Hallo an alle,
wie oben schon geschrieben steht, handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Wasserschaden in einer Eigentumswohnung. Im Fußboden befindet sich tatsächlich ein Heizungsrohr und _keine_ Fußbodenheizung, wie man vielleicht im Betreff annehmen könnte.
Dieser Schaden ist derartig gross, dass lediglich nur noch ein Raum - das Gemeinschaftszimmer - (von einer 4-Raumwohnung) bewohnbar ist.
Es ist abzusehen, dass in nächster Zeit das wunderschönes Bad so wie der Flur demnächst zur Baustelle wird, da sowohl Gabbro (eine Granit-Art) als auch Feinsteinfliesen herausgeholt werden müssen, um auch den Rest der Wohnung trocknen zu können.
Fakt ist, jeder der Mitbewohner in dieser Wohnung benötigt sein eigenes Zimmer (drei verschiedene Schichtsysteme in verschiedenen Firmen)… Lediglich die Küche, das Gemeinschaftszimmer und ein kleines Gäste-WC bleibt im ursprünglichen Zustand erhalten.
Zur Gebäudetrocknung wurden 5 Geräte aufgestellt. Einige Geräte blasen warme Luft durch den angebohrten Fußboden und sind mit allen Räumen durch irgendwelche Schläuche verbunden. Andere filtern die Feuchtigkeit aus der Luft. Ein Verschliessen der Türen zu den Privatzimmern ist durch die Schläuche nicht mehr möglich.
Im August diesen Jahres war die Renovierung und Sanierung der Wohnung beendet. Somit sind alle Materialien neu und nicht nach Zeitwert berechenbar. Die Handwerksfirma hat am Wasserschaden keine Schuld.
- Frage: Steht laut Auskunft der Gebäudeversicherung tatsächlich nur die Mietminderung (man will dabei nach dem ortsüblichen Mietspiegel gehen) zu?
- Da fast alle anderen Räume unbewohnbar sind (Tapeten sind ab, Parkett musste raus, verschiedene Möbel aus allen 3 Zimmern mussten eingelagert werden, um Rissbildung im Holz zu vermeiden usw.), wäre die Gebäudeversicherung nicht in der Pflicht den Untermietern und Hauptbewohner Hotelzimmer (ich erinnere an die verschiedenen Schichtsysteme!) zur Verfügung zu stellen?
- Durch die Untermieter nimmt der Hauptbewohner(Eigentümer) auch Miete ein. Ist es richtig, dass hier nur nach dem Mietspiegel geht und nicht nach den tatsächlichen Kosten im Mietvertrag?
- Die Untermieter wären durchaus in der Lage den Eigentümer=Hauptbewohner zu verklagen, da ja ihre Räumlichkeiten nicht, wie vertraglich vereinbart, nutzbar sind. Welche Versicherung zahlt den vorübergehenden Umzug in ein Hotel, wenn es die Gebäudeversicherung nicht macht?
Ich hoffe sehr, ihr könnt mir in der Beziehung weiter helfen …
Vielen lieben Dank
Asmodine