Wasserschaden , baumängel ? , überfluteter keller

hallo an alle,
eine schwierige frage, folgender sachverhalt :
wir haben eine schluesselfertige neubau doppelhaushaelfte bauen lassen, sind am 01.06.08 eingezogen, am 31.07.08 fand eine bauabnahme durch den bauunternehmer statt.
zudem haben wir eine wohngebäudeversicherung abgeschlossen.
eine knappe woche später folgendes /vermuteter hergang : bei einem starken gewitter mit sturm sammelte sich wasser in einer kleinen, leichten vertiefung vor einem kellerschacht. der kellerschacht hat einen aufsatz, der nicht eingeputzt war, da das fenster darunter ein sondermaß hatte und der bauunternehmer den aufsatz erst kurz vor abnahme montierte. wasser konnte seitlich in den lichtschacht eindringen, sammelte sich im lichtschacht, konnte dort zudem schlechter ablaufen, weil sich in der sickervorrichtung statt weichem kies auch dickere steine / betonbrocken befanden.
das wasser staute sich am fellerfenster, eine wasserlinie ist sichtbar und drueckte sich durch das kellerfenster in den keller.
es saugte sich jetzt dort der estrichboden voll, zudem wurde eine noch unverschlosssene grube mit einem rueckstauventil ueberflutet, das wasser gelang vermutlich auch unter die isolierung des estrichs.
einen tag später sah man bereits wasser an allen kellerwaenden hochsteigen, jetzt bis ca 30 cm ab boden.

die wohngebaeudeversicherung kuendigte bereits am telefon keine uebernahme des schadens an.

wie ist der schaden einzuschaetzen ? welche versichung kann
herangezogen werden ?
da wir laien sind und den schaden nicht schaetzen koennen : muessen wir einen sachverstaendigen beauftragen ?

haette das neue kellerfenster halten muessen ? (hoehe fenster 84cm, wasserlinie bei 22cm).

alle anderen kellerschachte an unserem haus sind bis zur endhoehe mit eingeputzt. der betroffene kellerschacht war bis 24 cm unter endhoehe eingeputzt, deraufsatzt wurde auf den kies aufgesetzt und an die hausmauer angeschraubt.

wir freuen uns ueber jede antwort.

hallo,

wasser konnte seitlich in den lichtschacht eindringen,
sammelte sich im lichtschacht, konnte dort zudem schlechter
ablaufen, weil sich in der sickervorrichtung statt weichem
kies auch dickere steine / betonbrocken befanden.

wenn der lichtschacht nicht an die dränage angeschlossen ist, liegt möglicherweise ein planungsfehler des architekten vor … oder - sofern richtig geplant - ein fehler des bauleiters.

sofern die fachgerechte ausführung in der alleinigen verantwortung des bauunternehmens lag, dürfte dort die ansprüche geltend zu machen sein. (fehlerhaft ausführung)

die wohngebaeudeversicherung kuendigte bereits am telefon
keine uebernahme des schadens an.

es war ja offenbar nicht feuer, leitungswasser, sturm, hagel!

wie ist der schaden einzuschaetzen ? welche versichung kann
herangezogen werden ?

wer? … s.o.

da wir laien sind und den schaden nicht schaetzen koennen :
muessen wir einen sachverstaendigen beauftragen ?

wenn obiges nicht hilft, dürfte ein gerichtliches beweisverfahren nötig sein.

haette das neue kellerfenster halten muessen ? (hoehe fenster
84cm, wasserlinie bei 22cm).

bei u-booten müssen fenster das halten, bei wohnhäusern ist mit drückendem wasser in der regel nicht zu rechnen.

lg dev

wie ist der schaden einzuschaetzen ?

Es wäre zu prüfen, ob ein Baumangel zu diesem Schaden geführt hat. In diesem fall hättets Ihr Ansprüche gegen die Baufirma.

welche versichung kann herangezogen werden ?

Nich alles, was einem passiert ist versichert. Da Ihr in der Wohngebäudeversicherung offenbar die Elementarschadendeckung ausgeschlossen habt, seid Ihr diesbezüglich unversichert.

da wir laien sind und den schaden nicht schaetzen koennen :
muessen wir einen sachverstaendigen beauftragen ?

Wozu müßt Ihr den Schaden abschätzen ? Ihr solltet schnellstmöglich klärren, ob ein Baumangel vorliegt, erst dann kann man entscheiden, wie man weiter vorgeht.

danke fuer die bisherigen antworten.

weitere infos :

die lichtschaechte sind nicht an die sickergrube angeschlossen. ist so auch nicht im entwaesserungsplan vorgesehen oder angewiesen worden.

wir haben elementarschaeden in der wohngebaedeversicherung nicht ausgeschlossen.
leider definiert die versicherung unseren schaden nicht als elementarschaden / ueberschwemmung,da dazu wohl das ganze grundstueck ueberschwemmt haette sein muessen. das steht zwar so nicht in den conditions, nur tel. auskunft.

hallo,

wasser konnte seitlich in den lichtschacht eindringen,
sammelte sich im lichtschacht, konnte dort zudem schlechter
ablaufen, weil sich in der sickervorrichtung statt weichem
kies auch dickere steine / betonbrocken befanden.

wenn der lichtschacht nicht an die dränage angeschlossen ist,
liegt möglicherweise ein planungsfehler des architekten vor …
oder - sofern richtig geplant - ein fehler des bauleiters.

sofern die fachgerechte ausführung in der alleinigen
verantwortung des bauunternehmens lag, dürfte dort die:ansprüche geltend zu machen sein. (fehlerhaft ausführung)

die wohngebaeudeversicherung kuendigte bereits am telefon
keine uebernahme des schadens an.

es war ja offenbar nicht feuer, leitungswasser, sturm, hagel!

wie ist der schaden einzuschaetzen ? welche versichung kann
herangezogen werden ?

wer? … s.o.

da wir laien sind und den schaden nicht schaetzen koennen :
muessen wir einen sachverstaendigen beauftragen ?

wenn obiges nicht hilft, dürfte ein gerichtliches
beweisverfahren nötig sein.

haette das neue kellerfenster halten muessen ? (hoehe fenster
84cm, wasserlinie bei 22cm).

bei u-booten müssen fenster das halten, bei wohnhäusern ist
mit drückendem wasser in der regel nicht zu rechnen.

lg dev

Nur am Rande: U-Boote haben keine Fenster. Ansonsten ist der durch das drückende, nicht hochwasserbürtige Wasser entstandene Schaden entweder ein Planungs- oder ein Ausführungsfehler. Klarheit liefert
ein Beweisverfahren mit Hilfe eines öbuv Bausachverständigen.
Gruß
Günther
Wasser