Wasserschaden am Schrank

hallo und guten morgen an alle!

angenommen man entdeckt beim Auszug, dass ein weißers Kleiderschrank einen ca. 20x20cm Wasserfleck oben auf dem Schrankdeckel hat sowie ein paar leicht bräunliche Wasserlinien die hinten entlang dem Schrank lang laufen.
Beim Suchen der Ursache findet man am braunen Holzbalken (der über dem Schrank ist) und direkt unter der Decke, dass dort diverse Wasserschäden zu sehen sind. Es ist alles trocken, aber man kann ganz deutlich erkennen, das dort Wasser runter gelaufen ist. Der Balken ist an bestimmten Stellen etwas verfärbt. Fotos wurden gemacht.

Der Vermieter behauptet er weiss von nichts und man solle dies mit der persönlichen Hausratversicherung ausmachen.

Nun sagt der Spediteur, dass es fraglich ist, ob man den Schrank wenn er auseinander gebaut ist, wieder einwandfrei zusammenbauen kann „man kann es versuchen“ - aber er möchte eine einwandfreies Ergebnis ausschliessen- was ich verstehen kann.

Wie könnte der Schaden reguliert werden, falls der Schrank, aufgrund der Wasserschäden, nicht wieder zusammen gebaut werden kann?
Müsste der Vermieter oder die Hausratversicherung des Mieters oder der Mieter selber dafür aufkommen?

Danke und
LG Jasmin

Ist die Feuchtigkeit auf Regen- oder Leitungs- oder Kondenswasser zurückzuführen?

Killvaas

Müsste der Vermieter

Kann man ihm ei verschulden nachweisen ? Vermutlich nicht.

oder die Hausratversicherung des Mieters

Wenn es sich um Leitungswasserschaden handelt, ja.

oder der Mieter selber dafür aufkommen?

Wenn seine Versicherung nicht reguliert, ja.

Ist die Feuchtigkeit auf Regen- oder Leitungs- oder
Kondenswasser zurückzuführen?

Das kann ich nicht beantworten. Es ist eine Decken mit Holzpanelen verdeckt. Es schau aus, als wenn das Wasser von oben runter durch die Decken getropft ist und dann den Balken entlanglief und auf den Schrank. Die Wasserspuren sind deutlich. Es ist nur eine bestimmte Stelle und von dort auf den weißen Schrank. Über dem Schlafzimmer ist das Badezimmer (Dusche) des obigen Mieters.
Aber wie gesagt, der Vermieter meint er wisse von nichts …

LG Jasmin

Müsste der Vermieter

Kann man ihm ei verschulden nachweisen ? Vermutlich nicht.

oder die Hausratversicherung des Mieters

Wenn es sich um Leitungswasserschaden handelt, ja.

Aber wie soll der Mieter dies einschätzen können woher das Wasser kam. Er kann nur vermuten.
Die Decke ist eine Holzdecke. Bei einem Nachbarn nebenan ist es passiert, dass es in der DG über ihn reingeregnet hat, weil das Dachfenster offen stand und das Regenwasser letztendlich in die Wohnung darunter getropft ist.
Es könnte aber auch sein, dass es wasser von der Dusche war, oder wasserschaden von der Waschmaschine.
Wann der Schaden entstanden ist ist auch nicht bekannt. Es ist erst jetzt entdeckt worden.

LG jasmin