Wasserschaden bei Abwesenheit

Hallo,

habt ihr schonmal etwas davon gehört, dass man sowohl Wasch- als auch Spülmaschine aus Sicht der Hausratversicherer nur dann laufen lassen darf (nicht sollte!), wenn man zu Hause ist?
D.h. im Schadensfall müssten die Versicherungen nicht zahlen, wenn der Schaden bei Abwesenheit aufgetreten ist.
Ist da was dran? Und wo im Kleingedruckten würde man das finden?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo…

so genau kann man das jetzt nicht sagen, denn grundsätzlich sind nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Also wenn du z.B. lange das Haus verlässt und dabei die Waschmaschine laufen lässt, kann man das schon als grob fahrlässig einstufen…

wenn du jedoch nur eine halbe Stunde mal kurz weg bist zählt das als fahrlässig und dürfte somit kein Problem darstellen…

es gibt auch Versicherer, die bei bestimmten Ereignissen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und dich trotzdem entschädigen.

Jedoch ist es Auslegungssache des Versicherers und im Streitfalle des Gerichts…

Hallo Cupido,

Also wenn du z.B. lange das Haus verlässt und dabei die
Waschmaschine laufen lässt, kann man das schon als grob
fahrlässig einstufen…

demnach sind also schon 2 Std. fahrlässig, denn das ist so ca. die Zeit für eine Trommel (immerhin gut zu wissen, dass Fahrlässigkeit deren Knackpunkt ist)

wenn du jedoch nur eine halbe Stunde mal kurz weg bist zählt
das als fahrlässig und dürfte somit kein Problem darstellen…

zählt das als NICHT fahrlässig, meinst du bestimmt?

es gibt auch Versicherer, die bei bestimmten Ereignissen auf
den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und dich
trotzdem entschädigen.
Jedoch ist es Auslegungssache des Versicherers

dann würde doch der ‚Verzicht der groben Fahrlässigkeit‘ bestimmt in deren AGB bzw. im Vertrag/Police stehen, nehme ich mal an, oder nicht?

Gruß
Marlene

PS:
die Versicherung selbst zu fragen, habe ich mir abgewöhnt. Ich bin mal aus einer Haftpflicht rausgeflogen, wegen:

  1. ein gewonnenes Verfahren
  2. ein schwebendes Verfahren, das gewonnen wurde
  3. eine telefonische Anfrage wg. X
  4. eine telefonische Anfrage wg. Y
    Alle 4 Punkte hat die Versicherung als SCHADEN deklariert!

Hallo Marlene,

zählt das als NICHT fahrlässig, meinst du bestimmt?

wahrscheinlich meint Cupido hier in der Tat sehr wohl „fahrlässig“, denn es ist zwischen „grob fahrlässig“ und „fahrlässig“ zu unterscheiden. Nur bei „grober Fahrlässigkeit“ verweigern Versicherer mitunter die Leistung.
Wer seine Sorgfaltspflicht in besonders eklatanter Weise verletzt, handelt zuweilen grob fahrlässig (als „Faustformel“ kann man vielleicht sagen: „DAS (der Eintritt des Schadens) wäre jedem anderen in dieser Situation als höchstwahrscheinlich erschienen“ = dann ist es grob fahrlässig). Wo genau die Grenze zwischen diesen beiden Begriffen liegt, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,
naja und jetzt mit VVG (neu) gibt´s bei sowas ja eher die Quotierung. D.h. auf alle Fälle gibt´s anteilig eine Entschädigung. Wie hoch die Quote ist, dürfte sich im Laufe der kommenden Jahre unter Berücksichtigung der Einzelfälle noch ergeben.

Gruß
Andreas

2 Stunden gelten dann schon als grob fahrlässig und sind somit in der Regel ausgeschlossen.

Ja dies steht immer in den AGB drin.

Wenn du noch Fragen hast präzisiere diese bitte, danke

Hallo,

danke euch allen für die informativen Erklärungen, hat mir sehr geholfen! Ich habe keinen spezifischen Fall, wollte nur mal so allgemein wissen, wie Versicherungen mit dieser Thematik umgehen und wo die Schwerpunkte liegen.

Viele Grüße
Marlene