Wasserschaden am Handy-Fall für die Versicherung?

Ich und 2 meiner Freunde waren am 20.7.10 mit dem Kanu unterwegs. Ich hatte meine Geldbörse, meine 2 Handy´s usw. dabei. Wir haben uns ziemlich ungeschickt angestellt. Das Kanu kam ins schwanken und wir fielen ins Wasser. Meine Handy´s wurden natürlich auch nass. Ich habe sofort die Akku´s hinaus genommen . Dann habe ich die Handy´s 2 Tage lang trocknen lassen. Keines der beiden funktioniert ( eines gibt kein Signal, bei einem gibt das Display kein Signal ). Beide Handy´s sind aus Privatkauf,also habe ich weder Kauf-beleg noch Garantie. Wenn ich das der Versicherung melde, werden die Handy´s dann ersetzt oder kann ich das ganz vergessen?

Ich danke euch im Vorraus für eure Hilfe.
LG TR94.

Die Frage ist, welcher Versicherung willst du das melden?
Ich weiß nicht ob die Haftpflicht da richtig ist.
Die werden sicherlich sagen, das ist fahrlässig die Handys auf dem Kanu mitzunehmen.

Hallo,

leider ist das kein versicherter Schadensfall.

Viele Grüße
Marc

Die Frage ist, welcher Versicherung willst du das melden?
Ich weiß nicht ob die Haftpflicht da richtig ist.
Die werden sicherlich sagen, das ist fahrlässig die Handys auf
dem Kanu mitzunehmen.

Das hatte ich mir schon fast gedacht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

Gruß TR94.

Das hatte ich mir schon fast gedacht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

Gruß TR94

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Also Haftpflicht fällt glaube aus, da ja nicht klar ist, wer das Verschulden an dem Kentern des Bootes hat.
Evtl. greift eine Elektronik- oder Reisegepäckversicherung.

Also Haftpflicht fällt glaube aus, da ja nicht klar ist, wer
das Verschulden an dem Kentern des Bootes hat.
Evtl. greift eine Elektronik- oder Reisegepäckversicherung.

Vielen Dank für deine Antwort,aber leider hat meine Mutter nur eine gewöhnliche Hausrats-versicherung abgeschlossen, d.h. Ich hab keinen Anspruch auf Schadensersatz. Gruß TR94

Hallo,

es gibt spezielle Versicherungen fürs Handy, aber die hat kaum einer.
Somit wirst Du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.
Eine Möglichkeit wäre allerdings, der Haftpflichtversicherung eines Freundes glaubhaft darzulegen, dass er Dich ins Wasser geschmissen hat oder er das Boot gekentert hat. Dann nämlich haftet er dafür über seine Versicherung, wenn er eine hat.

Viele Grüße