Wasserschaden Auszug aber wohin?

Hi,
wenn nach einem Wasserschaden mit Schimmelbefall eine Wohnung so stark sanierungsbedürftig ist, dass die Mieter ausziehen müßen. Frage ich mich wie das so vorsichgeht.

Der Fall im einzelnen.
Unter der Badewanne läuft anscheinend Jahre lang Wasser aus, so das jetzt die anliegende Wand zum Kinderzimmer feucht und schimmlig ist. Die gegenüberliegende Wand ist auch durch und durch nass und auf beiden Seiten schimmlig. Ein Sachverständiger bohrte Löcher im Umkreis von ca. 2,5 m um das Badezimmer in Wände und Boden und stellt fest alles nass. Laut seiner Angaben müßen die Mieter während der Sanierung ( einige Wände müßen erneuert werden, der Estrich muß raus )für ca. 6 Wochen raus.
Nun meine Fragen.

  1. Ausziehen schön und gut aber wohin ? ( 4 Personen, die Gemeinde kann nicht verlassen werden, es gibt aber keine Appartments oder ähnliches maximal Hotels die aber die Verpflegung schwierig machen da Schichtarbeit.)
  2. Benötigt der Mieter einen Anwalt oder muß man davon auszugehen das er über den Tisch gezogen wird? ( keine Rechtschutzversicherung kein Mieterschutzbund )
  3. Wer trägt die Kosten für ? ( Umzug ( Aus- Einzug ), Einlagerung der Möbel, Unterbringung im Hotel, Mehrbedarf für Verpflegung da nicht gekocht werden kann, die Renovierungskosten beim Einzug usw.).
  4. Wer sucht das Hotel aus, der Mieter oder die Versicherung?
  5. Muß der Mieter in Vorkasse treten?
  6. Im Moment sind 2 Kinderzimmer nicht nutzbar ( eins komplett ausgeräumt ( die Wohnung voller Möbel und Spielsachen ) eins nur verschloßen ) um wieviel kann die Miete gekürzt werden )?
  7. Kann der Mieter Schadensersatz verlangen für den endstandenen Ärger?
  8. Falls sich der Mieter entscheidet für immer auszuziehen kann er Ersatz für Makler und Kaution für eine Wohnung verlangen?

Sorry ist ein bisschen viel, bin aber gespannt auf eure Antworten.

Mfg

Hallo,

das dürfte in erster Linie eine Sache der Hausratversicherung sein, da es sich um einen Leitungswasserschaden handelt. Hier sind in der Regel auch Hotelaufwand, Einlagerung der Möbel etc. mitversichert.

In zweiter Linie ist es Sache des Vermieters, der einmal keine Miete verlangen darf und ggfls. für den mehraufwand ersatzpflichtig ist. Bei ihm wird die Gebäudeleitungswasserversicherung einen Teil abdecken, sofern er überhaupt eine hat.

Gruß Woko