Wasserschaden am Laminat

Hallo liebe Wissenden,

ich habe mal eine Frage, hoffentlich betreffend hausrat- oder Haftpflichtversicherung.

Also, ich hatte bis vor kurzem eine WG in München, mietwohnung mit Laminatboden. Nun hat sich diese WG aufgelöst, wir sind beide ausgezogen. Meine damalige Mitbewohnerin ist ausgezogen und hat ihre Küche mitgenommen. Als ich einige Tage nach ihrem Auszug (ich wohnte zwischenzeitlich schon in meiner neuen Chaos-Wohnung) mit meinem Eltern in die alte Wohnung kam, um meine restlichen Sachen zu holen, entdeckte mein Vater auf dem Küchenboden, wie gesagt Laminat, einen Wasserfleck unter dem Wasseranschluß, wo vorher die Spüle stand. Der Laminat ist natürlich dunkel geworden, Wasserränder an den Fugen usw.

Ich habe daraufhin meine ehemalige Mitbewohnerin angesprochen, was den mit dem Fleck sei - sie hat ihn aber gar nicht bemerkt und wußte dementsprechend nichts davon.

Ich weiß leider nicht, ob der Wasseranschluß generell undicht ist und einfach tropft - glaube dies allerdings nicht, ich habe die Anschlüße angefasst, die sind trocken. Kann mir also nur vorstellen, dass die Umzugsfirma, als die die Küche abgebaut haben, zwar den Wasserhahn abgedreht haben, sich in den Leitungen aber noch Restwasser befand, dass dann rausgelaufen ist und somit den Fleck hinterlassen hat. Nachdem dieser Fleck nicht sonderlich groß ist, wäre dies für mich die plausibelste Begründung. M.E. wäre dies dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Umzugsfirma, oder? Nachdem der Fleck aber erst zehn Tage nach dem Auszug meiner Mitbewohnerin bemerkt wurde, wird diese Firma höchstwahrscheinlich den SChaden nicht anerkennen.

Nun meine eigentliche Frage: Können wir diesen Schaden bei der Hausrats- oder Haftpflichtversicherung einreichen? Wahrscheinlich wird der Boden nicht direkt repariert werden, unsere Nachmieter stört der Fleck nicht, weil ja wieder ne Küche drübersteht. Aber evtl. ließe sich ein Gutachten erstellen und die Kosten dadurch abdecken?

Was können wir hier evtl. über versicherungen abdecken??

Vielen Dank für eure Antworten
liebe Grüße
Alexa

jein…
vermutlich wird es einer dem anderem in die Schuhe schieben. Und im Endeffekt niemand zahlen.
Wenn Dein Vermieter nicht pingelig ist, dann wird er darüber hinwegsehen.
Haurat wird grundsätzlich nicht zahlen, dass es Frischwasser war (nur Abwasser ist meist mitversichert) und die haftpflicht wird ablehnen, weil der Boden eine geliehene Sache ist und damit nicht versichert (so es nicht ausdrücklich in den AVB steht)
Grüße
Raimund

vermutlich wird es einer dem anderem in die Schuhe schieben.
Und im Endeffekt niemand zahlen.

falsch !!!
hier greift die gesamtschuldnerische haftung.
der vermieter kann einen der schädiger (mieter) willkürlich herauspicken. die privathaftpflichtversicherung wird regulieren und ihren anteil von den anderen schädigern zurückholen.

Wenn Dein Vermieter nicht pingelig ist, dann wird er darüber
hinwegsehen.
Haurat wird grundsätzlich nicht zahlen, dass es Frischwasser
war (nur Abwasser ist meist mitversichert)

umgekehrt, lieber raimund: es ist nur leitungswasser versichert- und das war es. leider ist das laminat nur dann hausrat, wenn es der mieter auf eigene kosten angeschafft hat.

und die haftpflicht

wird ablehnen, weil der Boden eine geliehene Sache ist und
damit nicht versichert (so es nicht ausdrücklich in den AVB
steht)

wieder falsch:
geliehene sachen sind zwar nicht mitversichert, aber
mietsachschäden (schäden an gemieteten räumen oder gebäuden- allerdings nur beschädigte gebäudebestandteile) sind in den meisten policen mitversichert !!!
und das hier ist ein klassischer mietsachschaden.

gruß
oliver

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Hallo Alexa,

an der Schadenstelle gibt es einen Abwasseranschluß und einen Wasseranschluß. Es gehört zum normalen Gebrauch des Raumes, dort mit Wasser umzugehen. Wenn bei solcher Bestimmung des Raumes eine geringe Menge Tropfwasser bereits zu Schäden am Fußboden führt, liegt das nicht am Mieter und ist auch kein Versicherungsschaden. Der Vermieter/Eigentümer hat einen ungeeigneten Fußboden verlegt und die Folgen deshalb selbst zu tragen.

Mit Verlaub: Laminat in der Umgebung einer Spüle zu verlegen, ist eine ausgesprochene Schnapsidee. Dann kann man den Fußboden auch gleich tapezieren oder Perserbrücken unter der Spüle verlegen. Es gehört zum normalen Gebrauch, z. B. den Geruchverschluß abzuschrauben. Dabei kann schon mal Wasser plätschern. Es entspricht üblicher Gepflogenheit, einen Eimer mit über den Rand gehängten feuchtem und tropfenden Wischtuch unter die Spüle zu stellen. Das muß der Fußboden aushalten, ohne den geringsten Schaden zu zeigen. Und wenn einmal ein Abflußrohr tropft, darf der Fußboden auch nicht gleich in Mitleidenschaft gezogen werden. Sonst ist es eben ein Sch***fußboden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Oliver,

falsch !!!

Anfangs wird es schon jeder dem anderen in die Schuhe schieben. Die Umzugsfirma der Auftraggeberin, die Auftraggeberin der Umzugsfirma. Und zu guter letzt, war der Schaden vielleicht doch schon vorher. :smile: Es endet dann allerdings so, wie du es gesagt hast. Irgendwann hat der Vermieter den Rand voll und greift sich einen gemäß § 427 BGB raus.

hier greift die gesamtschuldnerische haftung.

*zustimm*

der vermieter kann einen der schädiger (mieter) willkürlich
herauspicken. die privathaftpflichtversicherung wird
regulieren und ihren anteil von den anderen schädigern
zurückholen.

Regelt dann in Verbindung mit § 427 BGB der § 426 BGB.

umgekehrt, lieber raimund: es ist nur leitungswasser
versichert- und das war es.

Was Abwasser aber nicht ausschließt. :smile:

leider ist das laminat nur dann
hausrat, wenn es der mieter auf eigene kosten angeschafft hat.

Genau…

und die haftpflicht

wird ablehnen, weil der Boden eine geliehene Sache ist und
damit nicht versichert (so es nicht ausdrücklich in den AVB
steht)

wieder falsch:

Naja… es war schon richtig. :smile:
Er sagt: gemietete Dinge sind ausgeschlossen, es sei denn, es steht in den AVB (hier ja dann PHV) explizit drin.
Das dies den Geschädigten irritiert ist klar, aber dennoch war die Aussage nicht falsch. :smile:

geliehene sachen sind zwar nicht mitversichert, aber
mietsachschäden (schäden an gemieteten räumen oder gebäuden-
allerdings nur beschädigte gebäudebestandteile) sind in den
meisten policen mitversichert !!!

Denn hier bestätigst du es ja selber.

und das hier ist ein klassischer mietsachschaden.

Jepp… wobei hierbei allerdings noch der Punkt der Abnutzung/Verschleiß/übermäßige BEanspruchung zu berücksichtigen wäre.

Gruß
Marco

Hi Alexa,

entdeckte mein Vater auf dem Küchenboden, wie gesagt Laminat,
einen Wasserfleck unter dem Wasseranschluß, wo vorher die Spüle
stand. Der Laminat ist natürlich dunkel geworden, Wasserränder
an den Fugen usw.

Bist du dir denn sicher, dass er erst von euch herrührt? Wie lange hat eure Küche an dieser Stelle gestanden? Hast du die Stelle auch vorher ohne Küche gesehen gehabt?

Ich weiß leider nicht, ob der Wasseranschluß generell undicht
ist und einfach tropft - glaube dies allerdings nicht, ich
habe die Anschlüße angefasst, die sind trocken. Kann mir also
nur vorstellen, dass die Umzugsfirma, als die die Küche
abgebaut haben, zwar den Wasserhahn abgedreht haben, sich in
den Leitungen aber noch Restwasser befand, dass dann
rausgelaufen ist und somit den Fleck hinterlassen hat.

Kann aber auch hinter der Spüle einfach runtergelaufen sein. Spekulationen bringen hierbei für gewöhnlich nicht viel. Leider.

dieser Fleck nicht sonderlich groß ist, wäre dies für mich die
plausibelste Begründung. M.E. wäre dies dann ein Fall für die
Haftpflichtversicherung der Umzugsfirma, oder? Nachdem der
Fleck aber erst zehn Tage nach dem Auszug meiner Mitbewohnerin
bemerkt wurde, wird diese Firma höchstwahrscheinlich den
SChaden nicht anerkennen.

Sie wird den Schaden nicht aufgrund der Zeit ablehnen, das wäre ja erklär- und nachvollziehbar… im Schadenfall ist aber der beweispflichtig, der die günstigeren Rechte ziehen will. Das seid ihr. Daher müsstest ihr zweifelsfrei nachweisen können, dass der Schaden nur durch die Umzugsfirma verursacht worden sein kann. Dies wird wahrscheinlich nicht klappen. Zeugen wären hierbei auch gut.

Nun meine eigentliche Frage: Können wir diesen Schaden bei der
Hausrats- oder Haftpflichtversicherung einreichen?

Bei der Haftpflicht, wie Oliver bereits anmerkte, dann, wenn dort Mietsachschäden mitversichert sind.

Wahrscheinlich wird der Boden nicht direkt repariert werden,
unsere Nachmieter stört der Fleck nicht, weil ja wieder ne
Küche drübersteht. Aber evtl. ließe sich ein Gutachten
erstellen und die Kosten dadurch abdecken?

Wenn es den nicht stört, will der Vermieter Ersatz haben?

Was können wir hier evtl. über versicherungen abdecken??

evtl. (sehr wahrscheinlich sogar) ja…

viele Grüße
Marco

Hallo und guten Morgen,

erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Hilft mir sehr weiter. Hole diese Infos zwar „nur“ für meine ehemalige Mitbewohnerin ein, nachdem ich aber genauso mit im mietvertrag stand, kann ich ja genauso haftbar gemacht werden.

Es gab noch einige nachfragen:
Nein, der Fleck kann nicht schon von früher in der Wohnung sein, da er noch feucht war, als mein Vater ihn entdeckte. An der Wand kann auch nichts runtergelaufen sein, da erstens die Kante zwischen Arbeitsfläche und Wand versiegelt war und zweitens in diesem Falle auch Wasserspuren an der Wand zu sehen sein müßten - dies ist aber nicht der Fall.

Ich finde es auch schwachsinnig, in der Küche Laminat zu haben, auch wenn die Optik natürlich schon einiges hermacht. Aber seis drum, kann ich jetzt auch nicht ändern. :smile:

Habe gestern abend auch noch zufällig nen Bekannten getroffen, der bei ner Versicherung arbeitet. Von ihm habe ich erfahren, dass eine unserer Haftpflichtversicherungen auf jeden Fall zahlen muss, weil wir unsere Sorgfaltspflicht verletzt haben. Klingt komisch, ist aber wohl so. Nachdem wir (bzw. meine ehe.Mitbewohnerin) nach dem Auszug und dementsprechend dem Abbau der Küche, nicht quasi stündlich die Wohnung kontrolliert haben, ob irgendwo noch ein Makel auftaucht, haben wir streng genommen eben diese Sorgfaltspflicht verletzt, deswegen muss die Haftpflichtversicherungen diesen Mietsachschaden übernehmen.

Im Endeffekt kann ich jetzt nur eben meiner ehe.Mitbewohnerin diese Tips weiterleiten, mal sehen, was sie draus macht.

Ich kann ihr aber auf jeden fall durch eure Tips eine Menge Infos geben.

Vielen Dank nochmal
Grüße
Alexa