Hallo liebe Leser. Durch den Abriss eines angrenzenden Gebäudes musste ich schon 3 Tage mein Geschäft schließen. Hab ich Recht Erstattung für meinen Verdienstausfall? Nach unzureichenden Schutz der Baufirma, die ein Stock vor dem Winter fertiggestellt hatte, ist Regen und Tauwasser in meine unverputzte Hausfassade eingedrungen und jetzt hab ich extrem feuchte
Hauswände im Geschäft. Die Baufirma hatte auch ein Regenabflussrohr abmontiert und der dadurch abfliessende Regenwasser plätschert an meine andere Hausfassade und hat schon Verfärbungen im Putz verursacht. Muss die Baufirma meine Hausfassade ganz streichen auch wenn es nur ein ca.1m2 verfärbt und durchlöchert ist ?. Da es sich um Fachwerkhaus handelt ist das faulen der Balken möglich. Ich müsste zur Trocknung einige Tage mein Geschäft schliessen, krieg ich den Lohnausfall erstattet? Muss ich es meiner Gebäudeversicherung melden? Sollte ein Gutachten von der shuldigen Baufirma gemacht werden oder soll ich jemanden beauftragen? Kann ich die Kosten für das Gutachten gleich von der schuldigen Baufirma verlangen?
Hallo Gabriell,
bevor wir hier viel und „neben der Sache liegendes“ schreiben:
Als erstes muss ein Gespräch mit dem Verantwortlichen des ausführenden Unternehmens geführt werden.
Danach erst kann und sollte man entscheiden, wie es bei evtl. Unstimmigkeiten weiter geht.
Ein Großteil Deiner Frage besteht aus rechtlichen Aspekten. Und die können wir hier ohnehin nicht konkret beantworten. Nur darüber spekulieren (oder lamentieren), ohne dass das jedoch in der Sache dienlich wäre und Dich wirklich weiterführen könnte …
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Gabriel,
was du tun mußt ist, alles was man sehen kann durch Fotos zu dokumentieren.
Dazu noch Zeugen, denen das zeigen, nicht deinen Bruder, Fremde, die den sichtbaren Zustand ggfs. bezeugen können.
Gleichfalls Zeugen für deine Tage an denen du dein Geschäft nicht geöffnet hast.
Dann die Firma mit Einschreiben samt Rückschein, auch von Zeugen bestätigt daß in dem Schreiben was drin war und kein leerer Briefumschlag, anschreiben.
Darin forderst du die Reparutur der beschädigten Wände, Ausfallgeld für Geschäftsausfall usw.
Dann abwarten was kommt.
Je nach Antwort bzw. auch keiner Antwort dann reagieren.
Ggs. bedeutet das Kampf. Also Gutachter bestellen der die Schäden aufnimmt, damit vor den Kadi ziehen.
Dann entscheidet halt ein Richter. Da ist alles möglich.
Z.B. kriegste deine NichtGescäftÖffnungstage nicht ersetzt weil es dir zumutbar trotz nasser Wände das Geschäft zu öffnen usw.
Wie auch immer, Klaus hat Recht, alles Spekulation, mache was ich zur "beweissicherung gesagt habe, kontaktiere die Firma.
Wenn es dann juristisch wird, frag im hiesigen Rechtsbrett nach, in der dort gewünschten Textform.
Gruß
Reinhard