Wasserschaden dadurch schimmel zimmer nicht nutzbar

Hallo,
ich hab heute im Kinderzimmer (hinterm Bett) einen Wasserschaden entdeckt, Schimmel hat sich bereits gebildet.
Hab den Hausmeister angerufen, der kam vorbei und dann auch gleich noch ein „Fachmann“ , der stellte fest, dass irgendein Heizungsrohr defekt ist…Die Verwaltung rief mich gerade an um mir folgendes mitzuteilen.
Ich darf das Kinderzimmer nicht mehr nutzen, soll es ausräumen, dann schicken die eine Firma, die das Laminat aufnimmt, dann eine Firma die den Estrich aufbohrt. Für den Fall, dass sich das undichte Rohr nicht im Kinderzimmer befindet geschieht das Gleiche im Rest der Wohnung (wir haben 90qm) nun meine Fragen…

  1. Steht mir eine Mietminderung zu?
  2. Wenn ja in welcher Höhe?
  3. Wer zahlt den Stromverbrauch, die Reinigung und den
    Rest der Unannehmlichkeiten?

Ich möchte ja auch, dass der Schaden Schnell behoben wird. Aber sie sagten mir, dass die Behebung durchaus zwei - drei Wochen dauert. Ich soll mir frei bzw. Urlaub nehmen…wie stellen die sich das vor?! Wir sind beide Berufstätig, ich auch im Schichtdienst. Unser Sohn ist 20 Monate alt, muss er hier im Dreck Leben??
Ich habe von dieser Materie so gar keine Ahnung und bin für jede Antwort sehr dankbar!!!

Hallo,

also,ich denke mal das ist ein reiner Versicherungsschaden.
Ich hoffe,du bist in einer Hausratversicherung?
Wenn nicht,wird dieses wahrscheinlich sehr teuer werden.
Mietkürzung würde ich nur dann empfehlen,wenn der Vermieter bzw.Hausverwaltung in den nächsten 3 Wochen nichts macht.Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal bei einem Fachanwalt schlau machen.
Solltest du eine Versicherung haben,müssen Sie Dir eine vorübergehende Lösung anbieten(Pension,Hotel etc…)

Ich hoffe,ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße

Marco

Sorry Mandy,

leider bin ich hierfür der falsche Ansprechpartner. Als Sachverständige für Schimmel und Feuchtigkeit bin ich für die Ursachenklärung zuständig, nicht für die rechtlichen Fragen dazu.

Wünsche Dir viel Glück

Barbara

PS: Was ich so von meinen Kunden mitbekomme, scheint Dein Vermieter vorbildlich zu reagieren.

So hier mal ein paar hinweise.

Für den Zeitraum wo sie die Wohnung nicht nutzen können steht ihnen selbstvertändlich ein Ausgleich zu.
es kann eine Mietminderung vorgenommen werden würde mich jedoch erstmal mit dem Eigentümer über die Art der Entschädigung unterhalten.

Sollte schimmel vorhanden sein muß dieser fach und sachgerecht entfernt werden.Dafür giebt es Richtlinien.

Bei Wasserschäden kann es durchaus möglich sein das toxische Schimmelpilze entstanden sind .
Wenn ja gelten folgende Richtlinien für die Sanierung.

Zur Verdeutlichung für Nicht-Schimmelfachleute, was Ihre Befunde bedeuten:
Bei einer Schimmelpilzsanierung bzw. -beseitigung ist im Rahmen des Arbeitsschutzes (Sanierer) und des Personenschutzes (Gebäudenutzer), neben dem Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen TRBA und TRGS (u.a. die kombinierte TRGS/TRBA 406) zu beachten. Die Sanierungsleitfäden des UBA und des LGA Baden-Würtemberg gelten zudem als Stand der Technik bei solchen Arbeiten.
Die BG Bau hat unter Berücksichtigung obiger Leitfäden und gesetzlichen Vorschriften die BGI 858 herausgegeben. Dort heißt es: „Bei begründetem Verdacht, dass toxinproduzierende Schimmelpilze, wie z.B. Stachybotrys chartarum, vorhanden sind, ist zumindest von der Gefährdungsklasse 1 auszugehen.“

Mit der Einstufung der Gefährdungsklasse sind bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich (Staubminimierung, Abschottung usw.).

Weitere Infos gerne auf Anfrage…rechtliche Infos holen Sie bitte bei einen Anwalt ein.

Mfg.P.Schneider

Hallo,
ich hab heute im Kinderzimmer (hinterm Bett) einen
Wasserschaden entdeckt, Schimmel hat sich bereits gebildet.
Hab den Hausmeister angerufen, der kam vorbei und dann auch
gleich noch ein „Fachmann“ , der stellte fest, dass irgendein
Heizungsrohr defekt ist…Die Verwaltung rief mich gerade an
um mir folgendes mitzuteilen.
Ich darf das Kinderzimmer nicht mehr nutzen, soll es
ausräumen, dann schicken die eine Firma, die das Laminat
aufnimmt, dann eine Firma die den Estrich aufbohrt. Für den
Fall, dass sich das undichte Rohr nicht im Kinderzimmer
befindet geschieht das Gleiche im Rest der Wohnung (wir haben
90qm) nun meine Fragen…

  1. Steht mir eine Mietminderung zu?

Ja

  1. Wenn ja in welcher Höhe?

Bitte mit einem Rechtsanwalt oder dem Mieterschutzbund klären

  1. Wer zahlt den Stromverbrauch, die Reinigung und den
    Rest der Unannehmlichkeiten?

Der Eigentümer hat diese Kosten zu zahlen, der Verbrauch kann z.B. über einen Zwischenzähler erfasst oder, da die meisten Trocknungsgeräte über einen Betriebsstundenzähler verfügen, einfach errechnet werden.

Ich möchte ja auch, dass der Schaden Schnell behoben wird.
Aber sie sagten mir, dass die Behebung durchaus zwei - drei
Wochen dauert.

Das Aufstellen der Trocknungsgeräte und die Vorbereitung dazu dauert ca. einen Tag, dann laufen die Geräte den Tag über, ohne dass jemand dabei sein muss, sie werden nur täglich entleert (kann man selber machen) und gelegentlich geprüft und es wird die Restfeuchtigkeit gemessen. Die Renovierung dauert dann wieder ein paar Tage. (Ich habe in meiner Firma ein paar „Schlüsselkunden“, die geben mir und meinen Gesellen den Haustürschlüssel und wir renovieren, wenn sie an der Arbeit sind, ohne dass der Kunde dauernd dabeistehen muss oder Urlaub machen muss) Klären Sie das doch mit dem Renovierungsunternehmen.

Ich soll mir frei bzw. Urlaub nehmen…wie

stellen die sich das vor?! Wir sind beide Berufstätig, ich
auch im Schichtdienst. Unser Sohn ist 20 Monate alt, muss er
hier im Dreck Leben??

Ich habe von dieser Materie so gar keine Ahnung und bin für
jede Antwort sehr dankbar!!!

Hallo, erstmal solltest du froh sein einen so einen bemühten vermieter zu haben der sich kümmert.für die stromkosten kommt eigentlich die versicherung auf.und keine panik,wenn dein sohn noch so klein ist kann der doch auch mal bei euch im zimmer schlafen.und so lange dauert die reparatur nun auch nicht.klär das am besten mit dem handwerker.außerdem gibt es heut zu tage geräte (kameras) die ein leck orten können ohne die ganze wohnung auf den kopf zu stellen.hoffe es hilft dir ein wenig das ganze lockerer zu sehen.

Hallo.

Tut mir leid bei diesem Thema kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Mein Tip geh zu einem Rechtsanwalt der sich mit Mietrecht auskennt. Nur so zu einem Beratungsgespräch. Das Geld was der kostet sparst du dir wieder rein.

Gruß Markus

Das ist ein rechtlkiches Problem. Dazu kann ich nichts verbindliches sagen. Mit freundlichen Grüßen, K. Taeubig

Hallo mandy0_11,

im Prinzip hat Dein Vermieter schon alles richtig gemacht. Man kann die Miete mindern, muss aber dem Vermieter eine angemessene Frist einräumen. Die Mietminderung ist sehr variabel. Das hängt sicher auch von der Belastung und der Größe des Schadens (also in wie vielen Zimmern) ab und kann zwischen 20% bis 90% liegen (http://www.modernus.de/schimmel-baumaengel/mieterrec…). Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem Vermieter einigen, dass Du wenigstens den Teil der Miete für das Zimmer und Deinen Aufwand zurück bekommst.