Wasserschaden durch den Obermieter - wer bezahlt?

Ich kam am Montag den 16.05.2011 in mein Büro (Gewerbe), an der Eingangstür befand sich ein Zettel vom Obermieter auf dem draufstand ich sollte mich dringend bei ihm melden. Ich öffnete die Bürotür und bekam erstmal einen Schock, meine Druckmaschine (Wert ca 12000 Euro) war voll mit Wasser (leicht bräunlich aber Gott sei Dank geruchlos) Das Wasser ist auch in die Maschine eingedrungen und hat wohl die Elektronik lahm gelegt. Der Boden war ebenfalls voll mit Wasser, Farbkleberollen sind beschädigt, weitere Verbrauchsmaterialien, Regale feucht, Steckdosen feucht, etc. Daraufhin habe ich erst mal viele Fotos vom Schaden gemacht und den Vermieter & Mieter angerufen & Ihnen den Schaden mitgeteilt. Danach habe ich das Wasser ca. 4 Stunden aufgewischt, die Maschine macht alle 6 Stunden eine Selbstreinigung schaltet sich quasi selber ein und meldete eine Fehlermeldung des Druckkopfes. Dann habe ich den Techniker des Druckers angerufen und ihm mitgeteilt was passiert ist und ihm Fotos geschickt. Er hat mir ein Reparatur Angebot am 17.05.2011 geschickt Kosten: ca. 4700 Euro. Dem Vermieter habe ich am nächsten Tag das Angebot und die Fotos gegeben. Er hat daraufhin mit seinen Versicherungen Kontakt aufgenommen. Am Dienstag den 24.05.2011 kam der Vermieter, der Mieter und ein Versicherungsmann bei mir vorbei um sich den Schaden anzusehen und über die weitere Vorgehnsweise zu sprechen. Der Versicherungsmann meinte die Gebäude bzw. Hausratsversicherung kommt für den Fall nicht auf. Ich bräuchte eine „Inhaltsversicherung“ die ich aber leider nicht habe. Aber es gäbe evtl. eine Möglichkeit es über die Haftpflichtversicherung des Mieters zu regeln. Gestern habe ich den Mieter angerufen (26.05.2011) um nachzufragen wie es jetzt weitergeht. Er sagte er meldet sich bei mir, hat er aber bis heute nicht getan. Gerade (27. Mai 2011) habe ich den Vermieter angerufen und nocheinmal nachgefragt was Sache ist. Er meinte der Mieter hat sich bei ihm gemeldet und gesagt das seine Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommt.

Bleibe ich jetzt auf einen Schaden sitzen den ich nicht verursacht habe? Ich verstehe die Welt nicht mehr und meine Existenz steht auf dem Spiel. Kundenaufträge kann ich nicht ausführen…etc.

Kann mir jemand helfen oder Tipps geben?
Soll ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen?

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.
Optimst76

Hallo Optimist,

aus Ihrer Schilderung geht lediglich hervor welchen Schaden Sie haben,
aber die Schadensursache ist dadurch nicht erkennbar.

Daher ist hierzu auch keine Auskunft möglich.

Gruß

PS: was ich allerdings nicht verstehe, dass ein Gewerbetreibender keine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen hat.

Vielen Dank für eure Antworten!

Dem Vermieter & Obermieter wurde vor mehreren Monaten schon mitgeteilt das es ab und zu von der Decke tropft. Der Vermieter meinte er kümmert sich drum, hat sich dann nach langer Zeit mit dem Obermieter in Verbindung gesetzt und ihm gebeten sich das Problem anzuschauen und zu reparieren…

Eine Frage lautet: Darf ein Nichtfachmann (Obermieter) vom Vermieter beauftragt werden es selber zu reparieren?

Heute Morgen war ein Installateur im Auftrag vom Vermieter beim Obermieter, dieser teilt dem Vermieter am Montag mit wodurch der Schaden entstanden ist und macht einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Wir haben die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung des Obermieters angefordert um uns mit deren Versicherung in Verbindung zu setzen. Es könnte ja evtl sein das er sie garnicht kontaktiert hat.

Nachtrag: Habe gerade mit der Freundin des Obermieters gesprochen und erfahren das sie den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung garnicht gemeldet haben. Sie meldet den Schaden am Monatg ihrer Haftpflichtversicherung und gibt uns dann auch die Kontaktdaten

Sie hat mir das Badezimmer gezeigt und die Leitung unter der Badewanne und Dusche (habe Fotos gemacht!) Sie meinte ihr Freund hat nichts dran gemacht, es liegt wohl an den alten Leitungen und der leienhaften Installation. Als sie eingezogen sind haben sie dem Vermieter schon mitgeteilt das da was nicht stimmt, bzw. etwas getan werden muss.

Meine Befürchtung:
Der Vermieter hat den Installateur beauftragt schnellstens alles fachmännisch zu reparieren damit dann keiner mehr feststellen kann woran es genau lag.
Dazu kommt das der Versicherungsmann, welcher sich den Schaden angeschaut hat und meinte die Versicherung würde nicht dafür aufkommen wohl ein guter Freund/Bekannter vom Vermieter ist…

Beste Grüße & nochmals vielen Dank für eure Tipps, etc.

P.S.: Eine Geschäftsinhaltsversicherung wird in den nächsten Tagen abgeschlossen!

Hallo, ich bin seit 18 Jahren Versicherungsmakler und hatte schon ähnliche Schadensfälle.
Lassen sie sich den Haftpflichtversicherungsvertrag des Mieters zeigen (Kopieren für Sie) Nehmen Sie selber Kontakt mit der Versicherung des Mieters auf, schildern Sie den Hergang aus Ihrer Sicht. Sollte die gesellschaft nicht zahlen wollen, so an www.versicherungsombudsmann.de wenden bzw, den Rechtsweg einschalten denn den Schädiger kann bis zur Pfändungsgrenze belangt werden

Hallo Optimist,

ganz schnell will ich nochmal meinen Senf dazu geben. Schreibe wenn möglich die Schadensmeldung mit dem Mieter zusammen. Bei den Versicherungsmann Deines Obermieters kann es sich duchaus um einen Ausschließlichkeitsvermittler handeln, also ein Angestellter der Gesellschaft. Er wird immer versuchen den Schaden bzw. die Regulierung für SEINE Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. gemäß dem Spruch „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe!!!“
Sei daher gewarnt und erwähne nicht, dass der Schaden sich im Vorfeld schleichend abgezeichnet hat. Er muss plötzlich passiert sein.
Ein schleichendes Auslaufen des Wassers ist ein Allmählichkeitsschaden und den habendie meisten oder viele Gesellschafften aus ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Also, Vorsicht und viel Glück,
Boxerchen1965

Hallo,

auf Grund der letzten Antwort von Optimist, ist der Schaden durch Leitungswasser des Gebäudes entstanden und damit haftet für den Schaden der Geschäftseinrichtung die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters.

Nur scheinbar wurde die bisher noch nicht informiert!

Gruß

Aber Hallo!

…Deines Obermieters kann es sich duchaus
um einen Ausschließlichkeitsvermittler handeln, also ein
Angestellter der Gesellschaft.

Nicht alle Ausschliesslichkeitsvetreter sind Angestellte

Er wird immer versuchen den Schaden bzw. die Regulierung für SEINE :Gesellschaft so gering wie möglich zu halten.

Diese Aussage ist für mich nicht nachvollziehbar.

Sei daher gewarnt und

stifte niemals jemanden zum Versicherungsbetrug an!

Ein schleichendes Auslaufen des Wassers ist ein
Allmählichkeitsschaden und den habendie meisten oder viele
Gesellschafften

Mitversichert!

Gruß Keki

Hallo,

ganz schnell will ich nochmal meinen Senf dazu geben.

…hat man gemerkt.

Schreibe
wenn möglich die Schadensmeldung mit dem Mieter zusammen.

Warum? Etwa damit man sich bei den (Falsch-)Angaben abstimmen kann?

Bei den Versicherungsmann Deines Obermieters

Der vom TO erwähnte Versicherungsmann ist der vom Vermieter, nicht der vom Obermieter!

kann es sich duchaus
um einen Ausschließlichkeitsvermittler handeln, also ein
Angestellter der Gesellschaft.

Es kann aber auch ein selbständiger Handelsvertreter oder sogar - man höre und staune - ein Makler (!!) sein!!

Er wird immer versuchen den
Schaden bzw. die Regulierung für SEINE Gesellschaft so gering
wie möglich zu halten. gemäß dem Spruch „Wessen Brot ich esse,
dessen Lied ich singe!!!“

Respekt! Aufgrund der wenigen de facto vorliegenden Informationen zum Gespräch mit dem Versicherungsmann ein Generalurteil darüber fällen zu können, was ALLE Ausschließlichlichkeitsvermittler IMMER zu tun pflegen, das erfordert geradezu hellseherische Fähigkeiten.

Aber es stimmt schon: Es gibt kaum etwas schlimmeres als Vertreter/Angestellte, die zugunsten ihrer Gesellschaft offensichtliche Falschaussagen treffen (was hier durchaus der Fall sein kann).

Doch, halt! Es gibt noch was Schlimmeres: Nämlich vermeintliche Fachleute, die hier Ratsuchende ganz konkret zum Versicherungsbetrug anstiften wollen. Und das auch noch in einem Fall, wo die weitere Schadenbearbeitung diesen Betrugsversuch u.U. auch noch in Windeseile ans Licht bringt (bei der Schadenhöhe wird die Versicherung möglicherweise einen Regulierer/Sachverständigen vor Ort schicken. Und diese Jungs/Mädels machen sich die Buxxe nicht mit der Kneifzange zu!).

Sei daher gewarnt und erwähne nicht, dass der Schaden sich im
Vorfeld schleichend abgezeichnet hat. Er muss plötzlich
passiert sein.
Ein schleichendes Auslaufen des Wassers ist ein
Allmählichkeitsschaden und den habendie meisten oder viele
Gesellschafften aus ihren Versicherungsbedingungen
ausgeschlossen.

Was an der Ersatzpflicht - sei es nun die des Obermieters oder die des Vermieters - nichts ändert!

Also, Vorsicht und viel Glück,

Bei solchen Ratschlägen wird der TO auch ´ne Menge Glück brauchen.

In diesem Thread ist schon eine Menge Unsinn gepostet worden, aber Ihre Antwort nimmt den unangefochtenen Spitzenplatz ein!!

Keine Grüße
Loroth