hallo und guten morgen an alle!
angenommen man entdeckt beim Auszug, dass ein weißers Kleiderschrank einen ca. 20x20cm Wasserfleck oben auf dem Schrankdeckel hat sowie ein paar leicht bräunliche Wasserlinien die hinten entlang dem Schrank lang laufen.
Beim Suchen der Ursache findet man am braunen Holzbalken (der über dem Schrank ist) und direkt unter der Decke, dass dort diverse Wasserschäden zu sehen sind. Es ist alles trocken, aber man kann ganz deutlich erkennen, das dort Wasser runter gelaufen ist. Der Balken ist an bestimmten Stellen etwas verfärbt. Fotos wurden gemacht.
Der Vermieter behauptet er weiss von nichts und man solle dies mit der persönlichen Hausratversicherung ausmachen.
Nun sagt der Spediteur, dass es fraglich ist, ob man den Schrank wenn er auseinander gebaut ist, wieder einwandfrei zusammenbauen kann „man kann es versuchen“ - aber er möchte eine einwandfreies Ergebnis ausschliessen- was ich verstehen kann.
Wie könnte der Schaden reguliert werden, falls der Schrank, aufgrund der Wasserschäden, nicht wieder zusammen gebaut werden kann?
Müsste der Vermieter oder die Hausratversicherung des Mieters oder der Mieter selber dafür aufkommen?
Danke und
LG Jasmin