Wasserschaden begründet im nicht fertigstellten Badsanierung

Hallo,
nun meine Kinder haben leider soviel Wasser aus der Duschwanne geschubst, dass dieses in eine Bohrung gelaufen ist. Diese Bohrung wurde vor einem 3/4Jahr ausgeführt um neue Wasserleitung zu verlegen und mit den Worten des Vermieters „Wird bald verfliesst“ unverändert belassen. Diese Bohrung befindet sich auf dem Fussboden und ist im Naßraum wie das Bad nun ist fasst wie ein Gullie!

Nun wenn ich google, finde ich nichts entsprechendes. Aber da diese provisorische Badsanierung nicht sachgerecht ist, frage ich mich, ob der Vermieter mit seiner Nachlässigkeit ein wenig Mitschuld trägt.

Ich war ja in dem Moment auch Nachlässig, weil ich meine Kinder kurz allein gelassen habe.

Tja - wenn ihr einen Rat wisst, würde ich mich über diesen Hinweis freuen.

Peter

Hallo!

Diese Bohrung ist mit einem Rohr versehen ? Es fehlt „lediglich“ der dauerelastische Verstrich um es abzudichten ?
Und ich stelle mir ja nicht vor, dieses Loch/Rohr kommt mitten im Bad aus dem Fußboden oder ist in Wannennähe, es wird an Wandseite sein.

Da muss man ja tüchtig überschwemmen bis es ins Loch einläuft !

Muss man es als Mieter erkennen, hier kann Wasser einlaufen ? Und hat es nicht der Vermieter zu vertreten, wenn seine Handwerker das Loch nicht versiegeln, selbst wenn noch geplante Fliesenarbeiten auf sich warten lassen ?

Sicher, ein Badezimmerfußboden ist kein Schwimmbecken, es ist für den normalen Gebrauch ausreichend dicht. Man kann also nass wischen und es kann auch mal etwas auslaufen und darf nicht gleich Schaden anrichten.

Jetzt muss man abklären. Liegt es an der Menge des Überlaufwassers oder liegt es an der nicht abgedichteten Bohrung.

Warum kümmert sich nicht die Mieter-Haftpflicht drum ?

MfG
duck313

Wie jeder andere hat auch ein Mieter eine Schadensminderungspflicht. Bedeutet, dass man ihm das Wissen um die Schadstelle uU vorhalten könnte. Er hätte dann, so könnte ich mir eine Vorhaltung eines Richters vorstellen, sein Verhalten auf die bestehende Unzulänglichkeit einstellen müssen und das Bad nicht normal sondern nur mit besonderer Vorsicht nutzen dürfen.
Dass diese eingeschränkte Nutzbarkeit zu Mietminderungsansprüchen hätte führen können, bleibt unbenommen.

vnA

danke für die Antworten, die offenen Fragen versuche ich zu klären.

(an Duck313: Unser Bad ist nicht groß, die Bohrung liegt an der Wand ca. 0,5m vom Duschbecken! Die Gefahr ist enorm!)

Hallo,

Unser Bad ist nicht groß, die Bohrung liegt an
der Wand ca. 0,5m vom Duschbecken! Die Gefahr ist enorm!)

man hätte ein paar Lappen als Deich drumrum legen können.
Oder die Kinder besser beaufsichtigen.
Oder selber zur Silikonspritze greifen.
Tja nun. Hinterher ist mancher schlauer. Rausreden hilft hier nichts mehr. Aber eine Haftpflicht für die Kinder könnte helfen. Die hat man doch wohl, oder?
Gruß