Wasserschaden beim Untermieter durch Verstopfung ?

Folgender Fall,

Nachdem wir feststellen mussten das , dass Wasser unserer Badewanne nicht mehr ablief, versuchten wir mit den herkömmlichen mitteln die Verstopfung zu beseitigen. Nachdem es auch mit einem handelsüblichen Rohreinigungsgel nicht möglich war die Verstopfung zu lösen , versuchten wir es mit einem Pümpel (Stock mit rotem Gummidings unten). Nach einigen versuchen hörte es sich dann so an als wäre die Verstopfung beseitigt und auch das Wasser lief wieder ab. Das Wasser lief jedoch nicht in das Abflussrohr sondern auf direktem Wege in die Wohnung des Untermieters. Abends nach dem Duschen klopfte der Untermieter bei uns an ganz hysterisch schilderte er uns das seine ganze Küche unter Wasser stehe. Tatsächlich tropfte es von der decke als wäre man in einer Tropfsteinhöhle. Nachdem wir einige Löcher in die Hohlraumdecke machten, war klar das, dass komplette wasser durchgelaufen ist.Weiterhin ist nichts zu schaden gekommen da gerade in der Küche renoviert wurde und auch in unserer Wohnung sind keine Schäden enstanden. Nachdem öffnen der Revisionsklappe der Badewanne stellten wir fest das sich das Rohr aus der Dichtung gelöst hatte. Der Vermieter orderte am nächsten Tag eine Rohrreinigungsfirma. Nach halbstündigem Einsatz dieser war die Verstopfung nun gelöst.Es konnte allerdings nicht festsgestellt werden was die Verstopfung verursachte. Nun kam eine Rechnung des Vermieters mit den Kosten der Rohrreinigungsfirma und allen Folgekosten (Trockengerät, Renovierungsarbeiten wie Tapezieren Streichen…etc.) Tritt in diesem Fall nicht die Hafpflichversicherung des Untermieters also des geschädigten ein ? Die Untermieter sind übrigens die Eltern des Vermieters (falls das eine Rolle spielt). Der Vermieter hat auch eine Wohngebäudeversicherung allerdings deckt diese keine Ab/Wasserschäden ab. Welche und Wessen Versicherung greift hier nun ein.

Gruß
Mario

Falls Du eine (Privat-) Haftpflichtversicherung besitzt, solltest Du dieser den Schaden melden. Sie kümmert sich um die Abwehr und die Befriedigung von Schäden, die Du Dritten zugefügt hast. Problematisch könnte sein, dass Mietsachschäden in Deiner Privathaftpflicht nicht versichert sind. In einem guten Vertrag sind diese jedoch bis zu einem bestimmten Betrag mitabgedeckt.

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters sollte Leitungswasserschäden normaler Weise enthalten, außer er hat diese Gefahr (Leitungswasser) nicht versichert - was mich wundern würde.

hallo mario,

ich denke, daß der schaden aufgrund alten rohre, abwasserrohre ueberhaupt erst entstehen konnte

es waere lediglich zu pruefen gewesen ob unsachgemaesse bedinuung zu dem eigentlichen
schaden gefuehrt haben koennte

der rohrreinigungsfirma…ist doch ein konkreter auftrag erteilt worden…

und , dies ist nun ganz wichtig, der auftraggeber
waren nicht sie als mieter, sondern der vermieter

und dieser muß auch die reperaturarbeiten bezahlen,
es sei denn er koennte duch die rohrreinigungsfirma
belegen, dass der schaden durch ihre falsche
bedinung der abwasserrohre entstanden ist

da ich davon ausgehen, dass es sich aber nicht um einen bedienungsfehler handelt

liegt der fall ganz klar …

der vermieter hat die rohrreinigungsfirma bestellt,
er muß die rechnung bezahlen

eine versicherung kommt fuer reperaturen dieser
art nicht in frage

der vermieter…muß im konkreten fall …ihnen beweisen,dass sie einen bedienungsfehler begangen
haben…erst dann ist er berechtigt…ihnen die
rechnung der rorhrreinigungsfirma „aufzubrummen“

IN DEM SINNE
alles wird gut

gruss

Hallo mario,

du schreibst am schluß etwas durcheinander bzw. ich glaube du verwechselt etwas, denn warum soll der untermieter (oder seine Haftpflicht) für überhaupt etwas aufkommen, der hat doch nur schaden erlitten und keinen schaden zugefügt.

  1. Frage: Ist es ein Leitungswasserschaden? In meinen Augen ja. Immer dann, wenn Wasser aus wasserführenden Leitung wo es auch fließen soll bestimmungswidrig austritt dann spricht man von einem Leitungswasserschaden.

Ob du ihn (den Leitungswasserschaden) durch unsachgemäße benutzung des Pümpel in irgendeiner weise verursacht hast müsste ggf. geklärt werden (dass dadurch die Rohre an der Dichtuntg sich getrennt haben). Aber eher wohl nicht. Somit kannst du als Mieter der oberen Etage m.e. nichts dafür. somit müsstest du auch nicht für den Schaden aufkommen. melde es aber sicherheitshalber deiner privaten Haftpflichtversicherung mit dem Hinweis: Du wurdest in Anspruch genommen und sie mögen bitte unberechtigte Ansprüche abwehren.

Weiter: Wenn der Vermieter (sohn der Mieter im Untergeschoss = seine Eltern) keine Gebäude-Leitungswasserversicherung hat ist das sein problem. die kosten hierfür könnte er ja mit der Miete umlegen. Diese zahlt die trockung von gebäude und die Schäden die an gebäudeteilen entstanden sind. ob eine abgehängte Decke zu hausrat oder gebäude oder sogar als beides zählt kann man mal dahingestellt lassen. Renovierungskosten für Tapeten dürfte die hausratversicherung der Untermieter tragen, egal ob diese was mit der ursache zu tun haben. deren hausrat und dazu gehören je nach bedingungen auch tapeten wurde durch leitungswasser beschädigt.

Die rohrreinigung ist zuerst etwas für den vermieter. wenn die ursache jetzt aber weiter hinten lag, denn dann hätte die rohrreinigungsfirmen ja nicht kommen müssen. dann stellt sich die frage ob du nicht doch mit dem pümpel die dichtung gelöst hast, oder mit was auch immer du da rumgestochert haben könntest. Ist die verstopfung einer bestimmten wohnung zuzuorden dann muss diese auch die kosten tragen. wenn je jetzt aber hier vielleicht viel weiter weg lag wäre sie deiner wohnung nicht zuzuordnen.

Idee: vielleicht ist auch die badewanne nicht korrekt auf halterungen gesetzt und immer wenn wasser drinnnen ist und menschen einsteigen setzt und hebt sich die wannen, das geht auf die dichtung…

hoffe ich konnte helfen.

Die Rechnung können sie bei Ihrer Hausratversicherung einreichen.

Hallo Mario,
vorab, ich bin kein Schadenbearbeiter. Von daher kann ich auch nur vermuten.
Eure Wohnung ist eine Mietwohnung?
Dann ist grdstzl. Euer Vermieter für diese Dinge zuständig. Denn dem gehört die Wohnung ja.
Es kann jedoch auch Eure Haftpflichtversicherung in Kraft treten, denn Ihr habt einem anderen einen Schaden zugefügt.
Dann kann es auch die Hausratversicherung abwickeln, denn da ist Wasser ja mit versichert.
Am Besten setzt Ihr Euch mit Eurer Haftpflichtversicherung in Verbindung. Die regelt dann die Zuständigkeiten, wir vorauss. den Schaden begleichen und dann versuchen ihre Auslagen von einem anderen Versicherer zu erhalten.
Hilft das weiter?
Viele Grüße
Heiko Fichter

So wie Du den Schaden schilderst sind durch das Arbeiten mit dem Pümpel die Ableitsungsrohre auseinander gedrückt worden. Du bzw. Deien hoffentlich vorhandene Haftpflicht muss für den Schaden aufkommen.
Mfg Febud

Hallo,

ihr habt den Schaden verursacht, der Untermieter ist der Geschädigte mit seinem Hausrat und der Vermieter der Geschädigt mit seinem Haus ggf. Also muss eure Haftpflichtversicherung den Schäden prüfen und ggf. bezahlen.

Gruss Mario

Hallo,
eine Haftpflichtversicherung greift nur dann, wenn sie auch die Ergänzung beinhaltet, dass gemietete Sachen mitversichert sind. Das sollten Sie prüfen. In der ganz normalen Privathaftpflicht sind solche Gefahren nicht mitversichert. Dass der Hausbesitzer innenliegende Abflussrohre nicht mitversichert hat ist natürlich unschön. Sofern Sie über eine rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich diesbezüglich einmal Rat bei einem Anwalt einholen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Wende dich bitte an die Hausrat/ Haftpflichtversicherung.

Hallo, die Haftung wird gegenüber dem Geschädigten ausgelöst. Es greift also die eigene (Verursacher-) Haftpflicht.
Ich gehe davon aus, dass die Reinigungskosten bestritten werden.
Alles Gute.

Hallo,
auf alle Fälle der eigenen Haftpflicht melden. Diese prüft die Ansprüche des Vermieters und reguliert diese ggf. So generell sehe ich die Anspruchsgrundlage nicht, da ein Rohr das „Bearbeiten“ mit so einem Ding aushalten muss. Evtl. ist da sogar noch die Firma mit dran, die das damals so verbaut hat (sofern noch greifbar …),
viele Grüße
Andreas

Hallo auch!

Hier solltet ihr eure Haftpflichtversicherung ansprechen, da ihr einen Schaden gegenüber Dritten verursacht habt. Der geschilderte Schaden ist in dieser Form weder ein Hausratschaden (für euch) noch ein Wohngebäudeschaden. Der Wasserschaden beim Mieter unter euch wiederum wäre ein Hausratschaden - hier ist allerdings kein Hausrat auf Grund der Renovierung beschädigt worden. Ergo: Haftpflichtversicherung anrufen und Schaden melden.

MfG
CKH

Hallo

Leider bin ich keine Experte für Rechtsfragen, von daher würde ich die Frage an ein geeigneteres Formsmitglied stellen.
Verstopfungnen können schon mal vorkommen, auch wenn nur das in die Abwasseranlage gelangt was auch tatsächlich rein gehört.
Persönlich hätte ich keine EIgenversuche gestartet, sondern direkt den Vermieter benachrichtigt, somit haben Sie durch Ihren gut gmeinten Einsatz alles nur verschlimmert…schwierig zu beurteilen, würde aber mal versuchen eine akzeptble Einigung mit dem Vermieter zu erzielen.

MfG
Nelsont

Du haftest nur bei Verschulden.
Da Dich keine Schuld trifft, bezahlst Du bitte nichts.
Melde den Fall dennoch Deiner privaten Haftpflichtversicherung.
Mitversichert ist dort nämlich auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Die richtige Versicherung ist die eigene Haftpflichtversicherung für die Schäden die man anderen Verursacht hat und die Hausratversicherung für die Schäden an der eigenen Wohnung.
Gruß
Der Ruhestandsplaner