Hallo,
nun meine Kinder haben leider soviel Wasser aus der Duschwanne geschubst, dass dieses in eine Bohrung gelaufen ist. Diese Bohrung wurde vor einem 3/4Jahr ausgeführt um neue Wasserleitung zu verlegen und mit den Worten des Vermieters „Wird bald verfliesst“ unverändert belassen. Diese Bohrung befindet sich auf dem Fussboden und ist im Naßraum wie das Bad nun ist fasst wie ein Gullie!
Nun wenn ich google, finde ich nichts entsprechendes. Aber da diese provisorische Badsanierung nicht sachgerecht ist, frage ich mich, ob der Vermieter mit seiner Nachlässigkeit ein wenig Mitschuld trägt.
Ich war ja in dem Moment auch Nachlässig, weil ich meine Kinder kurz allein gelassen habe.
Tja - wenn ihr einen Rat wisst, würde ich mich über diesen Hinweis freuen.
Peter