Folgender Fall,
Nachdem wir feststellen mussten das , dass Wasser unserer Badewanne nicht mehr ablief, versuchten wir mit den herkömmlichen mitteln die Verstopfung zu beseitigen. Nachdem es auch mit einem handelsüblichen Rohreinigungsgel nicht möglich war die Verstopfung zu lösen , versuchten wir es mit einem Pümpel (Stock mit rotem Gummidings unten). Nach einigen versuchen hörte es sich dann so an als wäre die Verstopfung beseitigt und auch das Wasser lief wieder ab. Das Wasser lief jedoch nicht in das Abflussrohr sondern auf direktem Wege in die Wohnung des Untermieters. Abends nach dem Duschen klopfte der Untermieter bei uns an ganz hysterisch schilderte er uns das seine ganze Küche unter Wasser stehe. Tatsächlich tropfte es von der decke als wäre man in einer Tropfsteinhöhle. Nachdem wir einige Löcher in die Hohlraumdecke machten, war klar das, dass komplette wasser durchgelaufen ist.Weiterhin ist nichts zu schaden gekommen da gerade in der Küche renoviert wurde und auch in unserer Wohnung sind keine Schäden enstanden. Nachdem öffnen der Revisionsklappe der Badewanne stellten wir fest das sich das Rohr aus der Dichtung gelöst hatte. Der Vermieter orderte am nächsten Tag eine Rohrreinigungsfirma. Nach halbstündigem Einsatz dieser war die Verstopfung nun gelöst.Es konnte allerdings nicht festsgestellt werden was die Verstopfung verursachte. Nun kam eine Rechnung des Vermieters mit den Kosten der Rohrreinigungsfirma und allen Folgekosten (Trockengerät, Renovierungsarbeiten wie Tapezieren Streichen…etc.) Tritt in diesem Fall nicht die Hafpflichversicherung des Untermieters also des geschädigten ein ? Die Untermieter sind übrigens die Eltern des Vermieters (falls das eine Rolle spielt). Der Vermieter hat auch eine Wohngebäudeversicherung allerdings deckt diese keine Ab/Wasserschäden ab. Welche und Wessen Versicherung greift hier nun ein.
Gruß
Mario