Hallo Cupido,
Also wenn du z.B. lange das Haus verlässt und dabei die
Waschmaschine laufen lässt, kann man das schon als grob
fahrlässig einstufen…
demnach sind also schon 2 Std. fahrlässig, denn das ist so ca. die Zeit für eine Trommel (immerhin gut zu wissen, dass Fahrlässigkeit deren Knackpunkt ist)
wenn du jedoch nur eine halbe Stunde mal kurz weg bist zählt
das als fahrlässig und dürfte somit kein Problem darstellen…
zählt das als NICHT fahrlässig, meinst du bestimmt?
es gibt auch Versicherer, die bei bestimmten Ereignissen auf
den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und dich
trotzdem entschädigen.
Jedoch ist es Auslegungssache des Versicherers
dann würde doch der ‚Verzicht der groben Fahrlässigkeit‘ bestimmt in deren AGB bzw. im Vertrag/Police stehen, nehme ich mal an, oder nicht?
Gruß
Marlene
PS:
die Versicherung selbst zu fragen, habe ich mir abgewöhnt. Ich bin mal aus einer Haftpflicht rausgeflogen, wegen:
- ein gewonnenes Verfahren
- ein schwebendes Verfahren, das gewonnen wurde
- eine telefonische Anfrage wg. X
- eine telefonische Anfrage wg. Y
Alle 4 Punkte hat die Versicherung als SCHADEN deklariert!