Wasserschaden durch Handwerker

Hallo!

Folgender Fall:
Mieter M wohnt in Mehrfamilienhaus einer Wohnungsbaugesellschaft (Wohnblock) im obersten Stockwerk. Vor kurzem wurde am Dach gearbeitet und die Handwerker haben das Dach nicht vernünftig abgedichtet. Nun ist es nach ergiebigen Regenfällen zum Wasserschaden gekommen.

Wer muss nun für den Schaden (Tapete u Teppich müssen ausgetauscht werden) aufkommen? Wer ist Ansprechpartner für M? Vermieter oder Handwerker? Ist hier ein Mietkürzung rechtens? WEnn ja, wie hoch kann diese ausfallen?

Fragende Grüsse

Mutschy

Wer muss nun für den Schaden (Tapete u Teppich müssen
ausgetauscht werden) aufkommen? Wer ist Ansprechpartner für M?
Vermieter oder Handwerker? Ist hier ein Mietkürzung rechtens?
WEnn ja, wie hoch kann diese ausfallen?

Hallo,

ähnlichen Fall gab es gerade in meinem Umfeld.
Hier war Ansprechpartner der Vermieter, der sich seinerseits wieder um die Handwerker kümmern muss, da der Vermieter den Auftrag gegeben hat. Mietkürzung ist hier durchaus möglich. Über die Höhe kann ich nichts sagen, das ganze aber bitte im Vorfeld mit dem Vermieter klären, der kann den Mietausfall bei der Versicherung wieder geltend machen.

Grüße Nicole