Wasserschaden bei ersteigertem Haus wer zahlt?

Hallo, ich hoffe auf Euren Rat zu folgender Situation:

Ich plane einen unterkellerten Reihenbungalow Bj 84 zu ersteigern - das Haus wird seit Okt 09 nicht mehr bewohnt und demnach wohl auch nicht mehr beheizt. Ob die Warm- und Kaltwasserleitungen sowie der Vor- und Rücklauf der Gasheizung entleert wurden weiß ich nicht. Ebenso weiß ich nicht, ob das Wasser komplett abgestellt wurde, vermute es aber da sonst vielleicht im letzten sehr langen und kalten Winter schon ein Pool im Keller gewesen wäre.
Laut Gutachten aus Nov 09 ist das Haus sonst in einem „akzeptablem“ Zustand, sämtliche Installationen wurden jedoch nicht auf ihre Funktion überprüft. Leider wird der Zugang zum Objekt verwehrt, so dass eine vorab Prüfung nicht machbar ist…

Meine Fragen sind folgende:

  • Wenn der GaWa Mann die Heizung und die Wasserleitungen vor Wiederinbetriebnahme ggf. entleert und dann mit Druckluft/Flüssikeit die Dichtigkeit überprüft, ist das Ergebins dann „garantiert“ durch den GaWa Mann, oder können da immer noch Schäden auftreten durch die bisherige Belastungen?

  • btw gibt es einen preislichen Rahmen?

  • Wie groß ist die Chance, dass die Kalt- und Warmwasserleitungen und die Heizung über die Zeit einen Schaden genommen haben? Was ist anfälliger?

  • Wie schaut es mit meiner Gebäudeversicherung aus, trägt die einen Leitungswasserschaden, bei dieser Vorgeschichte des Hauses wenn der Schaden nach 1-2 Monaten auftritt?

  • Wie ist es wenn nach der Wiederinbetriebnahme und der Dichtigkeitsprüfung ein Rohrbruch passiert und ich, da noch nicht eingezogen wegen der Renovierung, diesen nicht bemerke und mein Haus und das der Nachbarn absäuft? Zahlt da die Versicherung auch, oder wäre es fahrlässig bei solch einer Vorgeschichte?

Vielen Dank schon einmal für Eure Meinungen!

Hallo,

lediglich die letzten zwei Fragen sind versicherungstechnischer Natur, weshalb ich meine Antw. auf diese beschränke.

Entscheidend ist, wann eine Gebäudevers. abgeschlossen und was im Vertrag konkret vereinbart wird.
Hier gehts offenbar um normalerweise unbeliebte Risiken (unbewohnt, leerstehend…)
Ich empf., mit der Versicherung die du abeschließen möchtest zu sprechen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Wie die Versicherung das übernimmt, hängt letztlich von der Gefahrtragung gemäß dem notariellen Kaufvertrag ab. Dazu käme die Gefahr, dass die Versicherung eine Kenntniss vom Vorhandensein unterstellt und ihr damit in der Gefahrenabwehrpflicht gewesen wäret. D.h. es käme zu keiner Leistungspflicht. Insofern kann ich nur raten, diese Fragen beim Abschluss zu klären. Das andere betrifft eher Techniker, jedoch kann eine Fachfirma dies prüfen und zumindest der Versicherer wird das als Grund sehen, die Versicherung anzunehmen und das Risiko zu übernehmen.
Grüße

Hallo,

eine Druckprüfung ist wichtig und sicher, falls danach was passiert ist es von der Gebäudeversicherung gedeckt, auch wenn nicht bewohnt oder während der Renovierung, die muss angezeigt werden! Gebäudeversicherung sind Zwangsversicherungen ( Brand ) Wichtig das im letzten strengen Winter keine Leitungen geplatzt sind, da ist der Versicherungsschutz kritisch! Gruss Stephan