In der Wohnung meines Mieters ist durch die Eigentümerin der darüber liegenden Wohnung ein Wasserschaden an der Decke entstanden. Die Eigentümerin der darüber liegenden Wohnung haftet für den Schaden durch ihre Haftpflichtvers. Frage: mein Mieter ist der Meinung, dass ich als Eigentümer mich um die Beauftragung eines Malers zur Wiederherstellung kümmern muss und mich mit dem Schadenverursacher auseinander setzen darf. Ich bin der Meinung, dass mein Mieter den Maler beauftragen muss und die Rechnung dem Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflicht übergeben muss. Wer hat Recht???
Das Mietrecht ist zu komplex, als dass ich mich als Experte sehe würde. Vom Meinungsbild würde ich sagen: wer den Schaden verursacht hat, muss sich auch um die Beseitigung des Schadens kümmern. Aber schon bei KFZ-Unfällen wird ja anders verfahren. Am Besten: alle setzen sich an einen Tisch und besprechen, wer wen bestellt und bezahlt.
Grüße - MM
Die Sache ist in der Zwischenzeit wohl erledigt, aber ich will doch noch antworten. Ich meine, da liegst Du falsch! Der Vermieter (also Du) hast dich tatsächlich darum zu kümmern, denn Du (bzw. die Versicherung des Verursachers) bezahlst ja den Schaden und sagst wie Du es haben willst.
Das hat auch seinen Sinn, denn sonst lässt sich Dein Mieter z.B. die Decke schwarz malen und Du kippst aus den Schuhen Das ist halt die Rückseite der Medaille. So wie ein Mieter Pflichten hat, hast Du als Vermieter diese eben auch. Dafür bekommst Du ja auch Miete bezahlt.