Wasserschaden als agB sinnvoll?

Moin,

angenommen, der Steuerpflichtige hätte (im Jahr 2009 oder 2010) einen Wasserschaden in der eigengenutzten Wohnung, der nur teilweise durch die Versicherung reguliert wird.

Wäre es für den Steuerpflichtigen sinnvoll, seinen Anteil steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, falls:
a) einerseits der selber zu tragende Anteil die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überstiege
b) andererseits das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen aber so niedrig sei, dass keine (oder nur geringe) Steuern zu bezahlen wären.

Was für steuerliche Auswirkungen für das betreffende Jahr, alternativ für die Folgejahre, hätte die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung?

Wo könnte der selber zu tragende Anteil steuerlich geltend gemacht werden, falls die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung ausschiede bzw. nicht sinnvoll wäre?

Gruß vom Wolf

ein Wasserschaden wird NiCHT als agB anerkannt!

Lia