Hallo,
ich hab mir bereits einzelne Infos hier geholt. Meine Situation:
Vor ca 2 Wochen ist einem Mieter die Waschmaschine durch deren Unwucht, vom Sockel gefallen und hat das komplette UG ca 3 cm unter Wasser gesetzt. Als ich abends nach Hause kam (UG-2 Zimmerwohnung), klebte ein Zettel an der Tür (Wasserschaden sorry). Eine Kontaktaufnahme weder vom Vermieter noch der „schuldige Mieter“ hat stattgefunden. Einen Tag später wurde die Wohnung vom Vermieter begutachtet und lt. dem Versicherungsvertreter des Vermieters, wäre nochmals eine Besichtigung notwendig (es sollte eine Feuchtigkeitsmessung erfolgen).
Den „schuldigen“ Mieter hab ich angesprochen und er sagte seine Haftpflichtversicherung würde dafür aufkommen. Jetzt 2 Wochen danach ist nix passiert und ich habe am Sonntag (zuvor Krankenhausaufenthalt/Psyche) die Wohnung besichtigt. Siehe da, Pilzbefall in der gesamten Wohnung. Die Tapete löst sich etc… Das gesamte UG ist feucht. Heute war der nächste Besichtigungstermin.
Jetzt sagt der Vermieter, ich habe eine Teilschuld, weil ich das Schloss ausgetauscht hatte. Desweiteren muss man hier erwähnen, dass die bei Brandfall nur die Wohnungstür als Fluchtweg möglich ist, da alle Fenster mit einem nicht öffnenbaren Diebstahlschutz versehen ist.
Der sch. Mieter ist ebenfalls nicht seiner Aussage nicht nachgekommen. Bei der Zuredestellung des Vermieters und Mieters leugneten beide Ihre Aussagen.
Z.Zt. bin ich immernoch im Krankenhaus und weiss nicht weiter. Ich habe vor 7 Monaten meine gesamte Wohnung renoviert. 80% der Möbel ist hinüber. Ich bin ARGE Empfängerin aufgrund meiner Psyche
Vor ca 2 Wochen ist einem Mieter die Waschmaschine durch deren
Unwucht, vom Sockel gefallen und hat das komplette UG ca 3 cm
unter Wasser gesetzt. Als ich abends nach Hause kam (UG-2
Zimmerwohnung), klebte ein Zettel an der Tür (Wasserschaden
sorry). Eine Kontaktaufnahme weder vom Vermieter noch der
„schuldige Mieter“ hat stattgefunden. Einen Tag später wurde
die Wohnung vom Vermieter begutachtet und lt. dem
Versicherungsvertreter des Vermieters, wäre nochmals eine
Besichtigung notwendig (es sollte eine Feuchtigkeitsmessung
erfolgen).
Den „schuldigen“ Mieter hab ich angesprochen und er sagte
seine Haftpflichtversicherung würde dafür aufkommen. Jetzt 2
Wochen danach ist nix passiert und ich habe am Sonntag (zuvor
Krankenhausaufenthalt/Psyche) die Wohnung besichtigt. Siehe
da, Pilzbefall in der gesamten Wohnung. Die Tapete löst sich
etc… Das gesamte UG ist feucht. Heute war der nächste
Besichtigungstermin.
Also die Haftpflichtversicherung des Mieters sollte für den Schaden einspringen. Dies ist ein Zeitaufwand und die Versicherung wird es nicht von heute auf morgen zahlen.
Natürlich ist für die Beschädigung der Mietsache (deiner Wohnung) die Gebäudeversicherung zuständig.
Als erstes solltes Du Dir die Versicherungsnummer und Daten vom Mieter geben lassen und dort umgehend den Schaden melden. Wichtig, ist dass du den entstandenen Schaden belegen kannst.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob nicht sogar die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden reguliert da ein Schaden an der Mietsache (Deiner Wohnung) entstanden ist.
Ich schlage Dir folgendes vor:
Versicherungsschaden melden
Die Sache einem Anwalt übergeben (da Du hartz4 erhälst, bekommst Du ihn fast kostenfrei (max. 10 Euro) ).
Bei so einem Fall würde, ich direkt zum Anwalt gehen.
Viele Grüße
Jetzt sagt der Vermieter, ich habe eine Teilschuld, weil ich
das Schloss ausgetauscht hatte. Desweiteren muss man hier
erwähnen, dass die bei Brandfall nur die Wohnungstür als
Fluchtweg möglich ist, da alle Fenster mit einem nicht
öffnenbaren Diebstahlschutz versehen ist.
Der sch. Mieter ist ebenfalls nicht seiner Aussage nicht
nachgekommen. Bei der Zuredestellung des Vermieters und
Mieters leugneten beide Ihre Aussagen.
Z.Zt. bin ich immernoch im Krankenhaus und weiss nicht weiter.
Ich habe vor 7 Monaten meine gesamte Wohnung renoviert. 80%
der Möbel ist hinüber. Ich bin ARGE Empfängerin aufgrund
meiner Psyche
Hallo Daniel
erstmal Schimmel entsteht nicht innerhalb zwei Wochen, dass mal vorab,am Rande gesagt.
Im Zusammenhang der geschlossenen Fenster(Diebstahlschutz)frag ich mich wie du lüftest?!
Abgesehen davon muß der Vermieter Sorge dafür tragen,dass du die Fenster öffnen kannst.
Selbstverständlich kannst du ein anderes Schloß einsetzen und bist nicht verpflichtet dem Vermieter einen Schlüssel zu überlassen, dennoch mußt du dafür Sorge tragen, dass eine Vertrauensperson deiner Wahl für Notfälle einen Schlüssel hat.
Selbst trägst du keine Schuld an dem Wasserschaden und dessen Folgen.
Setz ein Schreiben an den Vermieter auf und fordere ihn auf den Schaden zu beheben.
Bitte unbedingt per Einschreiben Rückschein.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike
zwar trifft deine Frage nicht ganz mein Gebiet, da es sich hier um Vertrags und Versicerhungsfragen geht, aber ich würde wie folgt handeln.
Darf man das Schloss auswechseln, man muss nur für den Notfall einen Ansprechpartner haben, der wird sich doch finden
Schadenersatz muss klar definiert6 werden, sprich eine Aufzählung der beschädigten Sachen mit Wertangabe an den Verursacher mit Fristsetzung (1 Woche) zum ausgleich. Wenn diese Frist fruchtlos verstriecht Anwalt einschalten (Prozesskostenhilfe!)
Es gibt eine Gebäudevrsicherung die den Schaden trägt, da der Vermieter grundsätzlich dafür verantwortlich ist hier die Mietsache im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
In wie weit hier eine Teilschuld bei Ihnen hängen bleibt kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Gedanken um eine Haftpflichtversicherung machen, kostet oftmal weniger als 13,- Euro im Monat.
da kann ich nur bedingt helfen. Ich habe als Mieter auch einmal einen Wasserschaden produziert. Durch einen kleinen Spalt im Mauerwerk ist das Wasser (EG) dadurch in den Keller des Nachbarn gelaufen. Sowohl der geschädigte Nachbar, wie auch ich haben dies jeweils der eignen Versicherung gemeldet. Die beiden Versicherungen haben das dann untereinander geklärt. Ein unabhängiger Gutachter kam und hat den gesamten Schaden (meinen und den des Nachbarn) begutachtet. Die Versicherungen haben dann unseren UND den des Nachbarn gezahlt. Wie das als ARGE-Empfänger funktioniert weiss ich nicht. Auf jeden Fall sollten Sie das Ihrer Versicherung ebenfalls melden. Die Versicherungen regeln das dann untereinander.
Hallo und danke fürs Vertrauen.
Allerdings müsste man erwägen, dass wir ein Forum der sich aus meisten Laien zusammensetzt und dass bei komplizierteren Rechtslagen selbstverständlich diese den Experten überlassen sollten. In Deinem Fall - allein aufgrund des ausgetauschten Schlosses muss erst mal geklärt werden, was da vor sich gegangen ist. Nur dann - un danach, kann objektiv wie weiter vorzugehen ist. Das kann meines Erachtens nur ein Rechtsanwalt tun.
Alles Gute,
Petrus
#######################################################
Hallo, das ist natürlich dumm gelaufen. In einem solchen Fall hätte der Vermieter die Wohnung auch in Ihrer Abwesenheit durch einen Schlüssldienst öffnen lassen müssen, um die Wohnung zu trocknen.
Ich würde jetzt eine Aufstellung über die Schäden machen und den Vermieter bzw. den Schadensverursacher zur Behebung auffordern. Außerdem würde ich bei der ARGE nach Prozesskostenhilfe fragen, falls es zur rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
die Hausratversicherung/Haftpflicht des anderen Mieters müßte für den entstandenen Schaden aufkommen.
Natürlich muss der Schaden durch einen Versicherungsvertreter begutachtet werden und man sollte selber eine Aufstellung des entstandenen Schadens einreichen.
Der Vermieter ist bei der finanziellen Abwicklung ja außen vor, was die sachwerte betreffen.
Für eine Sarnierung, für die der Vermieter im Anschluss Sorge tragen müßte, sollte aber bei Abwesenheit( zB Klinikaufenthalt) eine Vertrauensperson den Schlüssel zur Wohnung haben.
Der Vermieter hat kein Anrecht auf den Wohnungsschlüssel - wohl aber nach Ankündigung ein recht den Schaden zu begutachten und Handwerker zu beauftragen und mit dir/dem Mieter Termine zur Beseitigung des Schadens zu vereinbaren.
Ich kann nur dringend den Gang zum Mieterverein empfehlen. Der ist den Mitgliedsbeitrag allemal wert und die kümmern sich dann auch. Ist ja vielleicht gerade in deiner Situation wichtig, das dir jemand vor Ort zur Seite steht.
Besonders da ja die früheren Aussagen geleugnet werden.
Als Neumitglied hast du allerdings keinen Anspruch auf die Mieterrechtschutz - da muss man soweit ich weiß mind. 8 Monate Mitglied sein.
Bittte schalten Sie die Wohnungsaufsicht bzw. Bauaufsicht und das Gesundheitsamt ein. Beantragen Sie ggf. Prozesskosten-Beihilfe und drohen Sie dem Verursacher eine Klage an, wenn er nicht handelt. Andere Wege halte ich für weniger geeignet; auch wegen Ihrer gesundheitlichen Schwierigkeiten…
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
MfG
Bobrowski
schlimme Sache die da bei dir passiert ist. Am besten du setzt dich sofort mit dem Mieterschutzbund in Verbindung. Weiter wäre es nützlich die gegnerische Versicherung ausfindig zu machen und den Fall melden. ausserdem würde ich sofort mindestens 50% Mietminderung schriftlich beim Vermieter geltend machen, sofern nicht innerhalb 2 Wochen der Mangel behoben wird. Ich vermute mal das bei dem besagten Mieter nicht viel Schaden in der Wohnung entstanden ist, weil die ganze Brühe zu dir runter gelaufen ist, deshalb auch die ganze Verzögerung. Am allerbesten wäre natürlich wenn ein Anwalt den Fall für dich regeln könnte, aber vermutlich fehlt dir hierzu das nötige Kleingeld. Deshalb sofort den Mieterschutzbunnd verständigen.
beziffern Sie Ihren Schaden und verlangen Sie sowohl vom Vermieter als auch vom Eigentümer der Waschmaschine Schadenersatz. Ob Sie ein Mitverschulden an der Höhe des Schadens trifft, kann dann immer noch geklärt werden.
Versuchen Sie eine Vertrauensperson zu finden, die den Zustand Ihrer Wohnung und Ihres Besitzes auch während Ihrer Abwesenheit überprüfen kann.
Im übrigen müssen die Fenster von innen geöffnet werden können, nicht nur als Fluchtweg, sondern auch zum täglichen Lüften.
hallo, tut mir leid daß ich mich so spät melde, ich war im urlaub.
leider kann ich dir mit dieser frage nicht weiterhelfen, da ich in der richtung kein experte bin.
ich hoffe dir konnte jemand weiterhelfen