Hallo liebe Wissenden,
ich habe mal eine Frage, hoffentlich betreffend hausrat- oder Haftpflichtversicherung.
Also, ich hatte bis vor kurzem eine WG in München, mietwohnung mit Laminatboden. Nun hat sich diese WG aufgelöst, wir sind beide ausgezogen. Meine damalige Mitbewohnerin ist ausgezogen und hat ihre Küche mitgenommen. Als ich einige Tage nach ihrem Auszug (ich wohnte zwischenzeitlich schon in meiner neuen Chaos-Wohnung) mit meinem Eltern in die alte Wohnung kam, um meine restlichen Sachen zu holen, entdeckte mein Vater auf dem Küchenboden, wie gesagt Laminat, einen Wasserfleck unter dem Wasseranschluß, wo vorher die Spüle stand. Der Laminat ist natürlich dunkel geworden, Wasserränder an den Fugen usw.
Ich habe daraufhin meine ehemalige Mitbewohnerin angesprochen, was den mit dem Fleck sei - sie hat ihn aber gar nicht bemerkt und wußte dementsprechend nichts davon.
Ich weiß leider nicht, ob der Wasseranschluß generell undicht ist und einfach tropft - glaube dies allerdings nicht, ich habe die Anschlüße angefasst, die sind trocken. Kann mir also nur vorstellen, dass die Umzugsfirma, als die die Küche abgebaut haben, zwar den Wasserhahn abgedreht haben, sich in den Leitungen aber noch Restwasser befand, dass dann rausgelaufen ist und somit den Fleck hinterlassen hat. Nachdem dieser Fleck nicht sonderlich groß ist, wäre dies für mich die plausibelste Begründung. M.E. wäre dies dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Umzugsfirma, oder? Nachdem der Fleck aber erst zehn Tage nach dem Auszug meiner Mitbewohnerin bemerkt wurde, wird diese Firma höchstwahrscheinlich den SChaden nicht anerkennen.
Nun meine eigentliche Frage: Können wir diesen Schaden bei der Hausrats- oder Haftpflichtversicherung einreichen? Wahrscheinlich wird der Boden nicht direkt repariert werden, unsere Nachmieter stört der Fleck nicht, weil ja wieder ne Küche drübersteht. Aber evtl. ließe sich ein Gutachten erstellen und die Kosten dadurch abdecken?
Was können wir hier evtl. über versicherungen abdecken??
Vielen Dank für eure Antworten
liebe Grüße
Alexa
Es endet dann allerdings so, wie du es gesagt hast. Irgendwann hat der Vermieter den Rand voll und greift sich einen gemäß § 427 BGB raus.