 und hat die Küche inkl. Abluss übernommen. Es sind keinerlei Veränderungen oder Installationen durch den Mieter vorgenommen wprden.
Grüsse,
der Osnabrücker
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Der Mieter hat keine Haftpflichtvesicherung abgeschlossen.
Wie ist der generelle Ablauf,wer hat „Schuld“ an diesem
Vorfall ? Hätte der Mieter dieses bemerken müssen ?
Interresant wäre auchder Punkt Kostenübernahme, etc.
Frage mal beim Vermieter nach, ob es eine Versicherung für Leitungswasserschäden gibt. In einem ähnlichen Fall (wobei sogar meiner Ansicht nach Fahrlässigkeit vorlag) hat hier diese Versicherung den Schaden getragen.
also ich weiß nicht genau wer für den Schaden aufkommt, ganz sicher aber nicht die Haftpflichtversicherung. Haftpflicht würde zahlen, wenn er zum Beispiel beim Anschließen der Spüle den Hahn abreißt, aber zum Beispiel nicht, wenn der Schlauch der Waschmaschine platzt. Solche Schäden übernimmt normalerweise eine Hausratversicherung.
aus meiner bisherigen Erfahrung aus der Hausverwaltung sehe ich das so, allerdings ohne Gewähr:
Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt die Regulierung der Schäden des Vermietereigentums. Der Mieter bleibt ohne Versicherung wohl auf seinen Schäden sitzen.
Gruß Reni
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