Hallo
Sie geben leider nicht an, aus welchen Gründen die
Privathaftpflicht nicht leisten will
ganz allgemein sind Schäden am Gebäude, dazu zählen u.a. Schäden an der Malerei und Fussböden vom Gebäudeversicherer zu ersetzen, nur Schäden am Inventar (Mobiliar, lose Teppiche, Bilder etc.) fallen der Privathaftpflicht zu und sind bei Vorliegen einer Haftung auch von diesem zu übernehmen
eine Haftung kann schon darin bestehen, dass die Spülmaschine unbeaufsichtigt blieb oder auch, dass keine Wasserstoppeinrichtung vorhanden war
nachdem vermutlich ein Mehrfamilienbwohnhaus vorliegt, gehe ich davon aus, dass eine Gebäudeleitungswasserversicherung besteht
Ihr Schaden ist somit einerseits vom Gebäudeversicherer, andererseits von der Privathaftpflicht zu übernehmen
es könnte allerdings sein, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist, zumindest in der Privathaftpflicht
lg Erich