Moin, werte Fachwelt.
Mal theoretisch durchgespielt, folgende „Mängel“ treten in einer Wohnung auf: meint Ihr, man müsste sowas (falls es so mal auftreten würde) hinnehmen oder für was davon wäre der Vermieter bzgl. Behebung verantwortlich?
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Nach einem Wasserschaden (durch Materialermüdung/defektes Rohr in der Wand) muss ein Wohnungsflurteilweise neu tapaziert werden. Mieter hat Tapete im entsprechenden Bereich von der Wand gekratzt - kann der Mieter nun bitten/erwarten, dass der ganze Flur vom Maler gestrichen wird? Hab kürzlich gehört, der „Ursprungszustand muss vom Vermieter wieder hergestellt werden“ (also sollte man nicht erkennen können, was alt/was neu ist).
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Altbau; Dielen knarren. Wäre für sowas der Vermieter zuständig?
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Zugluft in der Wohnung (Fenster undicht, Erneuerung wäre dem Vermieter möglicherweise zu teuer). Gibt’s für sowas Messgeräte? Oder ist das subjektives Empfinden? Wer müsste ein evtl. Gutachten zahlen?
Ich freu mich auf Statements!
Vincent.