Wasserschaden beim Nachbarn! Wer kann helfen?

Hallo,

bei dem Nachbarn über mir ist über Nacht der Schlauch der Spülmaschine geplatzt. So entstand bei mir ein erheblicher Wasserschaden. Ich selbst bin nicht versichert. Nun weigert sich die gegnerische Versicherung (private Haftpflicht) den bei mir entstandenen Schaden zu regulieren.

Wie geh ich jetzt vor?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo,

hier gilt die Verschuldenshaftung (erwiesene ~). Du musst beweisen, dass den Nachbarn ein Verschulden trifft. Also z.B., dass er einen uralten porösen Schlauch montiert hat oder z.B., dass der Schlauch nicht fachmännisch angeschlossen wurde. Ansonsten trifft den Nachbarn kein Verschulden und du hast Pech. Er haftet in dem Fall nicht. Du hättest für diesen Fall eine Hausratversicherung benötigt. Die gegnerische Partei hat völlig Recht. Sie wird Ansprüche von dir wenn nötig vor Gericht abwehren und das mit sogar sehr sehr guten Erfolgsaussichten.

Für Gebäudeschäden (Tapeten, Decken, …) kommt die Gebäudeversicherung deines Vermieters oder eben der Wohnungseigentümergemeinschaft auf. Auf dem reinen Hausratschaden bleibst du sitzen (Küche, Möbel,…).

Gruß

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich das direkt dem Anwalt übergeben, der regelt dann alles weitere.
Ansonsten müssen Sie sich an den Mieter der Wohnung über Ihnen halten. Sollte er nicht versichert sein, haftet er selber.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Web: http://www.hr-finance.de

hallo
du selber brauchst keine versicherung für denn schaden ist dein nachbar haftbar zu machen. es seid denn du bist schuld für diesen schaden.
wenn er sich weigert es seiner vericherung zu melden oder denn schaden zubegleichen such dir einen anwalt.

Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?? Normalerweise ist die Haftpflichtversicherung Deines Nachbarn zuständig.
Zur Not einen Anwalt fragen, dann läuft es in der Regel reibungslos.

Die richtige „Erstaussage“ einer Versicherung ist: EIGENVERSICHERUNG geht vor Fremdversicherung.
Der Unterschied liegt in der versicherten Leistung: Eigenversicherung zahlt „Neuwert“ - Fremdversicherung, z.B. Haftpflicht - zahlt nur den „Zeitwert“.
Es ist zu prüfen:

  • besteht eine Gebäudeversicherung mit dem versicherten Risiko: Leitungswasser
    -diese kommt für die Schäden am Verputz, ggfls Tapete auf.

Die Gebäudeversicherung nimmt am Verursacher „Regress“.

Eigene Regressansprüche, wie Reinigungsarbeiten, aufgequollene Möbel, etc an die Haftpflichtversicherung des Verursachers melden, diese sollten den Zeitwert ersetzen.
Viel Erfolg
rene

Hallo

Sie geben leider nicht an, aus welchen Gründen die
Privathaftpflicht nicht leisten will

ganz allgemein sind Schäden am Gebäude, dazu zählen u.a. Schäden an der Malerei und Fussböden vom Gebäudeversicherer zu ersetzen, nur Schäden am Inventar (Mobiliar, lose Teppiche, Bilder etc.) fallen der Privathaftpflicht zu und sind bei Vorliegen einer Haftung auch von diesem zu übernehmen

eine Haftung kann schon darin bestehen, dass die Spülmaschine unbeaufsichtigt blieb oder auch, dass keine Wasserstoppeinrichtung vorhanden war

nachdem vermutlich ein Mehrfamilienbwohnhaus vorliegt, gehe ich davon aus, dass eine Gebäudeleitungswasserversicherung besteht

Ihr Schaden ist somit einerseits vom Gebäudeversicherer, andererseits von der Privathaftpflicht zu übernehmen

es könnte allerdings sein, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist, zumindest in der Privathaftpflicht

lg Erich

Hallo!
Ganz offensichtlich handelt es sich ja um ein Mietshaus, was in dem Falle aber eigentlich unerheblich ist.
Bei einem defekten Gerät Ihres Nachbarn hat dessen Versicherung für alle Schäden, die nicht den versicherten betreffen auf jeden Fall zu haften, was seine eigenen Schäden angeht, so hängt das von der Qualität, bzw den Leistungen seiner Versicherung ab.
Hat er grob fahrlässig gehandelt, was dazu führte, dass der Schlauch geplatzt ist, so kann es durchaus mal vorkommen, dass die Versicherung sich „quer stellt“.
In jedem Falle haben Sie ein Recht auf die Regulierung Ihres Schadens, was normalerweise die Versicherung übernehmen sollte oder im Zweifel der Verursacher selbst (allerdings sollte dieser dann über einen Wechsel der Versicherung nachdenken).

Als friedfertiger Mensch würde ich versuchen, die Situation erstmal so zu klären, bzw mit dem nachbarn zu sprechen, wie das weitere Vorgehen ist.
Im Zweifel kann ich Ihnen aber leider nur zu einem Gang zum Anwalt raten.
Normalerweise sollte das dann zu Ihren Gunsten enden, aber in unserem deutschen Rechtssystem ist leider alles möglich, daher wäre eine Rechtsschutzversicherung hier nicht das schlechteste.
Eine gerichtliche Lösung würde sicherlich zum Erfolg führen, aber es würde die Sache unnötig verteuern und komplizieren, vom Verhältnis zum Nachbarn ganz abgesehen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Hallo,

der Schaden ist ein typischer Haftpflichtschaden der vom Verursacher gezahlt werden müsste. Aber den genauen Schadenverlauf kenne ich nicht…

Wieso haben Sie keine Hausrat + Privathaftpflichtversicherung???
(Angebote erstelle ich gerne!!)

Welchen Grund hat der Versicherer angegeben um den Schaden nicht zu bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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LG.P.Schneider

Hallo,

die Hausverwaltung oder der Vermieter soll den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden.

Mit freundlichen Grüßen
Janine